Hallo,ich bin geschieden und habe zwei Kinder.
Die eine Tochter wird jetzt 18 Jahre alt. Sie ist meistens bei mir, übernachtet aber jedes zweite Wochenende und Montags und Dienstags bei ihrem Vater (Die andere Tochter 14 Jahre auch). Tagsüber, bzw. nach der Schule sind die Kinder aber bei mir. Dementsprechend zahle ich 30% Unterhalt, bzw. bekomme nur 70% des eigentlichen Unterhaltes.
Mein Ex-Mann meint jetzt aber, da unsere Tochter bald 18 Jahre ist, ist er gesetzlich dazu verpflichtet den Unterhalt an meine Tochter zu zahlen. (Sie macht nächstes Jahr Abitur.)
Stimmt das, oder kann alles auch so weiterlaufen wie bisher, nämlich dass sie Ihr Taschengeld bekommt und die anderen Kosten von mir getragen werden.
Und wenn sie nächstes Jahr studiert, wie werden dann die Kosten geteilt?
Im Voraus schon mal vielen Dank für Ihre Hilfe
