|
Moinmoin,
meine Situation ist folgende...
Wir waren seit 2001 bis 2004 (insgesamt etwas über 3 Jahre) verheiratet und haben ein gemeinsames Kind (mittlerweile knapp 6 Jahre). Mein Sohne geht nach den Sommerferien in die Grundschule und nachmittags in einen Kinderhort, also eine Ganztagsbetreuung, wo er auch sehr gerne hin geht. Darüber hinaus gibt es noch ein Kind aus erster Ehe (16 Jahre).
Meine Ex hat seit der Trennung immer 30 Stunden die Woche gearbeitet und hatte dann wegen Firmenauflösung einen anderen Job angenommen, wo sie allerdings gekündigt wurde. Derzeit ist sie also Arbeitslos und bemüht sich aber um einen neuen Job.
Die ganzen Jahre seit der Trennung (ab 2 Jahre vor der eigentlichen Scheidung) habe ich brav meinen Unterhalt in nicht unbeträchtlicher Höhe bezahlt. Vermutlich sogar mehr als ich gesetzlich mußte. Eben des lieben Friedens willen.
Da sich meine berufliche Situation jetzt auch bald ändert, weil ich in die Nähe meines Sohnes gezogen bin (vorher waren 300 km dazwischen) und hier auch schon einen neuen Job gefunden habe. Mein Sohn hat sich dies gewünscht, damit er mehr mit mir unternehmen kann.
Nun zu meinen Fragen:
1. Wieviele Stunden/Woche muß meine Ex arbeiten gehen ? Die Ganztagsbetreuung ist schließlich sicher gestellt. Ab wann muß sie Vollzeit arbeiten ?
2. Meine Ex würde selbst bei einem Vollzeitjob immer deutlich weniger verdienen. Müßte ich ihr dann auch noch Unterhalt zahlen ?
Mein Ziel ist es ab dem Zeitpunkt wo sie wieder einen neuen Job gefunden hat, eine neue (niedrigere) Unterhaltszahlung zu erreichen, da ich momentan trotz sehr gutem Einkommen und starker Kostenreduzierung (45 qm Wohnung, kleines Auto) nur so gerade über die Runden komme. Sie fährt quasi auf meine Kosten mit den Kindern in den Urlaub und ich kann meinem Sohn soetwas nicht bieten.
Viele Grüße
|