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 Vollstreckbarer Titel - was damit anfangen? von andreasstudent
Guten Tag,

eine Freundin von mir wurde geschieden und hat jetzt mit dem Scheidungsbeschluss einen "vollstreckbaren Titel" für den Kindesunterhalt. Was kann sie denn damit anfangen, wenn ihr Exmann nur sehr verspätet Unterhalt leistet? Kann sie evtl. vom Arbeitgeber des Exmannes verlangen, dass dieser ihr den Unterhalt sofort überweist oder ähnliches?

Danke für eine kurze Rückmeldung

Gruß
andreasstudent


 Vollstreckbarer Titel - was damit anfangen? von Steve
Hallo,

ein Unterhaltsanspruch ist nur durchsetzbar, wenn er tituliert ist. Dafür muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen. Das ist hier der Fall.

Sie kann, bei Leistungsfähigkeit und Nichtzahlung des Unterhaltes durch den Unterhaltsschuldner diesen nun auf Unterhaltszahlung verklagen.

Die Zahlung direkt durch den Arbeitgeber wäre eine Pfändung und ist als solche durch die Unterhaltsberechtigte sicherlich nicht durchzuführen. Das würde wenn durch das Gericht entschieden werden.


 Vollstreckbarer Titel - was damit anfangen? von Steve
Sorry, habe jetzt erst gesehen, dass es um verspätete Zahlung geht.

Und zum Thema "Pfändung" noch: Die Pfändungsklage selbst hätte wohl wenig Chancen mit der Begründung "Verspätete Zahlung".

Wie viel später kommt der Unterhalt denn und was ist im Titel vereinbart?


 Vollstreckbarer Titel - was damit anfangen? von Steve
Sie kann, bei Leistungsfähigkeit und Nichtzahlung des Unterhaltes durch den Unterhaltsschuldner diesen nun auf Unterhaltszahlung verklagen.

Sorry, das muss ich korrigieren: Nicht verklagen, sondern Zwangsvollstrecken.

Etwas wuschig heute. :ja:


 Vollstreckbarer Titel - was damit anfangen? von hörnchen
Uff,

dann wollen wir das mal gerade rücken :)

Steve hat geschrieben:
ein Unterhaltsanspruch ist nur durchsetzbar, wenn er tituliert ist. Dafür muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen. Das ist hier der Fall.


Fast richtig. Ausgeurteilt reicht um die Anspüche durchzusetzen, ein vollstreckbarer Titel ist schon einen Schritt weiter und besser.

Zitat:
Sie kann, bei Leistungsfähigkeit und Nichtzahlung des Unterhaltes durch den Unterhaltsschuldner diesen nun auf Unterhaltszahlung verklagen.


:rolleyes: Diese Klage ist offenbar bereits abgeschlossen da ein vollstreckbarer Titel gegeben ist.

Zitat:
Die Zahlung direkt durch den Arbeitgeber wäre eine Pfändung und ist als solche durch die Unterhaltsberechtigte sicherlich nicht durchzuführen. Das würde wenn durch das Gericht entschieden werden.


Und genau da sind wir jetzt langsam auf dem richtigen Weg.

Andreas, sie soll zum Anwalt gehen und der soll gleich am nächsten Tag ihn zur Zahlung (kostenpflichtig) auffordern. Lernt er es dann nicht, dann soll der Anwalt bei Gericht eine Kontopfändung beantragen.

hörnchen

Wer lesen kann ist klar im Vorteil


 Vollstreckbarer Titel - was damit anfangen? von Steve
Hallo mal wieder Hörnchen,

das mit dem Verklagen habe ich weiter unten korrigiert. Wie gesagt, etwas wuschig.

Aber der Gang zum Anwalt ist theoretisch nicht nötig. Es kann direkt ein Gerichtsvollzieher über die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim zuständigen Amtsgericht beauftragt werden, da ja ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Wie der Gerichtsvollzieher dann vollstreckt ist seine Sache.


 Vollstreckbarer Titel - was damit anfangen? von hörnchen
Na,

während ich antworte sehe ich nicht dass du geschrieben hast...

Warum sollte jemand der einen vollstreckbaren Titel hat da zum Gericht rennen?

Die Kosten hat derjenige zu tragen der im Verzug ist, also nicht pünktlich gezahlt hat. Somit würde ich das einen Anwalt machen lassen und nicht noch meine Zeit und meine Nerven kostenlos investieren.

hörnchen

Und so manch einer hats schon gelernt pünktlich zu zahlen wenn er monatlich noch die Anwaltskosten obendrauf bekam.


 Vollstreckbarer Titel - was damit anfangen? von Steve
Gleiches gilt auch, wenn der Gerichtsvollzieher erst einmal vor der Tür stand. Bestimmt auch schön unangenehm.


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