Seit 10 Jahren bin ich gechieden und zahle einen monatlichen Unterhalt über 1.200 €. Ich habe mal gut verdient und bin mit 57 Jahren 18 Monate arbeitslos.
Ich habe eine neue Familie mit zwei Kindern (8 und 10) und so langsam geht mir beim Zahlen die Luft aus.
Der Unterhaltsanspruch ist unabänderlich bis zum Renteneintritt und da der Gesetzgeber diesen immer weiter hochsetzt, werden meine Verfplichtungen immer größer.
Ich muss mich um den Versuch einer Abänderung bemühen und mich einem Auskunftsverfahren unterziehen müssen. Wo finde dazu verbindliche Angaben über die Form des Verfahrens.
Gruß Wissel
Hunderttausende sind mit Frauen schnell verschleudert
