Zitat:
ja, auch Deine Frau ist ggü. dem bei Dir lebenden Kind unterhaltspflichtig. Ja nach Alter der Kinder und Einkommenssituation (s. Düsseldorfer Tabelle, bereinigte Tabelle abzgl. 1/2 Kindergeld).
Na, da wäre doch erstmal das Einkommen interessant, nicht?
Zitat:
Zur zweiten Frage: Natürlich musst Du weiterhin Unterhalt zahlen. Du zahlst Unterhalt für Dein Kind, nicht für die Mutter! Allerdings wäre es zu überlegen, ob das Kind das Geld für diese Zeit direkt bekommt oder das Geld weiterhin an die Mutter geht, falls diese die Kosten der Reise trägt und der Unterhalt hierfür verwendet werden soll. Beide Elternteile sind dem Kind ggü. unterhaltspflichtig. Lebt das Kind z.B. bei der Mutter, hat sie Ihren Unterhalt durch Betreuung etc. geleistet. In der Zeit, in dem das Kind im Ausland ist, kann es durchaus sein, dass die Mutter barunterhaltspflichtig ggü. dem Kind wird, da dieses eine Zeit im Ausland lebt und somit weder betreut wird noch in der Wohnung lebt o.ä..
Da fehlen doch ein paar wichtige Hintergrundinfos will ich meinen.
"Goldie" iss ja eh klar aber steve war bisher doch wenigstens halbwegs Gesetzesnah.