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 Wer hat Wohnrecht??? von mango0505
Hallo vielleicht könnt ihr mir helfen



mein mann und ich habe beide den mietvertrag unterschrieben und wohnen in einem haus zur miete.



wenn ich nun dort mit unserem sohn weiterwohnen möchte

habe ich mehr rechte weil ich mit dem sohn dort bleiben möchte



??



oder hat mein mann genau so einen anspruch auf das haus??



natürlich komme ich für die miete etc alleine auf da ich verdiene werde ich keinen unterhalt bekommen



mir gehts nur darum kann ich sagen zieh bitte aus .......



oder kann das nur ein gericht entscheiden weil uns beide ja ansich das haus zusteht ?



danke gruß anna


 Wer hat Wohnrecht??? von Moehrenmolch
Das eine ist Mietrecht, das andere Familienrecht.

Ihr seid BEIDE Mieter.

Auch der, der auszieht, haftet weiterhin (notfalls auch allein!!!) für die Miete.

Man nennt das "gesamtschuldnerische Haftung".



Du hast nicht "mehr Rechte".

Du kannst Dich nur gütlich mit Deinem Mann einigen.

Oder ihn - falls es Gewalt o.ä. gibt - aus dem Haus weisen lassen.

Das macht die Polizei und das hat nichts mit dem Mietrecht zu tun.



Könnt Ihr Euch einigen?



Gruß, Fred :)

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Wer hat Wohnrecht??? von mango0505
danke für die antwort



ich denke schon daß wir es ohne streß schaffen jedoch weiß man ja nie wenn es dann ausgesprochen ist


 Wer hat Wohnrecht??? von mango0505
mir fällt noch eine frage ein



mein mann sagte er wird unseren sohn dann am wochenende nur von samstag abend bis sonntag abend holen da ihm das wohl reicht wie er meinte ...



kann er das so einfach entscheiden???



von mir aus kann er ihn sooft sehen und holen wie er möchte auch in der woche aber kann ich auch anspruch stellen daß er ihn von freitag bis sonntag alle 14 tage zu sich holt???



und wie es mit den schließungszeiten im kindergarten? bin ich verantwortlich die 5 wochen schließzeiten alleine zu regeln wenn das kind bei mir wohnt oder muß auch dieses geteilt werden???



er meint nämlich da hat er keinen bock drauf das ist meine sache grummel


 Wer hat Wohnrecht??? von mango0505
@fred

wieso haftet der der auszieht auch für die miete? wenn ich den mietvertrag alleine übernehmen möchte?


 Wer hat Wohnrecht??? von Moehrenmolch
mango0505 hat geschrieben:
@fred

wieso haftet der der auszieht auch für die miete?

wenn ich den mietvertrag alleine übernehmen möchte?


Das nennt sich "gesamtschuldnerische Haftung".

Beide sind im Vertrag, BEIDE haften für die Miete.



Der Vermieter wäre blöd, wenn er den einen "entlassen" würde (Änderungskündigung).

So hat er doch ein geringeres Risiko. Einer von beiden ist immer "dran".



Abhilfe: den Vermieter überzeugen, daß der, der bleibt, die Miete allein garantiert.

Ist eine Frage der Rhetorik. Ich als Vermieter würde es nicht machen.



Das Leben ist hart.



;D Fred

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Wer hat Wohnrecht??? von Moehrenmolch
mango0505 hat geschrieben:
mir fällt noch eine frage ein

mein mann sagte er wird unseren sohn dann am wochenende nur von

samstag abend bis sonntag abend holen da ihm das wohl reicht wie er meinte ...



kann er das so einfach entscheiden???




De jure: nein, de facto: ja.



Ihr habt GEMEINSAMES Sorgerecht.

Aber wie willst Du ihn zwingen, es anders zu machen?

Ihr müßt Euch einigen.

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


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