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Nach Erreichen des 18. Lebensjahr ist die Düsseldorfer Tabelle nur mehr bedingt relevant, was das Einkommen deiner Eltern betrifft.
Prinzipiell steht dir Unterhalt in Höhe von 640 EUR zu.
Prinzipiell sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit.
Bei deinem Vater wird erst die Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen Kind abgezogen. Ich rechne mal grob:
Bei einem Einkommen von 1900 EUR zahlt er an ein 11jähriges Kind 299 EUR, abzüglich halbes Kindergeld (77 EUR) = 222 EUR. Sein unterhaltsrelevantes Einkommen beträgt demnach ca. 1680 EUR (abzüglich weiterer abziehbarer Beträge). Bleiben wir für das Beispiel bei 1680.
Das Verhältnis zwischen dem Einkommen deines Vaters und deiner Mutter beträgt also etwa 1:1,07. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, muß deine Mutter demnach ca. 330 EUR an dich zahlen, dein Vater ca. 310 EUR.
Meines Wissens steht dir darüberhinaus noch das Kindergeld in Höhe von 144 EUR zu.
Die Düsseldorfer Tabelle wird noch benötigt für die Kontrolle des Eigenbedarfs deiner Eltern - der "angemessen Eigenbedarf" beträgt 1100 EUR im Monat; das was deinen Eltern nach Zahlung deines Unterhalts bleibt, liegt darüber.
HTH
K.
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