Moehrenmolch hat geschrieben:
Um etwas vollstrecken zu können, brauchst Du einen sogenannten Titel.
Den gibt es nur bei Gericht.
Für Eure gemeinsamen Schulden haftet Ihr beide "gesamtschuldnerisch".
Aber wenn er nach der Trennung auf Deinen Namen Schulden gemacht hat, dann mach eine Strafanzeige wegen Betruges.
Hm *seufz ich weiß das ich zum vollstrecken, einen Titel brauche. Sorry- ich habe mich ein wenig ungünstig ausgedrückt. Er hat nach unsere Trennung keine Schulden mehr, auf meinen Namen gemacht.
Ich wollte einfach nur Wissen, ob es das überhaupt gibt?? Das ich das Vollstrecken kann. Mein Mann ist unterhaltspflichtig sagt der Anwalt, wegen Krankheit....
...so wie andere Männer für Ihre Kinder aufkommrn müssén, so wäre das in meinen Fall das mein Mann auch für mich Unterhaltpflichtig ist...
Mein Mann hat einen eigenen Betrieb, und soll nur 300€ haben, das glaube ich nicht...
Zitat:
Laß Dir da mal keine grauen Haare wachsen... - damit hat Dein Anwalt rein gar nichts zu tun.
Inzwischen sind solche Wartezeiten normal.
Nutz Deine Zeit, Dein Motto deutet daraufhin, daß Du selbst das auch so siehst...
...*seufz ich möchte nur endlich damit richtig abschließen können . Ich möchte die Hölle hinter mir lassen , wo ich durch bin...
Ich habe mich auf einen langen, steinigen Weg zu diesen Motto, auf den Weg gemacht. Und ich würde alles drum geben , endlich Ruhe zufinden...
...*Dankeschön für Deine Antwort
Gruß Mondengel