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 Wird das Kindergeld beim Kindesunterhalt angerechnet? von davoices
Hallo Leute,



war mit meiner Ex 1 Jahr verheiratet. Wir haben Zwillinge.

Ich habe Sie bei der Trennung aus den Schulden entlassen und eine Abfindung gegeben. Wie ihr euch vorstellen könnt, geht es mir jetzt nach ungefähr 2 Jahren Trennung finanziell echt beschissen.

Ausgaben größer als Einnahmen.

Ich verdiene 1500€ Netto und bezahle derzeit für beide Kinder 398€ Unterhalt.

Meine Ex bekommt nichts.

Sie hat jetzt wieder einen Neuen Partner der auch bei ihr wohnt.

Die Kinder sind jedes Wochenende von Samstag bis Sonntag, manchmal auch Freitags bei mir. Auch an Feiertagen und im Urlaub verbringen die Kleinen die Zeit bei mir.

Meine Ex bezieht auch das komplette Kindergeld.

Ich bezahle monatlich 550€ für den Anschaffungskredit der ehemals gemeinsamen Wohnung, 150€ zahl ich dem Anwalt ab und 100€ für den Kredit für ihre Abfindung.

Ein Leasingauto hab ich auch (276€). Brauch ich auch, weil ich sonst die Kinder nicht rumkutschieren könnte.

Dann bezahl ich noch für jedes Kind eine Versicherungssparvertrag mit insgesamt 60€. Nahrungsmittel, Versicherungen, usw. brauch ich auch noch.

Sie wird demnächst wieder ganztags arbeiten und schätzungsweise so um die 1200€ verdienen.



Jetzt meine eigentlichen Fragen:



- Kann das Kindergeld zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet werden?

- Wie berechnet sich dann der Unterhalt, wenn Sie wieder arbeitet?

- Wenn ich wieder Heiraten würde und ein bis zwei "neue" Kinder hätte und eins meiner neuen Partnerin adoptieren würde, was würde ich daraus behalten dürfen? Wird das dadurch höhere Nettogehalt als berechnungsgrundlage genommen?



Hat mir vielleicht unabhängig von meinen Fragen noch jemand Ratschläge?



Gibt es irgendwo eine Kostenlose Beratungsstelle im Raum Tuttlingen für mich?



Danke im Voraus!


 Wird das Kindergeld beim Kindesunterhalt angerechnet? von hörnchen
davoices hat geschrieben:

Ein Leasingauto hab ich auch (276€). Brauch ich auch, weil ich sonst die Kinder nicht rumkutschieren könnte.




Kannst Du das nicht abstoßen und Dir einen gebrauchten kaufen? Gibts recht günstig. War so mein erster Gedanke.



hörnchen


 Wird das Kindergeld beim Kindesunterhalt angerechnet? von Moehrenmolch
davoices hat geschrieben:
Jetzt meine eigentlichen Fragen:



- Kann das Kindergeld zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet werden?

- Wie berechnet sich dann der Unterhalt, wenn Sie wieder arbeitet?

- Wenn ich wieder Heiraten würde und ein bis zwei "neue" Kinder hätte und eins meiner neuen Partnerin adoptieren würde, was würde ich daraus behalten dürfen? Wird das dadurch höhere Nettogehalt als berechnungsgrundlage genommen?


zu 1) Nein, nicht wenn Du nur den Mindestunterhalt zahlst.

zu 2) Der Kindesunterhalt ändert sich dadurch für Dich nicht.

zu 3) An Deiner Stelle würde ich nicht über weitere Kinder nachdenken. Dann hast Du ja noch mehr Unterhaltspflichten.



:/ Gruß von Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


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