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 Vater mehr als Harz IV will nicht zahlen! Was nun? von ManuelaAC
Hallo zusammen,
meine Freundin hat zum wiederholten Mal Ärger mit Ihrem ExMann. Der kleine zahlt schon seit Geburt an nicht für den Kleinen. Es gab nur Probleme und daher hatte Sie die ersten 6 Jahre Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt erhalten. Selbst lebte sie von Harz IV. Nun macht sie eine Ausbildung, der kleine geht zur Schule. Nun sind ihre Grosseltern kürzlich beide gestorben und erbt einen kleinen Betrag von knapp 25.000 Euro. Da meint man ja im ersten Moment: Jackpot! - Denkste!
Weil Sie vorher neben der Ausbildung noch Wohngeld bekommen hat, für sie und den kleinen, wird das vom Amt gestrichen. Kann auch sein, dass etwas anderes gestrichen wurde. Jedenfalls, bei den letzten beiden Jahren sind das knapp 18.000€ die fehlen bzw. zum Leben aufgebracht werden sollen. Jetzt soll aber auch noch der Unterhalt vom Jugendamt nicht mehr gezahlt werden. Das sind noch einmal 200€ monatlich die fehlen.
Die Krönung vom ganzen ist, dass der Vater angeblich auch weiterhin nicht zahlen kann, weil er selbst nur 650€ hat. Das wäre ihm egal, da solle sich doch der Freund meiner Freundin doch drum kümmern. - okay, dann braucht er ihn auch nicht mehr sehen und kann das Sorgerecht abgeben - Daraufhin meinte er, sie könne froh sein, dass er sie nicht auf Ehegatten-Unterhalt verklagt, sie müsse für ihn aufkommen.
Kann man den Arsch nicht verklagen, dass er auch nur 200€ im Monat automatisch gepfändet bekommt? Der spinnt doch! Der wohnt mit seiner Trulla zusammen, beziehen beide vom Amt, gehen nebenbei arbeiten, teilweise sogar schwarz (!), teilen sich somit die Kosten und er hat nichts für seinen Sohn??? Zu irgendetwas muss man den doch zwingen können vom Staat?! Erst ein Kind in die Welt setzen und dann sich nicht drum kümmern? Der kommt auch nie, dann wenn sie ihn mal braucht wegen dem Kleinen, sondern dann, wenn er Bock hat!
Wie kann ich meiner Freundin helfen? Wer hat Tips? Wohin kann sie sich wenden?
Gruss Manu


 Vater mehr als Harz IV will nicht zahlen! Was nun? von hörnchen
Hallo,

ja, bitter. Aber da hilft nur eins: Alle zusätzlichen Leistungen abstellen und das Geld sinnvoll in z.B. neue Waschmaschiene, Einrichtung usw. investieren was man langfristig braucht oder Schulden tilgen.

UVG gibts nur begrenzt, soweit ich mich erinnere 72 Monate?

Deine Freundin macht das einzig sinnvolle, sie macht eine Ausbildung und stellt sich auf eigene Beine.

hörnchen


 Vater mehr als Harz IV will nicht zahlen! Was nun? von OnkelGis
hab aus Neugier mal nachgeschaut; 72 Monate stimmt.
Aber zur Genugtuung:

das sind 72*200 € = 14.400 €

und ich meine, die verjähren nicht so schnell.
Die muss der Vater zahlen, wenn er Geld hat.
(Ihr könntet das Amt ja mal daraufhinweisen,
wenn was zu holen ist)


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