ali22 hat geschrieben:
Für mich ist es neu, dass die Unterhaltspflicht irgendwann endet gegenüber der EX-Frau. Welche Kriterien sind entscheidend für die Dauer der Unterhaltspflicht ?
Was willst denn wissen?
Zitat:
Wenn es da viele wenns und abers gibt, werde ich es wohl beim Rechtsanwalt klären müssen. Mir geht es nicht um ganz detaillierte Angaben, nur um die Krieterien, die dafür wichtig sind.
Mach man, jedenfalls sind Eheverträge wenn sie die Gesellschaft belasten sittenwiedrig. Denk ich richtig? Du willst heiraten aber dich absichern dass keine Kosten entstehen?
hörnchen