Hallo,
Papa F. hat geschrieben:
Da es sich um ca. 200€ handelt stellt sich mir die Frage ob sich dadurch mein Unterhalt für meine Kinder reduziert bzw. kann der Familienzuschlag anteilig angerechnet werden ?
Da sich der Kindesunterhalt rein aus deinen Einkünften berechnet: Nein. Mag dir unfair erscheinen, ist aber auch so wenn ein Vater wenig verdient haben die Kinder auch weniger Anspruch.....
Bei der studierenden Tochter
könnte es möglich sein dass der Mutter bei Berechnung des Unterhaltes ein Taschengeld angerechnet wird, damit läge sie aber immer noch unter dem Sebstbehalt.
Nicht aufregen, lohnt nicht.
hörnchen
hörnchen[/b]