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 was muss er denn jetzt noch bezahlen für unseren sohn? von brunsli
hallo,



ich bin gerade ziemlich stinkig. ich habe mit meinem ex zusammen einen sohn (3jahre alt). er ist verheiratet und hat mit seiner frau 3 kinder (8 jahre, 5 jahre + 2 jahre). nun ist es so, dass seine frau wohl wieder schwanger ist.



wir haben uns vor 2 jahren getrennt. nur kurz: wir lebten zusammen nachdem er sich von seiner frau "getrennt" hat und vor zwei jahren habe ich vom 3. kind erfahren und habe mich daraufhin getrennt. jetzt ist er wieder mit ihr zusammen.



unterhalt bezahlt er nicht, den bekomme ich von der unterhaltsvorschusskasse. stimmt es denn, dass er trotzdem durch die gesteigerte erwerbsobliegenheit verpflichtet ist weiter den mindestsatz zu bezahlen?



wäre dankbar für jede antwort! man kann doch nicht beliebig viele kinder in die welt setzen ohne dafür aufzukommen?


 was muss er denn jetzt noch bezahlen für unseren sohn? von Moehrenmolch
Natürlich. Das stimmt.



Verklage ihn auf den fehlenden Differenzbetrag.

Am besten per "Stufenklage", d.h. Auskunft auf sein Einkommen und dann auf Unterhalt nach der DT.

Sieht aber mager aus, da müßte er gut verdienen für vier Kinder.



Allerdings ist er - rein rechtlich - sogar verpflichtet, einen Zweitjob anzunehmen.

Tellerwaschen, Taxifahren, Zeitung austragen bei Mac Doof Fritten bruzzeln.

Aber finde mal einen Richter, der das urteilt...



Du hast neun Jahre Zeit, ihm das alles beizubringen.

Ab dem 12. Lebensjahr zahlt Dir die UVK nichts mehr.

Vielleicht wirbst Du auch ein bißchen für die Sterilisation beim Mann?

Oder bringst ihm ein bißchen was zum Thema Verhütung bei?



Zu Deiner Frage im letzten Satz: doch, das kann man.

Es ist rechtlich in Deutschland nicht verboten.



Du weißt doch: die Deutschen sterben sonst aus.



Sarkastische Grüße: Fred :/

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 was muss er denn jetzt noch bezahlen für unseren sohn? von brunsli
hallo fred,



danke für deine antwort. ;-)



ich kann das forum hier noch nicht richtig einschätzen. die, die ich bisher kenne sind mir entweder in die eine oder die andere richtung zu extrem. mir geht es nicht um abzocke des vaters. mir geht es darum, dass es er sich wenigstens minimalst am leben unseres sohnes beteiligt.



ich finde einfach, dass man finanziell für die eigenen kinder aufkommen muss. derzeit tust du es nämlich. ;-)



also: wie stehen die chancen? ich arbeite mir nicht die finger wund, damit der andere sich ein nettes leben macht und hier stets ebbe in der kasse ist. er sein gewerbe etc aufs frauchen anmeldet usw usf. irgendwo ist schluss.


 was muss er denn jetzt noch bezahlen für unseren sohn? von Moehrenmolch
brunsli hat geschrieben:
hallo fred,



danke für deine antwort. ;-)



ich kann das forum hier noch nicht richtig einschätzen. die, die ich bisher kenne sind mir entweder in die eine oder die andere richtung zu extrem.


LOL ;-D

Als "Extremist" darf ich mich da ja wohl (in der einen Richtung) angesprochen fühlen, was?



brunsli hat geschrieben:
mir geht es nicht um abzocke des vaters.

mir geht es darum, dass es er sich wenigstens minimalst am leben unseres sohnes beteiligt.


Eben. - Wer das als "Abzocken" deutet hat schon zu erkennen gegeben, auf welcher Seite er steht.

Niemals auf Seiten der Kinder nämlich.



brunsli hat geschrieben:
ich finde einfach, dass man finanziell für die eigenen kinder aufkommen muss.

derzeit tust du es nämlich. ;-)


Richtig, das tue ich und alle anderen Steuerzahler.

Und nach dem BGB muß das der Vater (die Mutter) tun.



So einfach ist das.



brunsli hat geschrieben:
also: wie stehen die chancen?


Schlecht.

Sehr schlecht.



brunsli hat geschrieben:
ich arbeite mir nicht die finger wund, damit der andere sich ein nettes leben macht und hier stets ebbe in der kasse ist.

er sein gewerbe etc aufs frauchen anmeldet usw usf. irgendwo ist schluss.


Ja, aber wo? Wenn der Staat nicht mehr in Vorleistung geht, dann tust Du genau das eben doch.

Also spätestens dann, wenn das Kind 12 ist.



In anderen Ländern ginge der Vater in den Knast, wenn er nicht das Minimum an Unterhalt bezahlt.

Bei uns darf er das ungeschoren tun und GLEICHZEITIG noch seinen Umgang einklagen.

Den Umgang mit denen, die er um ihren Unterhalt betrügt.

Und darf den tollen Wochenend- und Ferienvater spielen.

Dann spielt Geld keine Rolle.



Es ist natürlich reiner Zufall, daß die meisten Abgeordneten des deutschen Bundestages Männer sind.

Es hat auch nichts zu sagen, daß auch hier ganz viele darunter sind, die als Väter hier Unterhalt "sparen" wollen.



Muß ich noch mehr sagen?

Grummelt verärgert: Fred :boese:

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


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