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 Wieviel Unterhalt muß ich zahlen? von Alan Ford
Hallo Leute,



ich bin seit zwei Monaten von meiner Frau getrennt und wohne vorübergehend bei einem Freund. Wir haben eine Tochter von 5 Jahren. Bis jetzt läuft alles recht sachlich ab, weder will ich ihr was schlechtes noch sie mir...

Nun meine Frage: Stimmt mein berechneter Unterhalt?

Ich verdiene 47000 € Brutto entspricht ca 3917 im Monat.

Bei Steuerklasse I wären das 2174 € Netto (bin noch Stkl.III)

Davon muß ich den Kindesunterhalt von 276 € abziehen und 5% abziehen,

bleiben 1803 €. Wir haben keine Schulden oder sonstige Belastungen.

So, nun muß ich 3/7 davon als Unterhalt an meine Frau abdrücken, sprich

757 € das wären +Kindesunterhalt insgesamt 1033 €, ist das richtig?

Ist es außerdem richtig das man wenn man eine eigene Wohnung hat automatisch in

STkl.I versetzt wird?:juggle:



Gruß und danke im Voraus


 Wieviel Unterhalt muß ich zahlen? von Alan Ford
:nein: Weiß da keiner Bescheid?


 Wieviel Unterhalt muß ich zahlen? von Dirk
Hallo Leut,



da Du nicht schreibst, ob Du Ossi oder Wessi bist - denn da gibt es sogar noch von rechts wegen Unterschiede ;) eine pauschalisierte Antwort:



Du müßtest den Unterhalt so kürzen, daß Dir mindestens der

Selbstbehalt Ost von 820

oder

Selbstbehalt West von 890

bleibt. In beiden Fällen also eine Mangelfallberechnung.



Eine eigene Wohnung hat nichts mit der Steuerklasse zu tun. Steuerklasse 1 wirst Du automatisch ein Kalenderjahr nach dem letzten Tag des Zusammenlebens.

_________________
Grüße

Dirk


 Wieviel Unterhalt muß ich zahlen? von Moehrenmolch
Dirk hat geschrieben:
...Eine eigene Wohnung hat nichts mit der Steuerklasse zu tun. Steuerklasse 1 wirst Du automatisch ein Kalenderjahr nach dem letzten Tag des Zusammenlebens.


Sicher?



Meines Wissens entsteht St.Kl. eins rechtlich bereits durch getrenntes Wohnen; sofern die Trennung nicht ausschließlich berufliche Gründe hat.



Wenn das Finanzamt also mitkriegt, was läuft (je kleiner die Stadt, desto größer die Möglichkeit), gibt es u.U. eine dicke Nachzahlung ans Finanzamt.



Daher: Steuerklasse immer gleich ändern lassen. Wenn man sich entschließt zur Trennung und auszieht.

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Wieviel Unterhalt muß ich zahlen? von Dirk
Die Formulierung "nach dem letzten Tag des Zusammenlebens" beschränkt sich doch nicht nur auf eine eigene Wohnung - auch wenn ich in´s Hotel oder zu Mama ziehe - bin ich ein Kalenderjahr später StKl 1 ;)

_________________
Grüße

Dirk


 Wieviel Unterhalt muß ich zahlen? von Moehrenmolch
Dirk hat geschrieben:
Die Formulierung "nach dem letzten Tag des Zusammenlebens" beschränkt sich doch nicht nur auf

eine eigene Wohnung - auch wenn ich in´s Hotel oder zu Mama ziehe - bin ich ein Kalenderjahr später StKl 1 ;)


Ja, klar.

Bezieht sich Deine Antwort auf meinen Beitrag?

Dann verstehe ich nicht, worauf Du hinauswillst.



Man kann es doch auch andersherum sagen:

Steuerklasse III hat man nur, wenn man verheiratet ist UND nicht "dauernd getrennt" lebt.



Richtig? :ja:



Hotel oder "Hotel Mama" oder eigene Butze oder neuer Freund ist dann dem Finanzamt Jacke wie Hose...

...es ist kein (steuerbegünstigtes) eheliches Zusammenleben mehr! :nein:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Wieviel Unterhalt muß ich zahlen? von Chris38
Hallo



du kannst die Fahrtkosten zur Argeitsstätte auch noch vom Netto abziehen bevor du 3/7 machst. Also 220 Tage x 0,3Cent x deine Kilometer einfach.



Gruß Chris


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