|
Guten Tag! Folgendes Problem stellt sich mir:
Ich bin meiner Exfrau zu Unterhalt verpflichtet seit Mai 2010, zeitlich begrenzt bis Oktober 2012.
Laut Gerichtsurteil war meine Exfrau verpflichtet mir bis zum 30. April 2011 ein erneutes Gutachten vorzulegen aus dem sich ihre krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit ergibt, dies hat sie aber nicht getan, woraufhin ich den laufenden Unterhalt einbehielt.
Die ARGE meldete sich daraufhin bei mir, und fragte warum ich keinen Unterhalt bezahle. Ich erklärte den Sachverhalt des fehlenden Gutachtens, worauf man mir sagte, dass man meiner Exfrau nun nahelegen würde sich dieses Gutachten zu beschaffen.
Dieses Gutachten ist mir nun heute, ca. 10 Monate später, zugegangen. In dem Gutachten bringt der Gutachter zum Ausdruck, dass sich an der krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit nichts geändert hätte. Daraufhin fordert mich die ARGE nun auf den laufenden Unterhalt ab Februar 2012 bis Oktober 2012 zu zahlen, was ich ja als legitim empfinde. Gleichzeitig fordert die ARGE aber jetzt den von mir einbehaltenen Unterhalt ein, das sie in Vorleistung gegangen wären.
Wer sagt mir denn, dass meine Exfrau ab Mai 2011 nicht arbeitsfähig gewesen wäre? Vielleicht sogar gearbeitet hat, ohne es bei der ARGE anzugeben? Kann ein Gutachter rückwirkend sagen, dass die Krankheit vor einem halben Jahr noch genauso akut war? Oder ist die Krankheit zum Zeitpunkt des Gutachtens wieder akut geworden weil meine Exfrau vielleicht (ich weiß dass sie es tut) gearbeitet hat und es dadurch zum attestieren der krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit geführt hat?
Mir stellt sich ganz einfach die Frage, ob in der Zeit ab April 2011, wo kein aktuelles Gutachten vorgelegen hat, wozu meine Exfrau gerichtlich per Urteil angehalten war, überhaupt ein Unterhaltsanspruch gegeben war. Kann jemand der so eine Auflage hat denn mal irgendwann, wie gesagt ein halbes Jahr später, zum Arzt gehen? Das hätte meine Exfrau ja auch noch weiter hinauszögern können dann, vielleicht bis zum Ende der Titulierung, und dann nochmal eben ein Gutachten nachschieben....
Dass der Unterhalt mit Vorlage des Gutachtens wieder auflebt ist mir wie gesagt klar, aber die Zeit dazwischen sehe ich als fragwürdig an.
Kann mir jemand etwas raten, oder gibt es vergleichbare Fälle??
Grüße
baumann
|