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 wer setzt unterhalt fest? von jule
hallo,
kann man den unterhalt auch außergerichtlich festlegen, wenn beide sich einig sind und dazu eine schriftliches schreiben mit beiden unterschriften existiert oder MUSS der vom anwalt berechnete unterhalt monatlich gezahlt werden?
ist dieses schreiben dann auch im falle eines streits vor gericht gültig?

grüße,
jule


 wer setzt unterhalt fest? von hörnchen
Hallo Jule,

Zitat:
kann man den unterhalt auch außergerichtlich festlegen, wenn beide sich einig sind und dazu eine schriftliches schreiben mit beiden unterschriften existiert oder MUSS der vom anwalt berechnete unterhalt monatlich gezahlt werden?


Wenn öffentliche Kassen betroffen wären, wäre selbst eine notarielle Vereinbarung nichtig weil evtl. sittenwiedrig. Habt ihr Kinder?

Zitat:
ist dieses schreiben dann auch im falle eines streits vor gericht gültig?


Nein.

hörnchen


 wer setzt unterhalt fest? von patata
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung kannst du alles schriftlich festhalten und notariell beglaubigen lassen! (Natürlich soweit es nicht sittenwidrig ist!).
Dieses wird dann vom Gericht anerkannt!


 wer setzt unterhalt fest? von jule
danke für die schnelle antwort.

wieso ist es denn sittenwirdig, wenn beide sich einig sind, dass der partner weniger unterhalt an die frau zahlen soll?
das schreiben ist nicht notariell beglaubigt.
es gibt ein 6 jahre altes kind.


 wer setzt unterhalt fest? von hörnchen
Hallo,

sittenwidrieg ist alles was die Allgemeinheit belastest, nicht dem Gesetz entspricht und dem Kind Nachteile verursacht.

Gesetzlich ist hart genug für die Kinder, alles drunter ist *** und beschummeln ist auch nicht.

hörnchen


 wer setzt unterhalt fest? von patata
ich meinte doch nicht, dass bei euch etwas sittenwidrig ist!
sondern nur, dass der notar nichts beglaubigt, wenn es sittenwidrig wäre!!!
alles, was nicht notariell beglaubigt ist, kann jederzeit angefochten werden und hat vor gericht, so viel ich weiß, keinerlei gültigkeit!


 wer setzt unterhalt fest? von jule
achso okay.
vielen dank euch!


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