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 wofür soll ich noch nach der scheidung zahlen von kok
hallo, bin seit zwei jahren geschieden, habe ein kind 8 jahre, gestern hat mich meine ex frau angerufen und gesagt dass sie braucht alle meine lohnabrechnungen von diesem jahr weil sie möchte kind zur tagesschule anmelden, ach ja noch was zur ihr- sie ist erneut verheiratet hat zweites kind in neue ehe. meine frage ist - ist es wirlich so dass die schule braucht meine lohnabrechnungen um mal zu sehen wiviel meine ex für tagesschule zahlen muß(das alles laut meine ex) obwohl sie schon neu verheiratet ist und der ehemann hat der arbeitet? wenn jemand mir ein rat geben kann werde sehr dankbar


 wofür soll ich noch nach der scheidung zahlen von hörnchen
Hallo,

in welcher Höhe (Prozent der Düsseldorfer Tabelle) zahlst du Kindesunterhalt? Und wann wurde der zuletzt berechnet?

hörnchen


 wofür soll ich noch nach der scheidung zahlen von kok
hörnchen hat geschrieben:
Hallo,

in welcher Höhe (Prozent der Düsseldorfer Tabelle) zahlst du Kindesunterhalt? Und wann wurde der zuletzt berechnet?

hörnchen



wir sind uns auf 250 euro geeinigt
spielt das ne rolle ? ich habe doch schon eigenes leben seit zwei jahre, lebe mit neue frau zusammen, und die ex hat doch auch nen mann,
ich habe nichts gegen zu zahlen fürs mein kind aber finde komisch dass sie anruft und sagt ich soll die lohnabrechnungen ihr geben, wieso kommt kein ofizieller brief von der schule dass die es brauchen? mich irritiert einfach die sache, dass es sein kann dass ich mit meine exfrau nichts zutun haben kann weil zum beispiel bin umgezogen irgendwochin nach ausland, sie verbietet mir schon sowieso das kind zu sehen,
also was hat unterhalt mit der tagesschule zutun? macht das meine ex von sich selber oder wirklich sein kann dass ich verpflichtet bin für die tagesschule zu zahlen?

_________________
kok


 wofür soll ich noch nach der scheidung zahlen von hörnchen
Hallo,

ihr hab euch geeinigt auf 250 €.

Es gibt aber keinen Titel? Richtig?

Eine Schule fordert sicher nichts bei Unterhaltspflichtigen Elternteilen ein. Sie fordern dass der betreuende ET dies macht. Die haben wahrlich anderes zu tun.

Euer Problem ist dass es offenbar keinen offiziellen Titel gibt. Da wäre es das sinnvollste du würdest zum Jugendamt gehen und den Unterhalt berechnen und titulieren lassen - kostet nichts.

Und: Verabschiede dich bitte von der Vorstellung dass du gnädig bist hier zu bleiben und überhaupt was für das gemeinsame Kind zu zahlen.

Sachlich: Regle das rechtlich richtig.

Emotional: Mach dir doch mal Gedanken drüber wie du in 20 Jahren deinem Kind erklären willst....

Versuch mal mit 250 € ein Kind groß zu bringen, Miete und Co eingerechnet und mach dir Gedanken was du dir für dein Kind wünschen würdest - auch wenns dir scheinbar egal ist.

hörnchen


 wofür soll ich noch nach der scheidung zahlen von kok
sie haben mich ganz falsch verstanden, ich wolte nur ein antwort haben was gesetzliche sache eingeht, ES IST MEIN KIND und ich sorge für sein leben so wie ich es kann, ich kaufe sachen die es braucht so wie z.b. bett, kommode, fahrrad in diesem jahr, und so jedes jahr, das tut aber weh weil kind denkt das es alles mutter kauft, ich bleibe bei seite, aber ich sorge ums kind, MEIN KIND

und danke trotz für den antwort...

_________________
kok


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