karlo345 hat geschrieben:
...bleibt mir noch eine Rente von 780 Euro.
Gibt es nicht so was wie eine Selbsterhaltungsgrenze oder habe ich anspruch auf unterstützung?
Rentenprobleme sind immer sehr kompliziert.
Bitte geh mal zu einem Beratungs-Center der BfA oder LVA in Deiner Nähe.
Die helfen Dir weiter. Kostet nix.
Mir ist aber neu, daß eine EU Deiner Ex sich auf Deine EU auswirkt (per Versorgungsausgleich),
bei einer Altersrente ist das natürlich klar.
Ansonsten kannst Du immer (wenn die Rente zu klein ist) noch Hartz IV beantragen.
Ich kenne die Bedarfssätze im Moment nicht, aber 780 € dürfte da unter oder nah am Existenzminimum sein.
Wohngeld etc. ginge auch.
Gruß von Fred
