davoices hat geschrieben:
Jetzt meine eigentlichen Fragen:
- Kann das Kindergeld zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet werden?
- Wie berechnet sich dann der Unterhalt, wenn Sie wieder arbeitet?
- Wenn ich wieder Heiraten würde und ein bis zwei "neue" Kinder hätte und eins meiner neuen Partnerin adoptieren würde, was würde ich daraus behalten dürfen? Wird das dadurch höhere Nettogehalt als berechnungsgrundlage genommen?
zu 1) Nein, nicht wenn Du nur den Mindestunterhalt zahlst.
zu 2) Der Kindesunterhalt ändert sich dadurch für Dich nicht.
zu 3) An Deiner Stelle würde ich nicht über weitere Kinder nachdenken. Dann hast Du ja noch mehr Unterhaltspflichten.

Gruß von Fred