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 zweite Scheidung - Kinder aus erster Ehe von andrea
Hallo erstmal und gleich zu meinem Problem:



wie es scheint, geht auch meine zweite Ehe in die Brüche. Aus erster Ehe habe ich zwei Kinder (7 u. 11) "mitgebracht". (leibliche Vater zahlt Kindesunterhalt und hat auch bis zu meiner 2. Heirat für mich teilweise Unterhalt gezahlt)



Da aus erster Ehe ne Menge Schulden (Eigenheim) blieben, ist das von uns bewohnte Haus (und der Kredit hierfür), Auto..., komplett auf meinen Nochehemann geschrieben - habe also null Vermögen/Eigentum.





Einer Vollzeittätigkeit kann ich noch nicht nachgehen - selbst mit einer Halbtagsstelle (sofern man überhaupt eine bekommt) sieht es schlecht aus, zumal ich aufgrund Kindeserziehung, Dummheit... keine abgeschlossene Ausbildung habe.



Jetzt mal meine Fragen: - inwiefern wird mein Nochehemann mir gegenüber unterhaltspflichtig? - muß eventuell mein erster Exmann wieder Unterhalt für mich zahlen? - kann ich aus dem Haus meines Nochmannes verwiesen werden, und/oder krieg ich hier auch noch die Hälfte der Schulden ab?



über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen


 zweite Scheidung - Kinder aus erster Ehe von Dirk
Hallo Andrea,



wenn es keine abweichenden Vereinbarungen gibt, wird Dein Nochehemann Dir Unterhalt zahlen und Du die Hälfte des Zugewinns bekommen - im positiven, wie auch im negativen Sinn.

_________________
Grüße

Dirk


 zweite Scheidung - Kinder aus erster Ehe von AH
Hallo Andrea und Dirk!



Erst mal willkommen hier! Dirk hat mit dem Eigentum / Schulden etc. recht.



Was den Unterhalt anbelangt, bin ich mir nicht so sicher. Ob das Gesetz schon geändert wurde??? Hiernach soll man für seine Ex (keine Ahnung nach was für kreterien) keinen Unterhalt mehr für sich erhalten.



Es sind auch nicht seine Kinder! Was denkst du Dirk? Hat Andrea Anspruch??



gruß Angy


 zweite Scheidung - Kinder aus erster Ehe von Dirk
naja, hier ist die Frage: welcher finanzielle Standard war eheprägend? Und - ist der nochEhemann noch immer zahlungsfähig?

Sowas sind Fragen, die sollte ein Anwalt, welcher alle relevanten Daten vorliegen hat, abklären.

_________________
Grüße

Dirk


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