Hallo!
Bin für meine Kinder seit nunmehr 7 Jahren im Unterhaltskonflikt (selbständiger GaLa-Bauer mit mittelst. Unternehmen hat alles seiner neuen Frau überschrieben und ist nun bei ihr zu einem Hungerlohn angestellt, der genau bei der Pfändungsfreigrenze liegt - ein Schlingel ist, wer dabei Übles denkt ... ...).
Von der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren 3 x eingestellt. Immer habe ich bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, wonach das Verfahren wieder aufgenommen wurde - nun unlängst das 4. mal.
Wie oft geht so etwas eigentlich? Will man einen dort veräppeln ???:boese:
Kann mir jemand sagen, wie oft so etwas geht, bzw. wie man ggf. weiter kommt im strafrechtlichen Verfahren?
Vielen Dank! und lieben Gruß
Lunajane