Uff,
dann wollen wir das mal gerade rücken
Steve hat geschrieben:
ein Unterhaltsanspruch ist nur durchsetzbar, wenn er tituliert ist. Dafür muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen. Das ist hier der Fall.
Fast richtig. Ausgeurteilt reicht um die Anspüche durchzusetzen, ein vollstreckbarer Titel ist schon einen Schritt weiter und besser.
Zitat:
Sie kann, bei Leistungsfähigkeit und Nichtzahlung des Unterhaltes durch den Unterhaltsschuldner diesen nun auf Unterhaltszahlung verklagen.

Diese Klage ist offenbar bereits abgeschlossen da ein vollstreckbarer Titel gegeben ist.
Zitat:
Die Zahlung direkt durch den Arbeitgeber wäre eine Pfändung und ist als solche durch die Unterhaltsberechtigte sicherlich nicht durchzuführen. Das würde wenn durch das Gericht entschieden werden.
Und genau da sind wir jetzt langsam auf dem richtigen Weg.
Andreas, sie soll zum Anwalt gehen und der soll gleich am nächsten Tag ihn zur Zahlung (kostenpflichtig) auffordern. Lernt er es dann nicht, dann soll der Anwalt bei Gericht eine Kontopfändung beantragen.
hörnchen
Wer lesen kann ist klar im Vorteil