Hallo
Du schreibst
Zitat:
haben mein ex und ich entschlossen es ist besser ihn nicht aus seiner gewohnten Umgebung zu zerren.
Das würde bedeuten, du bist in die Staaten gezogen.
Zitat:
Kann ich die Flugkosten die ich habe um meinen Sohn zu sehen mit dem Unterhalt verechnen?
Ein ganz klares NEIN!
Du hast die Entfernung geschaffen. Die Umgangskosten sind vom Umgangspflichtigen zu bestreiten.
Ob sich der KV an den Umgangskosten beteiligt, liegt ganz allein am KV. Müssen tut er es nicht.
Herzlichste Grüße dreamland