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 Was wenn bei jedem ein Kind wohnt ? von Barny
Hallo,
vor vier Jahren ist meine älteste Tochter zu mir gezogen, ich bekomme für Sie Kindergeld. Meine andere Tochter lebt weiterhin bei Ihrer Mutter, für Sie bezahle ich seit vier Jahren weiterhin den Unterhalt.
Meine Frage: Kann ich von meiner Ex Frau Unterhalt für meine Tochter die bei mir Lebt verlangen da meine Ex auch Arbeiten geht und ein Einkommen hat, bzw. kann ich meine Zahlung einstellen da wir eine patt Situation Haben.

Zweite Frage: Im Juli wird meine Tochter für die ich Unterh. zahle für 9 Monate nach Australien gehen, müsste ich für diesen Zeitraum Unterhalt zahlen wenn ich Unterh. pflichtig wäre ?

Ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben, Danke !!


 Was wenn bei jedem ein Kind wohnt ? von Steve
Hallo,

ja, auch Deine Frau ist ggü. dem bei Dir lebenden Kind unterhaltspflichtig. Ja nach Alter der Kinder und Einkommenssituation (s. Düsseldorfer Tabelle, bereinigte Tabelle abzgl. 1/2 Kindergeld).

Zur zweiten Frage: Natürlich musst Du weiterhin Unterhalt zahlen. Du zahlst Unterhalt für Dein Kind, nicht für die Mutter! Allerdings wäre es zu überlegen, ob das Kind das Geld für diese Zeit direkt bekommt oder das Geld weiterhin an die Mutter geht, falls diese die Kosten der Reise trägt und der Unterhalt hierfür verwendet werden soll. Beide Elternteile sind dem Kind ggü. unterhaltspflichtig. Lebt das Kind z.B. bei der Mutter, hat sie Ihren Unterhalt durch Betreuung etc. geleistet. In der Zeit, in dem das Kind im Ausland ist, kann es durchaus sein, dass die Mutter barunterhaltspflichtig ggü. dem Kind wird, da dieses eine Zeit im Ausland lebt und somit weder betreut wird noch in der Wohnung lebt o.ä..


 Was wenn bei jedem ein Kind wohnt ? von hörnchen
Hallo,

machen wir jetzt hier Glaskugelnschaun?

Steve hat geschrieben:
Zitat:
ja, auch Deine Frau ist ggü. dem bei Dir lebenden Kind unterhaltspflichtig. Ja nach Alter der Kinder und Einkommenssituation (s. Düsseldorfer Tabelle, bereinigte Tabelle abzgl. 1/2 Kindergeld).


Na, da wäre doch erstmal das Einkommen interessant, nicht?

Zitat:
Zur zweiten Frage: Natürlich musst Du weiterhin Unterhalt zahlen. Du zahlst Unterhalt für Dein Kind, nicht für die Mutter! Allerdings wäre es zu überlegen, ob das Kind das Geld für diese Zeit direkt bekommt oder das Geld weiterhin an die Mutter geht, falls diese die Kosten der Reise trägt und der Unterhalt hierfür verwendet werden soll. Beide Elternteile sind dem Kind ggü. unterhaltspflichtig. Lebt das Kind z.B. bei der Mutter, hat sie Ihren Unterhalt durch Betreuung etc. geleistet. In der Zeit, in dem das Kind im Ausland ist, kann es durchaus sein, dass die Mutter barunterhaltspflichtig ggü. dem Kind wird, da dieses eine Zeit im Ausland lebt und somit weder betreut wird noch in der Wohnung lebt o.ä..


Gehts noch?

Gibt es GSR? Wer zahlt den Schüleraustausch und wer hält ein Zimmer vor?

Da fehlen doch ein paar wichtige Hintergrundinfos will ich meinen.

"Goldie" iss ja eh klar aber steve war bisher doch wenigstens halbwegs Gesetzesnah.

hörnchen


 Was wenn bei jedem ein Kind wohnt ? von Steve
Hallo,

ach Hörnchen, deshalb schreibe ich doch "je nach Einkommen". Ich denke, auch du weißt, dass Unterhaltspflicht und Leistungsfähigkeit unterschiedlich zu betrachten sind.

Die zweite Frage war, ob er weiterhin Unterhalt zahlen muss. Dieses habe ich bejaht oder siehst Du das anders? Und was hat das GSR damit zu tun? Es war ja nicht gefragt, wer die Kosten für die Reise übernehmen muss...


 Was wenn bei jedem ein Kind wohnt ? von Barny
Hallo,
vielen Dank für eure Meinung, hilft mir schon mal weiter....
eine Frage hätte ich noch... wer weiß wie es sich mit dem Kindergeld verhält wenn meine Tochter im Ausland ist... wird es weiter gezahlt oder nicht, muß man einen Antrag stellen ??
vielen Dank im voraus


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