Hallo,
im Moment ist bei mir etwas Ruhe eingekehrt und ich hoffe sie hält lange an
Trotzdem habe ich mal eine Frage ...
Mein Mann hat im Juni über seine Anwältin meine Gehaltsnachweise angefordert, damit sie einen eventuellen Unterhaltsanspruch ausrechnen kann (nur die Gehaltsmitteilungen, nichts anderes).
Bisher ist kein weiteres Schreiben von ihr gekommen und ich weiß nun nicht was da Sache ist.
Wenn er tatsächlich einen Anspruch hätte - ab wann würde dieser dann gelten?
Gilt der dann ab Juni, weil sie da die Nachweise angefordert hat oder gilt der erst ab der Unterhaltsklage?
Dazu kommt, dass ich bis Juni noch Steuerklasse 3 hatte und diese auf 1 ändern musste (er hat sie heimlich geändert und wenn ich es nicht gemacht hätte, dann hätte ich fürs ganze Jahr nachzahlen müssen).
Somit habe ich ne ganze Ecke weniger Geld im Monat - der Anspruch wird aber im Moment ja noch von dem Gehalt ausgerechnet, das ich mit Klasse 3 hatte.
Wie würde man da denn vorgehen? Weil der etwaige Anspruch sich ja auch verringern würde.
Bin da mal wieder etwas ratlos?