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 Volljährigkeit Unterhalt von Ariane67
Hallo,ich bin geschieden und habe zwei Kinder.
Die eine Tochter wird jetzt 18 Jahre alt. Sie ist meistens bei mir, übernachtet aber jedes zweite Wochenende und Montags und Dienstags bei ihrem Vater (Die andere Tochter 14 Jahre auch). Tagsüber, bzw. nach der Schule sind die Kinder aber bei mir. Dementsprechend zahle ich 30% Unterhalt, bzw. bekomme nur 70% des eigentlichen Unterhaltes. :/
Mein Ex-Mann meint jetzt aber, da unsere Tochter bald 18 Jahre ist, ist er gesetzlich dazu verpflichtet den Unterhalt an meine Tochter zu zahlen. (Sie macht nächstes Jahr Abitur.)
Stimmt das, oder kann alles auch so weiterlaufen wie bisher, nämlich dass sie Ihr Taschengeld bekommt und die anderen Kosten von mir getragen werden.
Und wenn sie nächstes Jahr studiert, wie werden dann die Kosten geteilt?
Im Voraus schon mal vielen Dank für Ihre Hilfe ;)


 Volljährigkeit Unterhalt von Steve
Hallo,

gesetzlich dazu verpflichtet ist er nicht, jedoch kann er natürlich mit dem volljährigen Kind vereinbaren, dass der Unterhalt zukünftig direkt auf das Konto des Kindes geht. Da die elterliche Sorge endet, ist nun das Kind bezugsberechtigt, d.H. auch wenn das Geld an Dich geht, gehört es dem nun volljährigen Kind. Mit Ender der elterlichen Sorge, also mit Beginn der Volljährigkeit sind im Übrigen beide Elternteile unterhaltsverpflichtet. So lange das Kind bei Dir lebt, kann es sein, dass sich Unterhaltsverpflichtung deinerseits und Kindesvorteil durch mietfreies Wohnen aufheben. Mehr dazu in der Düsseldorfer Tabelle.

Zum Studium: Ihr seid weiterhin unterhaltsverpflichtet (Höhe siehe Düsseldorfer Tabelle), evtl. bekommt das Kind BaFög. Warum sollten die Kosten geteilt werden?


 Volljährigkeit Unterhalt von Ariane67
Meine Tochter und auch mein Ex-Mann meinen, daß 500 Euro (einschließlich Kindergeld)für ihren Unterhalt viel zu viel sind,(laut Düsseldorfer Tabelle bekäme ich mehr) und dass sie mindestens 150 Euro behalten könnte. Wir wohnen aber in einem normalen Haus, das weiterhin sein Geld in der Unterhaltung kostet.(Strom, Öl, Wasser, Versicherung...)Kochen, waschen,bügeln, Taxi spielen und, und, und, muß ich natürlich auch. Sie selber hat keine finanziellen Engpässe und auch keine einschneidenden Lebensveränderungen, außer der Tatsache, daß sie 18 wird.
Mich ärgert es einfach meiner Tochter meine ganzen Finanzen offenlegen zu müssen und das nur, weil der Ex meint es sei gesetzlich so geregelt! :< Danke für die schnelle Antwort.


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