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 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von michael323
Für den Betreuungsunterhalt für die Mutter meines unehelichen Kindes wurde 2004 eine privatschriftliche Unterhaltsvereinbarung geschlossen.



Diese regelte neben dem Betreuungsunterhalt auch den Unterhalt für das Kind (da wir regelmässige Streitigkeiten über die Höhe und Anerkennung von unzähligen EInkommenskomponenten und Verbindlichkeiten/Ausgaben vermeiden wollten), so lange eine grundsätzliche Unterhaltspflicht besteht, in Höhe von 142 % der Düsseldorfer Tabelle.



Nun fordert mich das Jugendamt auf, meine finanziellen Verhältnisse mal wieder offen zu legen um die Unterhaltshöhe für mein Kind zu überprüfen !



Ist das Jugendamt dazu berechtigt, bzw. ich verpflichtet, wenn eine Unterhaltsvereinbarung geschlossen wurde ?


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von hörnchen
Hallo,



michael323 hat geschrieben:

Ist das Jugendamt dazu berechtigt, bzw. ich verpflichtet, wenn eine Unterhaltsvereinbarung geschlossen wurde ?




Beides ja, da den Kindern ein Titel zusteht. Mind alle 2 Jahre besteht Pflicht zur Auskunft oder aber bei Einkommensänderungen. Erhält die Mutter ergänzende Sozialleistungen?



hörnchen


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von michael323
Hallo Hörnchen,



vielen Dank für die Antwort.



Ich frag mich nur, wozu ich dann eine Unterhaltsvereinbarung gemacht habe ? ist doch dann für die Katz ?!



Dachte, daß eine wirksame Vereinbarung zwischen den Eltern möglich wäre ...zumindest bis das Kind volljährig ist.



Denke, daß die Mutter keine Sozialleistungen erhält und Unterhaltstitel hat das Kind ja, einer über 142 % wurde erstellt


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von hörnchen
Hallo,



michael323 hat geschrieben:

Ich frag mich nur, wozu ich dann eine Unterhaltsvereinbarung gemacht habe ? ist doch dann für die Katz ?!




Wenns das Kind angeht ja. Dem Kind steht mindestens der Unterhalt nach aktueller DD-Tabelle zu. Der erziehende Elternteil ist im Teilbereich Vermögenssorge dazu verpflichtet den dem Kind zustehenden Unterhalt anzufordern.



Zitat:
Dachte, daß eine wirksame Vereinbarung zwischen den Eltern möglich wäre ...zumindest bis das Kind volljährig ist.




Nö, wenn das sittenwidrig ist nicht. Warum Deine Aufregung, was verdienst Du denn derzeit netto?



Zitat:
Denke, daß die Mutter keine Sozialleistungen erhält und Unterhaltstitel hat das Kind ja, einer über 142 % wurde erstellt




Und wie alt ist der? Stell Dir mal vor ein Vater verdient schlecht, läßt einen Titel erstellen und verdient sodann das doppelte. Nach Deiner Logik müßte das Kind aber immer noch mit dem wenigen auskommen. wär doch fies, oder? Wenn Du nicht wesentlich mehr verdienst muss Dich diese Aufforderung auch nicht jucken.



hörnchen


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von michael323
gut, daß das Kind einen bestimmten Mindesunterhalt haben sollte / muss seh ich ja ein ...aber mit 142 % dürfte der ja nach aktueller Gesetzlage gegeben sein.



Die Aufregung meinerseits besteht nur deshalb, daß ich vor 4 Jahren schon freiwillig 142 % akzeptiert habe, obwohl nur 135 % rechnerisch rausgekommen wär unter der "Auflage", daß ich nicht alle 2 Jahre alles offen legen muss. Gibt nämlich jedes mal nur Diskussionen, ob die bestehenden Verpflichtungen alle angemessen sind und schon in entsprechender Höhe vor der Geburt bestanden.



Unterm Strich sind's halt diverse Mieteinnahmen und Darlehensverpflichtungen, sowie andere relevante Komponenten, die immer mühevoll einzeln nachzuweisen sind :-(


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von hörnchen
Hallo,



michael323 hat geschrieben:
gut, daß das Kind einen bestimmten Mindesunterhalt haben sollte / muss seh ich ja ein ...aber mit 142 % dürfte der ja nach aktueller Gesetzlage gegeben sein.




Noja, nicht wirklich.... aber egal. Das andere ist dass wohl jetzt auch der Betreuungsunterhalt wegfällt? Dann ist KU höher einzustufen. Punktum.



Zitat:
Die Aufregung meinerseits besteht nur deshalb, daß ich vor 4 Jahren schon freiwillig 142 % akzeptiert habe, obwohl nur 135 % rechnerisch rausgekommen wär unter der "Auflage", daß ich nicht alle 2 Jahre alles offen legen muss.




Das funzt so nicht.



Zitat:
Gibt nämlich jedes mal nur Diskussionen, ob die bestehenden Verpflichtungen alle angemessen sind und schon in entsprechender Höhe vor der Geburt bestanden.




Hachja, da könnt ich viel zu sagen... aber das läßt sich einfach lösen, leg Deine Belege vor und gut isses.



Zitat:
Unterm Strich sind's halt diverse Mieteinnahmen und Darlehensverpflichtungen, sowie andere relevante Komponenten, die immer mühevoll einzeln nachzuweisen sind :-(




;D Na, die Arbeit mußt dir machen. Macht sicher auch niemandem Spass dem KU so hinterherzurennen.Weißt Du, was Du grade schreibst ist eine schallende Ohrfeige für all die, die mit weniger als dem Existenzminimum Kinder großziehen wollen/sollen.



hörnchen



Hast doch sicher einen Steuerberater, der kann das für Dich machen....


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von michael323
Hallo Hörnchen,



leider alles nicht so einfach wie Du schreibst.



Beim Kindesunterhalt wurde urspr. noch gar kein BU berücksichtigt, weil der erst danach eingeklagt wurde.



Und mit Belegen einreichen ist es leider auch nicht getan, ohne Anwalt will das JA praktisch gar keine Aufwendungen anerkennen. Deshalb muss dann alle 2 Jahre ein Anwalt bemüht werden, was auch nicht gerade besonders effektiv ist weg paar Euro mehr oder weniger Unterhalt.



Und ganz ehrlich gesagt hat das mit dem Unterhalt hinterher rennen nun wirklich nicht viel zu tun, wenn man unter Abwägung aller Interessen bereit erklärt mehr zu zahlen als erforderlich gewesen wär und die 142 % (denke mal, daß die Meisten, die unterhalb des Existenzminimums froh wären, wenn der Mann das regelmässig jeden Monat zahlen würde) regelmäsig zahlt. Ausserdem will ich mal behaupten, daß es hier um den Unterhalt für das Kind nicht die Mutter geht und das Kind sollte mit 142 % vom Mindestunterhalt doch oberhalb des Existenzminimus leben - sonst hat der Gesetzgeber irgenwas falsch gemacht :-)


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von hörnchen
Morgen Michael,



Du gefällst mir, ich mußte richtig schmunzeln :ja:



Zitat:
Beim Kindesunterhalt wurde urspr. noch gar kein BU berücksichtigt, weil der erst danach eingeklagt wurde.




Wie wurde denn dann Dein bereinigtes Netto festgesetzt?

So? 2300 - 2500 = 287



Zitat:

Und mit Belegen einreichen ist es leider auch nicht getan, ohne Anwalt will das JA praktisch gar keine Aufwendungen anerkennen. Deshalb muss dann alle 2 Jahre ein Anwalt bemüht werden, was auch nicht gerade besonders effektiv ist weg paar Euro mehr oder weniger Unterhalt.




Du könntes es auch mit der Steuerklärung und einer Aufstellung des Steuerberaters versuchen.. Davon läßt sich Dein argument leicht umdrehen und sagen: Menno, Wieso macht der Kerle so nen Aufstand wegen ein paar Euros, zahlt er lieber einen Anwalt... merkst was? Egal wie, drumrumkommen wirst nicht.



Zitat:
denke mal, daß die Meisten, die unterhalb des Existenzminimums froh wären, wenn der Mann das regelmässig jeden Monat zahlen würde




Klar, da gibts aber dann ggf. Ersatzleistungen fürs Kind.



Zitat:

Ausserdem will ich mal behaupten, daß es hier um den Unterhalt für das Kind nicht die Mutter geht und das Kind sollte mit 142 % vom Mindestunterhalt doch oberhalb des Existenzminimus leben




Du bist echt süß, ich kenne Fälle da bekommt das Kind 200% UND ergänzende Sozialleisstungen.

Davon ab ist das für mich kein Argument, meiner Meinung nach wollen normal Eltern nur da beste für ihr Kind und ich kenne keine Mutter der es gelingt sich am KU zu bereichern, das ist der beste Witz den es schlechthin gibt.



Zitat:
- sonst hat der Gesetzgeber irgenwas falsch gemacht :-)




:D Dem mag ich gerne zustimmen ;D z.B. geht er davon aus dass der nicht betreuende Elternteil das Kind im üblichen Rahmen beschenkt usw. usf.. das ist alles schon eingerechnet. Wenn dies nicht geschieht passiert aber auch nix..



Also nochmal: Spar Dir die Nerven, lass neu berechnen und gut isses, kannst ja dem Anwalt noch etwas Umsatz zukommen lassen, der muß ja schließlich auch überleben ;)



hörnchen



jetzt hab ich extra für Dich gesucht ;) lies mal den Tread:

http://www.scheidungsforum.de/viewtopic ... ight=#5661


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von michael323
na Du Frühaufsteherin,



da bin ich ja doch etwas beruhigt, wenn Du noch über den konfrontierenden Beitrag schmunzeln konntest :-)



Festgestellt ist der Unterhalt so ähnlich, waren dann wohl irgendwie so vielleicht EUR 1.800 + 2 Stufen, wegen sonst keinen Unterhaltsbedürftigen und dann meine freiwill akzeptierter weiteren Stufe um die zukünftigen Anwaltskosten zu sparen und weil eben schon relative viele Abzüge von dem Einkommen weg gingen.



Aber das freiwillige wird sich in Zukunft wohl etwas in Grenzen halten, wenn ich eh alle 2 Jahre einen Anwalt bemühen muss.



Steuerberater hab ich leider keinen, mach ich schliesslich selbst nur beim JA funktioniert das net richtig, weil die einfach alles ablehnen, was ich an Aufwendungen darleg.



eigentlich schon auch ein bissle ungerecht, daß das JA einfach sagen kann, nein, die Ausgaben erkennen wir nicht an und es dann erst machen, wenn der Anwalt eingeschalten wird :-(



und das alle 2 Jahre - gibt es da keinen Ausweg bzw. eine Vereinbarung in irgendeiner Form, die dann auch mal ne zeitlang Bestand hat ?



Wie wirkt sich die neue Feststellung auf die neue Düsseldorfer Tabelle aus ? bisher 142 % entsprechen neu 102,9 % bei dem selben Einkommen wie bisher wären es aber 115 % - müssen dann nach Neufeststellung 102,9 oder 115 % bezahlt werden ? wie lange gilt die Übergangsregelung ?


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von hörnchen
och, ich kann noch viel früher ;)



Zitat:
Aber das freiwillige wird sich in Zukunft wohl etwas in Grenzen halten, wenn ich eh alle 2 Jahre einen Anwalt bemühen muss.




Geeeeenau! Schließlich soll doch der Anwalt sein Geld verdienen, wäre ja noch schöner wenn das das Kind bekäme :lach:



Zitat:
eigentlich schon auch ein bissle ungerecht, daß das JA einfach sagen kann, nein, die Ausgaben erkennen wir nicht an und es dann erst machen, wenn der Anwalt eingeschalten wird :-(




Sie können aber ggf. auch vor Gericht ziehen....



Zitat:
und das alle 2 Jahre - gibt es da keinen Ausweg bzw. eine Vereinbarung in irgendeiner Form, die dann auch mal ne zeitlang Bestand hat ?




Nöööö, aus dem einfachen Grund: Der Unterhalt wird aus Deinem Einkommen berechnet, wenn dieses sich erhöht sollte auch das Kind was von haben... Jegliche so angedachte Vereinbarung wäre nichtig weil sittenwiedrig.



Zitat:

Wie wirkt sich die neue Feststellung auf die neue Düsseldorfer Tabelle aus ? bisher 142 % entsprechen neu 102,9 % bei dem selben Einkommen wie bisher wären es aber 115 % - müssen dann nach Neufeststellung 102,9 oder 115 % bezahlt werden ? wie lange gilt die Übergangsregelung ?




Hast Dir doch schon gut rausgesucht :ja: . Der alte Titel ist jetzt 102,9% und wenn neu berechnet wird wirds halt enstprechend deinem Einkommen neu aktuell berechnet. Wie Du schreibst stünde dem Kind bereits jetzt mehr zu. Du kannst aber klar schaun dass Du viiiiiieeeeele Ausgaben noch machst und eben den Anwalt sponsorn, das Kind hat ja eine Mutter die den Rest wuppt ;D



Viel Spaß beim zoffen, ich finds herrlich wenn man dem Kind das irgendwann mal in ein paar Jahren erzählen kann.



O.k., manchmal bin ich aber auch pöse :bgdev:



hörnchen



*das jetzt kniffeln geht*


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von michael323
sooo und damit das Kind jetzt auch noch weniger bekommt, gleich meine nächste Frage :-)



sind so Anwaltskosten eigentlich wenigstens vom anrechenbaren Einkommen abzugsfähig ? :-)



und da fällt mir grad noch was ein, ich überweise dem Kind jeden Monat was auf das Sparbuch und Zahle ihm eine Versicherung - ist das denn vom anrechenbaren Einkommen abziehbar ?



und wenn das JA aufgrund einer bestehenden Beistandschaft die Auskunft anfordert, kann die Mutter die Beistandschaft widerrufen und ich mich mit der Mutter z.B. gegen Zahlung eines Betrages zu Gunsten des Kindes darauf einigen kann die 2 jährlichen Anwaltskosten zu umgehen ? davon hät ja vielleicht jeder was ?


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von hörnchen
:lach:



michael323 hat geschrieben:

sind so Anwaltskosten eigentlich wenigstens vom anrechenbaren Einkommen abzugsfähig ? :-)




Wieso sollten sie das sein? Es besteht keine Anwaltspflicht, das ist Dein Privatvergnügen.



Zitat:

und da fällt mir grad noch was ein, ich überweise dem Kind jeden Monat was auf das Sparbuch und Zahle ihm eine Versicherung - ist das denn vom anrechenbaren Einkommen abziehbar ?




:lach: :lach: rate mal? Wer hat denn das Sparbuch und ist verfügungsberechtigt?



Zitat:
und wenn das JA aufgrund einer bestehenden Beistandschaft die Auskunft anfordert, kann die Mutter die Beistandschaft widerrufen und ich mich mit der Mutter z.B. gegen Zahlung eines Betrages zu Gunsten des Kindes darauf einigen kann die 2 jährlichen Anwaltskosten zu umgehen ? davon hät ja vielleicht jeder was ?




Wenn weder Mutter noch Kind ergänzende Transferleistungen bekommen wäre dies im Ansatz möglich, so wie Du Dich jedoch darstellts wäre der Mutter davon dringend abzuraten. Du feilscht wie ein narrischer drum dass das Kind möglichst wenig bekommt, somit kann man nicht davon ausgehen dass Du einen korrekten Bertrag ansetzen würdest :ja:

Und selbst wenn sich die Mutter drauf einließe wäre das nichtig wenn sie ergänzende Mittel benötigt es ist allgemein nicht besonders gewertschätzt wenn der Staat für die Pflichten von Elternteilen eintreten muss.



hörnchen



Ich weiß nicht warum, ich find Dich richtig knuffig.


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von michael323
also da unterscheidet uns jetzt aber was Hörnchen ....ich mag Dich nimmer !!! und wehe Du sprichst mit der Mutter meines Kindes ...solche Ratschläger :-) hatte Sie schon öfters und bewirkt immer nur irgendwelche unsinnigen Auseinandersetzungen. Sie mag das net belasten, weil Sie ja eh den Anwalt bezahlt bekommt ...aber mich nervts irgendwann, wenn ich dann immer Zugeständnisse mach und nachdem ich sie bezahlt hab, dann doch wieder von vorne Anfang. Z.B. die BU Klage über EUR 3000, bestand zwar nie wirklich Aussicht drauf, daß sie die bekommt, hat aber den Streitwert wenigstens ungemein in die Höhe getrieben :-(



und ehrlich gesagt reicht mir eigentlich schon jedes Jahr das Theater mit dem Finanzamt, wenn ich da meine Kosten nachweisen muss.



Tja und die Anwaltskosten übernimmt das JA ja leider auch nicht, wenn ich Recht hab :-( ..also mit Vergnügen hat das gar nix zu tun ;-)



Sooo und jetzt rat ich mal meine Antwort :-)



Die Zahlungen auf's Sparbuch und Versicherung sind garantiert abziehbar, weil das Sparbuch ja das Kind bzw. die Mutter hat :-)





soooo, jetzt aber genug gemotzt :-)


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von hörnchen
Ei gugge einer da,



michael323 hat geschrieben:
und wehe Du sprichst mit der Mutter meines Kindes ...solche Ratschläger :-) hatte Sie schon öfters und bewirkt immer nur irgendwelche unsinnigen Auseinandersetzungen.




Scheine ich ja nicht so falsch zu liegen :D Schick sie dochmal zu uns, büdde.



Zitat:
Sie mag das net belasten, weil Sie ja eh den Anwalt bezahlt bekommt




Du Scherzkeks Du. Erstens verklagt Dein Kind Dich und zweitens gibbet nur PKH und Beratungsschein bei Bedürftigkeit, somit tritt ein was ich oben schon schrieb: Sie muß das einfordern.



Zitat:

...aber mich nervts irgendwann, wenn ich dann immer Zugeständnisse mach und nachdem ich sie bezahlt hab, dann doch wieder von vorne Anfang. Z.B. die BU Klage über EUR 3000, bestand zwar nie wirklich Aussicht drauf, daß sie die bekommt, hat aber den Streitwert wenigstens ungemein in die Höhe getrieben :-(




Aber bei Deinem Einkommen stand ihr BU durchaus zu und wie gesagt, wenn die Anwälte schon arbeiten wollen se ja auch verdienen.



Zitat:
und ehrlich gesagt reicht mir eigentlich schon jedes Jahr das Theater mit dem Finanzamt, wenn ich da meine Kosten nachweisen muss.




Armes Tucktuck.



Zitat:
Tja und die Anwaltskosten übernimmt das JA ja leider auch nicht, wenn ich Recht hab :-( ..also mit Vergnügen hat das gar nix zu tun ;-)




Vor Gericht wird das ggf. per Differenz verrechnet, nur so groß dürft die ja net sein.



Zitat:
Sooo und jetzt rat ich mal meine Antwort :-)



Die Zahlungen auf's Sparbuch und Versicherung sind garantiert abziehbar, weil das Sparbuch ja das Kind bzw. die Mutter hat :-)




Kandidat hat 0 Punkte. Du kannst es auch nicht gegenrechnen wenn Du dem Kind ein Rad schenkst oder was zu essen kaufst.



Zitat:
soooo, jetzt aber genug gemotzt




Wie fühlt man sich denn so bei wenn das eigene Kind am Existenzminimum lebt und man selbst reichlich mehr hat? Würde mich nur mal so interesieren?



hörnchen


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von michael323
nene Hörnchen,



ich verschicke nix, weil wer kümmert sich während der Postlaufzeit um mein Kind ? und ausserdem hat sie doch eh schon von allen möglichen genug kluge Köpfen Ratschläge bekommen ...musst Dir also wirklich meine Arbeit machen :-)



Und auch wenn's hier eigentlich ja bestimmt niemand interessiert, weil's ein persönliches Problem ist, denk ich daß ich leider net beurteilen kann, wie's einem Kind am Existenzminimum geht. Schliesslich sollte ein 4 jähriges Kind mit EUR 210 + EUR 154 Kindergeld + EUR 50 freiwillig aufs Sparbuch eigentlich leben können und die Mutter des unehelichen Kinds mit EUR 700 Unterhalt, EUR 400 nebenbei + naja, EUR 250 Zinseinkünften p.m. auch leben sollte ...zumindest, wenn sie kostenlos wohnen kann und weil ich so lieb bin, muss sie da noch nicht mal ihre Sparguthaben angreifen ;-) in der SUmme haben die Beiden also immerhin jeden Monat EUR 1764 ....lassen wir das aber mal, weil ja trotzdem jeder das haben sollte, was ihm zusteht ...auch wenn's jetzt durcheinander und unverständlich war, egal, muss ja keiner verstehen - sollte nur ein Beitrag zum Thema armes Kind und Mutter am Existenzminimum sein ;-)



Aber wenigstens kann ich ja den Sparbeitrag streichen, wenn ich mehr Unterhalt zahlen muss oder mir das mit dem offen legen auch bei nicht mehr Unterhalt zu dumm wird :-)


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von hörnchen
Hachja, ich glaub so langsam weiß ichs, Du bist ein Häppchenwerfer.



michael323 hat geschrieben:
nene Hörnchen,



ich verschicke nix, weil wer kümmert sich während der Postlaufzeit um mein Kind ? und ausserdem hat sie doch eh schon von allen möglichen genug kluge Köpfen Ratschläge bekommen ...musst Dir also wirklich meine Arbeit machen :-)




Och Du, es gibt Gesetze, die gelten auch für Euer Kind ;)



Zitat:
Und auch wenn's hier eigentlich ja bestimmt niemand interessiert, weil's ein persönliches Problem ist, denk ich daß ich leider net beurteilen kann, wie's einem Kind am Existenzminimum geht. Schliesslich sollte ein 4 jähriges Kind mit EUR 210 + EUR 154 Kindergeld + EUR 50 freiwillig aufs Sparbuch eigentlich leben können




Ui, Kindlein soll ins Sparbuch beissen? Aber wie schon mal beschrieben (Falls Dus gelesen hast sagen das auch Väter) kann von dem Betrag kein Kind "leben", existieren, vielleicht ja.



Zitat:
und die Mutter des unehelichen Kinds mit EUR 700 Unterhalt,




Wie lang bekommt sie den denn?



Zitat:
EUR 400 nebenbei + naja, EUR 250 Zinseinkünften p.m. auch leben sollte




Woher hat sie die denn? Davon ab haben die immer noch nix mit dem KU zu tun.



Zitat:
...zumindest, wenn sie kostenlos wohnen kann und weil ich so lieb bin,




Uuuaaaah. sie lebt kostenlos in einer Deiner vielen Immobilien? Gelle, Du liebst Abhängigkeiten?



Zitat:
in der SUmme haben die Beiden also immerhin jeden Monat EUR 1764 ....lassen wir das aber mal, weil ja trotzdem jeder das haben sollte, was ihm zusteht ...auch wenn's jetzt durcheinander und unverständlich war, egal, muss ja keiner verstehen - sollte nur ein Beitrag zum Thema armes Kind und Mutter am Existenzminimum sein ;-)




Falsch, Kind am Existenzminimum. Du kannst ja Miete verlangen, dennoch steht dem Kind sein KU zu.



Zitat:

Aber wenigstens kann ich ja den Sparbeitrag streichen, wenn ich mehr Unterhalt zahlen muss oder mir das mit dem offen legen auch bei nicht mehr Unterhalt zu dumm wird :-)




Streichen kannst Du was Du willst solange der Gesetzgeber nix dagegen hat. Allerdings solltest Du - wenn das stimmt was Du schreibst - mal deine Prioritäten überdenken. *tuschel* kaum zu glauben aber für mich wärs das Kind ;D



hörnchen



Ne, Hörnchen


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von michael323
neeeee, umsonst darf die Liebe nicht bei MIR wohnen, sondern im Eltern bzw. Grosselternhaus :-)



sind wir nicht alle irgendwie Häppchenwerfer ? ansonsten würd hier auch ganz schön viel stehen und selbst so was wir Sparbuch ist ja nicht zweckdienlich, wie wir gelernt haben :-(



Na aber sicherlich habe ich gelesen, was so ein Kind anscheinend kostet. Skeptisch bin ich aber nicht nur bei den 10 Euro/qm geworden (Kind muss ja nicht in ner Luxuswohnung in München City wohnen) aber ich bezweifle z.B. auch, daß meine Tochter schon mal Jugendherbergskosten hatte - sonst sollten wir vielleicht doch mal den Unterhalt mit 18 als Anhaltspunkt nehmen und das wären dann immerhin schon EUR 548 - passt also ganz gut. Und vom Bargeld kann man genauso wenig runterbeissen wie vom Sparbuch ...nur mal so als kleiner Tipp :-)


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von hörnchen
Du bist doof.



michael323 hat geschrieben:
neeeee, umsonst darf die Liebe nicht bei MIR wohnen, sondern im Eltern bzw. Grosselternhaus :-)





Was Du so alles weißt, davon ab wird das sicherlich auch eine Gegenleistung beinhalten....



Zitat:
sind wir nicht alle irgendwie Häppchenwerfer ? ansonsten würd hier auch ganz schön viel stehen und selbst so was wir Sparbuch ist ja nicht zweckdienlich, wie wir gelernt haben :-(




Mal Kleinkind spiele: Du bist doof. Wenns net gebraucht wird bekommts das Kind irgendwann...



Zitat:
Na aber sicherlich habe ich gelesen, was so ein Kind anscheinend kostet. Skeptisch bin ich aber nicht nur bei den 10 Euro/qm geworden (Kind muss ja nicht in ner Luxuswohnung in München City wohnen)




Luxusmiete in ner Großstadt? Vergiss es. Davon ab, willst Du damit sagen dass die ggf. aufs platte Land ziehen müssen und die Fördermöglichkeiten die gegeben sind vergessen? Auch interessant.



Zitat:
aber ich bezweifle z.B. auch, daß meine Tochter schon mal Jugendherbergskosten hatte -




Kommt noch dass Eurere Tochter das braucht, von Zahnspange und Co will ich mal net reden.



Zitat:
sonst sollten wir vielleicht doch mal den Unterhalt mit 18 als Anhaltspunkt nehmen und das wären dann immerhin schon EUR 548 - passt also ganz gut.




Wo hast denn das her? Each?



Zitat:
Und vom Bargeld kann man genauso wenig runterbeissen wie vom Sparbuch ...nur mal so als kleiner Tipp :-)




Also ICH würd ein Sparbuch nie anlangen ABER ich hebe dauernd Geld vom Konto. jaja, Bargeld, ab und was kauf ich davon? Nö keine Schuhe für mich ;D



Ich glaub Du wirst es nie kapieren, sorry.



Hörnchen


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von hörnchen
Du bist doof.



michael323 hat geschrieben:
neeeee, umsonst darf die Liebe nicht bei MIR wohnen, sondern im Eltern bzw. Grosselternhaus :-)





Was Du so alles weißt, davon ab wird das sicherlich auch eine Gegenleistung beinhalten....



Zitat:
sind wir nicht alle irgendwie Häppchenwerfer ? ansonsten würd hier auch ganz schön viel stehen und selbst so was wir Sparbuch ist ja nicht zweckdienlich, wie wir gelernt haben :-(




Mal Kleinkind spiele: Du bist doof. Wenns net gebraucht wird bekommts das Kind irgendwann...



Zitat:
Na aber sicherlich habe ich gelesen, was so ein Kind anscheinend kostet. Skeptisch bin ich aber nicht nur bei den 10 Euro/qm geworden (Kind muss ja nicht in ner Luxuswohnung in München City wohnen)




Luxusmiete in ner Großstadt? Vergiss es. Davon ab, willst Du damit sagen dass die ggf. aufs platte Land ziehen müssen und die Fördermöglichkeiten die gegeben sind vergessen? Auch interessant.



Zitat:
aber ich bezweifle z.B. auch, daß meine Tochter schon mal Jugendherbergskosten hatte -




Kommt noch dass Eurere Tochter das braucht, von Zahnspange und Co will ich mal net reden.



Zitat:
sonst sollten wir vielleicht doch mal den Unterhalt mit 18 als Anhaltspunkt nehmen und das wären dann immerhin schon EUR 548 - passt also ganz gut.




Wo hast denn das her? Each?



Zitat:
Und vom Bargeld kann man genauso wenig runterbeissen wie vom Sparbuch ...nur mal so als kleiner Tipp :-)




Also ICH würd ein Sparbuch nie anlangen ABER ich hebe dauernd Geld vom Konto. jaja, Bargeld, ab und was kauf ich davon? Nö keine Schuhe für mich ;D



Ich glaub Du wirst es nie kapieren, sorry.



Hörnchen


 Unterhaltsvereinbarung unehel. Kind von hörnchen
Du bist doof.



michael323 hat geschrieben:
neeeee, umsonst darf die Liebe nicht bei MIR wohnen, sondern im Eltern bzw. Grosselternhaus :-)





Was Du so alles weißt, davon ab wird das sicherlich auch eine Gegenleistung beinhalten....



Zitat:
sind wir nicht alle irgendwie Häppchenwerfer ? ansonsten würd hier auch ganz schön viel stehen und selbst so was wir Sparbuch ist ja nicht zweckdienlich, wie wir gelernt haben :-(




Mal Kleinkind spiele: Du bist doof. Wenns net gebraucht wird bekommts das Kind irgendwann...



Zitat:
Na aber sicherlich habe ich gelesen, was so ein Kind anscheinend kostet. Skeptisch bin ich aber nicht nur bei den 10 Euro/qm geworden (Kind muss ja nicht in ner Luxuswohnung in München City wohnen)




Luxusmiete in ner Großstadt? Vergiss es. Davon ab, willst Du damit sagen dass die ggf. aufs platte Land ziehen müssen und die Fördermöglichkeiten die gegeben sind vergessen? Auch interessant.



Zitat:
aber ich bezweifle z.B. auch, daß meine Tochter schon mal Jugendherbergskosten hatte -




Kommt noch dass Eurere Tochter das braucht, von Zahnspange und Co will ich mal net reden.



Zitat:
sonst sollten wir vielleicht doch mal den Unterhalt mit 18 als Anhaltspunkt nehmen und das wären dann immerhin schon EUR 548 - passt also ganz gut.




Wo hast denn das her? Each?



Zitat:
Und vom Bargeld kann man genauso wenig runterbeissen wie vom Sparbuch ...nur mal so als kleiner Tipp :-)




Also ICH würd ein Sparbuch nie anlangen ABER ich hebe dauernd Geld vom Konto. jaja, Bargeld, ab und was kauf ich davon? Nö keine Schuhe für mich ;D



Ich glaub Du wirst es nie kapieren, sorry.



Hörnchen


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