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 Zeitraum Unterhaltspflicht - Vertrag 4 Jahre von Cleo
Ehepaar xy sucht einvernehmliche Trennung. Tochter 19 Jahre. Ehemann sorgt für Tochter. Tochter soll aber bei Mutter wohnen.

Ehefrau erhält einmalige Abfindung und 4 Jahre Unterhalt (nach gemeinsamen Ermessen errechnet).

Ehemann ist wohlhabend .

Ehefrau muss wieder voll arbeiten, kein Problem. Aber fragt sich nun ob die vier Jahre wirklich ausreichend sind, nach 20-jhähriger Ehe.

Durch Irritation neue Gesezte, dachte sie das ihr nur ein paar Jahre zustehen, ist aber jetzt nicht mehr sicher.

Wie sieht es hier aus? Kind fällt ja weg. Frau ist 40 und war immer berufstätig, wenn auch nur in Teilzeit um Kind zu versorgen.


 Zeitraum Unterhaltspflicht - Vertrag 4 Jahre von Moehrenmolch
Cleo hat geschrieben:

Ehefrau erhält einmalige Abfindung und 4 Jahre Unterhalt (nach gemeinsamen Ermessen errechnet).

Ehemann ist wohlhabend.


Tröste Dich: inzwischen blicken die Richter selbst nicht mehr durch:



Zitat:
Ehegattenunterhalt und Geschiedenenunterhalt



Grundsätzlich sollen getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten den durch die Ehe geprägten Standard aufrecht erhalten können, wobei zwischen Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB; geschuldet zwischen Trennung und Scheidung) und nachehelichem Unterhalt (§§ 1569 bis 1586 b BGB) unterschieden wird. Letzterer kann unter Umständen unter den sich aus den ehelichen Lebensverhältnissen ergebenden Unterhalt herabgesetzt werden, er kann zeitlich begrenzt und auf ihn kann formfrei verzichtet werden, soweit nicht dadurch Interessen betreuungsbedürftiger Kinder beeinträchtigt werden oder Sozialhilfebedürftigkeit herbeigeführt wird. Auf den Trennungsunterhalt kann hingegen für die Zukunft nicht verzichtet werden. Auch nicht durch einen notariellen Vertrag. Auf Trennungsunterhalt, der bereits angefallen ist (Rückstand), kann jedoch verzichtet werden.



Seit Ende 2006 wird in der Großen Koalition in Deutschland darüber beraten, die Unterhaltsberechnung neu zu gestalten. Hierbei sollen geschiedene Ehegatten in ihren Unterhaltsansprüchen nachrangig gegen den Unterhaltsansprüchen von Kindern (sowohl aus der geschiedenen Beziehung als auch aus der neuen Beziehung des Unterhaltspflichtigen) sein. Des Weiteren ist beabsichtigt, geschiedene Ehegatten, die Kinder betreuen, früher zu Arbeitsaufnahme zu verpflichten.



http://www.finanztip.de/recht/familie/eheunterhalt.htm




Zitat:
Die §§ 1569 – 1586b BGB regeln den Geschiedenenunterhalt unübersichtlich, die gesetzliche Regelung ist ein "buntes Allerlei" (Schellhammer Vorsitzender Richter am OLG Karlsruhe).



http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhalt# ... nunterhalt




Ob es "genug" ist, ob es "angemessen ist... - wer will das beurteilen?

Ich kenne nicht das "Vermögen", ich kenne keine Zahlen.

Ich höre, daß etwas "einvernehmlich" vereinbart werden soll.

Minderjährige Kinder gibt es nicht.

Hört sich nicht schlecht an.



Ich an Deiner Stelle würde aber immer das Ganze einem unabhängigen Fachmann vorlegen.

Auch alle Zahlen. Ein Anwalt, zu dem beide Parteien Vertrauen haben, ein neutraler.

Gegen vorher vereinbarten Festpreis, da es ja keinen "Streitwert" gibt.



Ich persönlich fände 4 Jahre etwas kurz, aber es kommt ja auch auf die Höhe an.

Des monatlichen wie des Einmalbetrages.



Gruß von Fred :)

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Zeitraum Unterhaltspflicht - Vertrag 4 Jahre von Cleo
Ja, hört sich alles gut an. Stimmt schon.

War schon beim Anwalt, im groben stimmt er dem ganzen zu. Er würde es anders machen, aufgrund des Trennungsgrundes. Aber er weiß auch das ich das nervlich nicht durchstehen würde und sagt ok. Denn sollte ich knallhart vorgehen und Zahlen fordern würde der Ehemann explodieren, was er teilweise eh schon tut. Es gibt da eine eigende Firma (Ehemann und Bruder) die reingezogen würde. Neubau 1 Jahr alt !

Ich habe mich dafür nun entschieden und denke kann damit leben, wirklich nicht schlecht. Vertraue auf die Zukunft und den Arbeitsmarkt (nun ja)

Troztdem vielleicht mal ne Meinung von anderen

Er 8000 Einkommen Sie 1200 unterhalt.

Wert des Hauses bei heutigem Verkauf geteilt.

Bargeld behält Ehemann. Zahlt wohl alle anfallenden Kosten der Trennung ,sowie trägt Sorge für Tochter weiter (nicht wenig, pferd, auto...) Einziges Kind :-)

Firma wird ganz raus gelassen


 Zeitraum Unterhaltspflicht - Vertrag 4 Jahre von Moehrenmolch
Cleo hat geschrieben:
JTroztdem vielleicht mal ne Meinung von anderen

Er 8000 Einkommen Sie 1200 unterhalt.

Wert des Hauses bei heutigem Verkauf geteilt.



Bargeld behält Ehemann.



Firma wird ganz raus gelassen


Mir ist nicht ganz klar, ob Du überhaupt etwas mit der Firma zu tun hast.



So hören sich die Zahlen eigentlich ganz okay an.

1,2 von 8 ist vielleicht etwas wenig, und dann noch limitiert.

Bei der langen Ehedauer....



Ich (an einer Stelle) hätte als Verhandlungsziel wahrscheinlich 2.000 auf

drei Jahre und dann 1.000 auf weitere drei Jahre gehabt.



Aber das ist auch immer eine Geschmacksfrage.

Man ist ja auch froh über einen klaren Trennungsstrich.



:ja: Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


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