Cleo hat geschrieben:
Ehefrau erhält einmalige Abfindung und 4 Jahre Unterhalt (nach gemeinsamen Ermessen errechnet).
Ehemann ist wohlhabend.
Tröste Dich: inzwischen blicken die Richter selbst nicht mehr durch:
Zitat:
Ehegattenunterhalt und GeschiedenenunterhaltGrundsätzlich sollen getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten den durch die Ehe geprägten Standard aufrecht erhalten können, wobei zwischen Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB; geschuldet zwischen Trennung und Scheidung) und nachehelichem Unterhalt (§§ 1569 bis 1586 b BGB) unterschieden wird. Letzterer kann unter Umständen unter den sich aus den ehelichen Lebensverhältnissen ergebenden Unterhalt herabgesetzt werden, er kann zeitlich begrenzt und auf ihn kann formfrei verzichtet werden, soweit nicht dadurch Interessen betreuungsbedürftiger Kinder beeinträchtigt werden oder Sozialhilfebedürftigkeit herbeigeführt wird. Auf den Trennungsunterhalt kann hingegen für die Zukunft nicht verzichtet werden. Auch nicht durch einen notariellen Vertrag. Auf Trennungsunterhalt, der bereits angefallen ist (Rückstand), kann jedoch verzichtet werden.
Seit Ende 2006 wird in der Großen Koalition in Deutschland darüber beraten, die Unterhaltsberechnung neu zu gestalten. Hierbei sollen geschiedene Ehegatten in ihren Unterhaltsansprüchen nachrangig gegen den Unterhaltsansprüchen von Kindern (sowohl aus der geschiedenen Beziehung als auch aus der neuen Beziehung des Unterhaltspflichtigen) sein. Des Weiteren ist beabsichtigt, geschiedene Ehegatten, die Kinder betreuen, früher zu Arbeitsaufnahme zu verpflichten.
http://www.finanztip.de/recht/familie/eheunterhalt.htm Zitat:
Die §§ 1569 – 1586b BGB regeln den Geschiedenenunterhalt unübersichtlich, die gesetzliche Regelung ist ein
"buntes Allerlei" (Schellhammer Vorsitzender Richter am OLG Karlsruhe).
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhalt# ... nunterhalt
Ob es "genug" ist, ob es "angemessen ist... - wer will das beurteilen?
Ich kenne nicht das "Vermögen", ich kenne keine Zahlen.
Ich höre, daß etwas "einvernehmlich" vereinbart werden soll.
Minderjährige Kinder gibt es nicht.
Hört sich nicht schlecht an.
Ich an Deiner Stelle würde aber immer das Ganze einem unabhängigen Fachmann vorlegen.
Auch alle Zahlen. Ein Anwalt, zu dem beide Parteien Vertrauen haben, ein neutraler.
Gegen vorher vereinbarten Festpreis, da es ja keinen "Streitwert" gibt.
Ich persönlich fände 4 Jahre etwas kurz, aber es kommt ja auch auf die Höhe an.
Des monatlichen wie des Einmalbetrages.
Gruß von Fred
