Man man man, was hier für Gift verspritzt wird.
@kellyg
Wo ist denn dein Freund beschäftigt? Bei der Army? Wo lebt ihr?
Hälftig konnte man vor 01.2008 das Kindergeld nur abziehen, wenn man mindestens nach Stufe 6 gezahlt hat. Darunter nur anteilig.
Jetzt noch versuchen auszurechnen, ob und wieviel er zu viel gezahlt hat, ist sinnlos. Er bekommt es nicht zurück, da es verbraucht ist.
Ab 01.2008 wird das Kindergeld hälftig abgezogen.
Ist sein Einkommen denn schon bereinigt?
Bezahlt er auch für die KM? Wenn nicht, dann kann es auch gut möglich sein, dass er 1 Stufe höher eingestuft wurde, da die DDT von 3 Berechtigten aus geht. 2 Kinder und dein betreuender Elternteil.
Zur Berechnung wäre noch anzumerken, dass man das bereinigte Netto nimmt, schaut welchen Tabellenbetrag man hat und dann schaut, ob der SB noch gewahrt bleibt.
Der SB kann aber unter Umständen gekürzt werden. Zum Beispiel durch euer Zusammenleben.
Schau mal bei der DDT weiter unten in den Anhang. Da gibt es klasse Beispielberechnungen und Mangelfallberechnungen.
Vielleicht hilfts ja?!
Sodele, und lasst mal gut sein.