Anzeige

Scheidung

Solar Forum | Navi Forum
  Scheidung | Anmelden |  Registrieren | AGB | Suche |  

Forum Scheidung » Scheidung Unterhalt Sorgerecht Forum » Unterhalt Wohnmobil




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten
 Weigerung, Gehalt zur Unterhaltsberechnung offenzulegen von gama
Hallo,

mein Scheidungstermin ist in etwa zwei Monaten, es gibt jedoch diverse Probleme, die ich gerne vorab möglichst friedlich gemeinsam lösen möchte - auch wenn dazu neben meinem Optimismus und gutem Willen wohl noch viel Glück dazugehören wird....

Mein Noch-Mann hat am Jahresanfang einen neue Stelle angetreten und damit sein seit mehr als 10 Jahren verfolgtes berufliches Ziel endlich erreicht.
Nun ist sein Verdienst vermutlich sehr deutlich gestiegen und er weigert sich, diesen nun offenzulegen, damit der Unterhalt berechnet werden kann.

Als meine Anwältin am Jahresbeginn die um 2 Stufen höhere Einstufung der drei Kinder geltend machen wollte hat er einen Riesenaufstand gemacht und war nicht bereit, etwas zu ändern, dann hat er aber seinen Anwalt gewechselt.

Jetzt kommt plötzlich ein Schreiben von seiner neuen Anwältin, in dem er zusichert, freiwillig die höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle für alle drei Kinder zu zahlen (das sind 5 Stufen nach oben!!!), er damit aber automatisch der Pflicht enthoben sei, sein Gehalt offen zu legen.
Gleichzeitig wird plötzlich von einem unerwarteten, während der Ehezeit nicht geplanten Karrieresprung geredet.....

Den sogenannten unerwarteten Karrieresprung denke ich konnte ich durch namentliche Nennung von 10-12 Bewerbungen seit etwa 8 Jahren auf die gleiche Position wie jetzt erhalten eindeutig widerlegen.
Wie aber soll denn der Ehegattenunterhalt bzw. nach der Scheidung der Aufstockungsunterhalt berechnet werden, wenn man die Höhe des Gehaltes nicht kennt?
Ich selber habe vor einem Jahr mit 30 Stunden pro Woche auch wieder angefangen zu arbeiten und muss ja auch genau angeben, was ich verdiene.

Meine Anwältin hat nun noch einmal ein Schreiben losgeschickt und bekräftigt unser Beharren auf die Offenbarung, was er verdient, sagte mir aber, wenn er es nicht tut, bleibt nur die Einreichung einer Klage.....

Ich würde dies sehr gerne vermeiden, es herrscht schon genug Unfrieden und irgendwie muss es doch möglich sein, die Scheidungsfolgen (Hausverkauf, Unterhalt nach Scheidung, usw.) friedlich per Notarvertrag vorab zu regeln....
Meinem Noch-Mann tut es finanziell wohl nicht weh, die Kosten für "seine" Scheidung immer weiter in die Höhe zu treiben, aber MUSS das sein?

Vielleicht hat hier jemand einen Tipp - bin echt verzweifelt und mutlos und würde so gerne endlich Frieden haben!!!!

Gruß Gama[/quote]


 Weigerung, Gehalt zur Unterhaltsberechnung offenzulegen von hörnchen
Hallo Gama,

gama hat geschrieben:
Zitat:
Jetzt kommt plötzlich ein Schreiben von seiner neuen Anwältin, in dem er zusichert, freiwillig die höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle für alle drei Kinder zu zahlen (das sind 5 Stufen nach oben!!!), er damit aber automatisch der Pflicht enthoben sei, sein Gehalt offen zu legen.


Dann soll er das mal bitte sehr zeitnah beim Jugendamt oder Notar titulieren. Ist übrigens gerne genommen wenn die Herren sehr gut verdienen um eben Auskunft über Vermögen und Einkünfte nicht geben zu müssen, denn mehr KU gibts kaum.

Zitat:
Meine Anwältin hat nun noch einmal ein Schreiben losgeschickt und bekräftigt unser Beharren auf die Offenbarung, was er verdient, sagte mir aber, wenn er es nicht tut, bleibt nur die Einreichung einer Klage.....


Richtig.

Zitat:
Ich würde dies sehr gerne vermeiden, es herrscht schon genug Unfrieden und irgendwie muss es doch möglich sein, die Scheidungsfolgen (Hausverkauf, Unterhalt nach Scheidung, usw.) friedlich per Notarvertrag vorab zu regeln....
Meinem Noch-Mann tut es finanziell wohl nicht weh, die Kosten für "seine" Scheidung immer weiter in die Höhe zu treiben, aber MUSS das sein?


Was "bietet" er denn an Unterhalt für dich an? Wie ist das mit dem Haus geregegelt, Zugewinn usw.?

hörnchen


 Weigerung, Gehalt zur Unterhaltsberechnung offenzulegen von gama
@hörnchen

lieben Dank für Deine Antwort,

tja, was "bietet" er ....

weißt Du, darum geht es mir gar nicht absolut vorrangig; ich wäre ja froh, wenn überhaupt irgendetwas geregelt würde und das möglichst ohne Anwälte sondern vernünftig, ruhig, kooperativ unter uns Erwachsenen....

das Einzige, was sozusagen "fertig" ist, ist dieser Versorgungsausgleich (leider kann ich dieses Ding nicht so richtig interpretieren)...

was das Haus angeht, so habe ich mich lediglich damit einverstanden erklärt, dem Verkauf frühesten ab Sommer 2011 zuzustimmen - dann hat unsere mittlere Tochter Abitur gemacht.....
wie der Verkauf dann erfolgen soll, wer übernimmt was, wo verbleibt die Einbauküche, was passiert, wenn wir (wahrscheinlich) mit Verlust verkaufen, wie würde ein Gewinn beim Verkauf verrechnet, usw. - über all das wurde bislang nie geredet, sieht auch nicht so aus, als gebe es Interesse, diese Belange zu regeln....

mir ist das alles so kurz vor scheidungstermin viel zu ungewiss.....

was er also "bietet" liegt da für mich in der Ferne....

Ich habe nach unglaublichen Mühen nach 18 Jahren raus aus dem Beruf den beruflichen Wiedereinstieg geschafft, arbeite jetzt 30 Stunden die Woche, der Vertrag ist jedoch leider bis Ende des Jahres befristet - danach kann es sein, ich stehe vor der Wahl Vollzeit oder erneut arbeitslos....
Fest steht für mich, dass ich dann die Vollzeit wähle, auch wenn meine Jüngste sicher darunter leidet....

Ich möchte meinen Noch-Mann sicher nicht "ausnehmen", aber ich denke, er soll mich anständig durch Aufstockungsunterhalt unterstützen, denn schließlich habe ich a) fast 20 Jahre seinen Rücken freigehalten, die Kinder nahezu alleine großgezogen und so seine jetzige Karriere mitgestützt und b) will ich so gut es geht auch selber für mich sorgen und bin bereit, nötige Kompromisse einzugehen....
Ich rechne es ihm sehr wohl an dass er mir und den Kindern das Haus erhält, solange alle Kinder daheim wohnen und hier zur Schule gehen, bitte aber auch um Anrechnung, dass durch meine Berufstätigkeit besonders die Kleine deutlich leidet....
Vergessen werden sollte auch nicht, dass wir durch ihn keinerlei "Entlastung" erfahren, was den Umgang angeht - er kümmert sich kaum um die Kinder und hat nur alle 6-8 Wochen mal 2-3 Stunden Zeit.....

Warum um Himmels Willen ist das alles so kompliziert?

Gruß Gama


 Weigerung, Gehalt zur Unterhaltsberechnung offenzulegen von hörnchen
Hallo Gama,

was sagt denn deine Anwältin? Ihr könnt doch prima den Höchstsatz an Einkommen der DD-Tabelle nehmen?

Zitat:
Ich rechne es ihm sehr wohl an dass er mir und den Kindern das Haus erhält, solange alle Kinder daheim wohnen und hier zur Schule gehen, bitte aber auch um Anrechnung, dass durch meine Berufstätigkeit besonders die Kleine deutlich leidet....


Wie zeigt sich das und warum willst du dann Vollzeit arbeiten?

Zitat:
Vergessen werden sollte auch nicht, dass wir durch ihn keinerlei "Entlastung" erfahren, was den Umgang angeht - er kümmert sich kaum um die Kinder und hat nur alle 6-8 Wochen mal 2-3 Stunden Zeit.....


Das ist kein Argument, denn, sonst würde gesagt er würde die Kinder nur nehmen um Geld zu sparen.....

Zitat:
Warum um Himmels Willen ist das alles so kompliziert?


Tja, vermutlich deshalb weil nach dem Scheitern einer Ehe für einen jeder Cent den er für die Exfamilie zahlen muss zu viel ist und andererseits für den Betreuenden zu wenig.....
Da er das Haus weiter finanziert ist das schonmal so eine "Art" Unterhalt. Ich für meinen Teil finde das alles zu schwammig, mir sind klare Fakten lieber und eine klarer Schlußstrich.

Das mit dem Versorgungsausgleich: Da gibts Beratungsstellen bei der Rentenanstalt, da kannst dir das erklären lassen. Dann weißt du wieviel Rente du nach aktuellem Stand in etwa zu erwarten hast.

hörnchen


 Weigerung, Gehalt zur Unterhaltsberechnung offenzulegen von gama
Hallo,

klar, der Einkommens-Höchstsatz der DD Tabelle ist zunächst ein möglicher Richtwert, hat meine Anwältin so auch gesagt;
es kommt nur leider keinerlei Resonanz auf unsere Schreiben und auch keine Antwort auf die wiederholte Bitte, möglichst ALLE noch offenen Fragen gemeinsam noch vor dem Scheidungstermin zu klären und eine notarielle Vereinbarung darüber zu treffen - wird daraus nichts, so muss ich wohl oder übel alles und jedes dann beim Termin noch anhänglich machen und das kostet außer Zeit auch noch ne Menge Geld, die wir gut und gerne sparen könnten!
und dabei war mein Noch-Mann derjenige, der alles soooo friedlich regeln wollte....

was meine jüngste Tochter angeht, so fällt es ihr sehr schwer, sich daran zu gewöhnen, dass sie nun in der Regel viel alleine ist - Mittagessen und Hausaufgaben erledigen muss sie halt jetzt ohne Gesellschaft; sie vernachlässigt die Hausaufgaben, ist plötzlich extrem unordentlich, jammert, meckert an allem herum und läßt mich durch dieses Verhalten deutlich spüren, dass sie sich vernachlässigt fühlt - es ist schwer, ihr zu erklären, dass es keine wirkliche Alternative gibt;
ich habe mich wirklich extrem bemüht, wieder zurück in den Job zu bekommen und habe jetzt auch eine sehr gute Stelle erhalten - mit 45 Jahren werde ich eine solche Chance sicher kein zweites Mal erhalten! Ich möchte es auf jeden Fall vermeiden, in Zukunft finanziell noch einmal zu 100% auf meinen Noch-Mann angewiesen zu sein, sondern bestmöglich für meinen Unterhalt selber zu sorgen.
Und wenn dann am Ende des derzeit befristeten Vertrages nur die Verlängerungsoption bei Vollzeit besteht, so werde ich diese annehmen - ich muss mir dann eine Alternative für die verbnünftige Versorgung der kleinen überlegen - leider habe ich hier im Ort keinerlei Verwandtschaft, die mich unterstützen könnte und die beiden Großen sind selber 3-4 mal pro Woche auch am Nachmittag noch in der Schule....

Drück mir einfach mal die Daumen, dass hier alles in allem noch eine gute Lösung zusstande kommt....

gruß Gama


 Weigerung, Gehalt zur Unterhaltsberechnung offenzulegen von hörnchen
Hallo Gama,

meiner Meinung nach mußt du dir bereits jetzt etwas überlegen:

gama hat geschrieben:
ich muss mir dann eine Alternative für die verbnünftige Versorgung der kleinen überlegen - leider habe ich hier im Ort keinerlei Verwandtschaft, die mich unterstützen könnte und die beiden Großen sind selber 3-4 mal pro Woche auch am Nachmittag noch in der Schule....


Wie alt ist sie jetzt? Wie siehts denn mit kirchlichen Einrichtungen bei euch aus? Wie wäre es wenn du für 3-4 mal euch eine "Haushaltshilfe" gönnst die da ist und dir noch ein bißchen Arbeit abnimmt? Eine Freundin hat z.B. eine russischstämmige Studentin.....

Zitat:
Drück mir einfach mal die Daumen, dass hier alles in allem noch eine gute Lösung zusstande kommt....


Und ob ich das tue, nur, achte darauf dass die Kinder nicht zu kurz kommen, das läßt sich kaum mehr gut machen.
Weißt du, ich arbeite Teilzeit und weiß wie schwehr das ist so einen Job zu bekommen. ABER: Wenn mein Kind zu kurz käme würde, würde ich immer mein Kind wählen. Es ist nunmal so, die großen brauchen einen doch mehr als man meint und wenn sie auch schon sehr selbständig sind.

hörnchen

Und ob ich drücke!


 Weigerung, Gehalt zur Unterhaltsberechnung offenzulegen von gama
hallo hörnchen,

also die Kleine wird im Sommer 10 Jahre alt und wechselt von der Grundschule aufs Gymnasium;

dort wird sie sicher auch einen Nachmittag Unterricht haben;
es gibt einen Mittagstisch und auch eine Art Hausaufgabenbetreuung (40 Minuten von Oberstufenschülern betreut sowie diverse AG´s um die Nachmittage abzudecken;
wirklich "beruhigen" tut mich dieses Angebot nicht und ich habe daher auch schon über eine Haushaltshilfe für 3 Tage nachgedacht - damit würde ich mir selber natürlich auch Luft verschaffen und mir mehr Zeit mit den Kids verschaffen....

mal sehen, was sich in den kommenden Wochen/Monaten bewegt und wie wohin entwickelt....

Auf jeden Fall bin ich jetzt schon stark "sensibilisiert", wenn es um die Frage geht, ob eines der drei Kinder zu kurz kommt - selbst die beiden Großen (18, fast 16) brauchen einen doch mehr als man denkt.....

Lieben Gruß und Dank
Gama


Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten

 Mein Noch-Mann gibt mir die Unterhaltsberechnung nicht  Unterhalt
 Unterhaltsberechnung meiner Anwältin,bekomm ich dass?  Unterhalt
 Unterhaltsberechnung  Unterhalt
 Fahrtkosten zur Arbeit bei der Unterhaltsberechnung abziehen  Unterhalt
 Unterhaltsberechnung abzüglich mon. Kreditrate aus gem. Ehe  Unterhalt
Impressum

transporterforum  aussenborderteile