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 Vorsorgeunterhalt - welche Anlage gültig? von -uschi-
Ich habe unter anderem einen Sparvertrag, der aus vermögenswirksamer Leistung des Arbeitgebers bedient wird.

Kann ich den für die Anlage des mir von meinem Ex gezahlten Vorsorgeunterhalts mitrechnen?

Habe eine Aufstellung der Versicherungen und Sparverträge an den RA meines Ex geschickt, da es verlangt wurde.

Jetzt verlangt er die Verträge - muß ich die schicken? Habe doch Vers.,Vers.-Nr. und Beiträge angegeben

Außerdem kritisiert er den Sparvertrag. Sollte der nicht mitzählen, fehlen mir 2,82 €, um die Anlage der vorgeschriebenen Summe von 130,-- € zu erreichen.

Kann er mir daraus einen "Strick" drehen? Er würde es tun

Danke im Voraus für eine Antwort



-uschi-


 Vorsorgeunterhalt - welche Anlage gültig? von Moehrenmolch
-uschi- hat geschrieben:
Kann ich den für die Anlage des mir von meinem Ex gezahlten Vorsorgeunterhalts mitrechnen?


Ehrlich gesagt, habe ich nicht verstanden, was Dein Problem ist.

Was meinst Du mit "Anlage"?

Wieso "fehlen" 2.82 Euro?



http://www.valuenet.de/php/lexContent.php?objid=585261



Gruß von Fred ;)

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Vorsorgeunterhalt - welche Anlage gültig? von -uschi-
hallo fred,

sorry, wenn ich mich schlecht ausgedrückt habe.

ich bekomme unterhalt von meinem ex, der teilt sich in elementar- und vorsorgeunterhalt auf. 130 € vorsorgeunterh. muß ich für altersvorsorge einsetzen. (lt Gerichtsurteil)

ich habe mehrere versicherungen abgeschlossen, die zusammen einen beitrag von 127,18 € ergeben. Dazu der genannte sparvertrag und ich hätte die 130 € Pflicht erfüllt.

nun bemängelt mein ex den sparvertrag. ist doch klar, das er versucht den unterhalt zu drücken, das könnte er nämlich, wenn ich die 130 einfach verprasse.

sollte der sparvertrag,-- weil aus vermögenswirksamer leistung v. arbeitgeber--, nicht eingerechnet werden können, würden mir 2,82€ an 130 fehlen.

-uschi- :nixweiss:


 Vorsorgeunterhalt - welche Anlage gültig? von Moehrenmolch
Jetzt hab ich's! :-)



Bin nicht sicher, ob ein VWL-Vertrag (der ja nach 7 Jahren frei wird) als Altersvorsorge

gilt; eher wohl nicht.



Kannst Du nicht eine Deiner Versicherungen (RV oder LV um diesen Betrag von 3 Euro

monatlich aufstocken?



Gruß von Fred :cool:

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Vorsorgeunterhalt - welche Anlage gültig? von -uschi-
Ja Fred,

sicher bin ich da eben jetzt auch nicht mehr, und ich werde irgendeinen Beitrag bei der Versicherung erhöhen können. Nur das Problem ist, das ich das so seit zwei jahren gemacht habe wie beschrieben. Meine Anwältin hatte zur Zeit des Trennungsunterhalts auch den Sparvertrag mitgerechnet, daraufhin hab ich angenommen, das ich den mit einbeziehen kann. Mein Ex wird wenn er kann den vorsorgeunterhalt streichen und aufgrund meines "fehlers" in höhe von lächerlichen € 2,82 den gesamten Vorsorgeunterhalt der letzten zwei jahre zurückfordern.

ich werde wohl doch wieder zum RA gehen müssen um das zu klären. Leider ist das dann ja auch wieder mit kosten verbunden.



gruss - uschi - :rolleyes:


 Vorsorgeunterhalt - welche Anlage gültig? von Moehrenmolch
Man kann einen Versicherungsbeitrag theoretisch auch rückwirkend erhöhen, rein rechnerisch.



...nur mal so, laut gedacht :juggle: Fred



Ich würde also erst mal mit einem vertrauenswürdigen Versicherungsberater sprechen.

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