Moehrenmolch hat Folgendes geschrieben:
Dank an "Hörnchen" für diesen Hinweis!
OLG Düsseldorf: Recht der Mutter auf Freizügigkeit im Konflikt mit Umgangsrecht
Beschluss vom 15.05.2006
3 UF 57/06
Einer ein gemeinsames Kind betreuenden geschiedenen Mutter kann ein Umzug innerhalb Deutschlands als Teil ihrer grundsätzliches freien Lebensgestaltung jedenfalls dann nicht versagt werden, wenn die Entscheidung auf vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen beruht.
http://h1106159.serverkompetenz.net/sch ... 55277b2643
Auch hier zitiert:
Das Recht der Mutter auf Freizügigkeit im Konflikt mit dem Umgangsrecht des Kindes / des Vaters
zitiert nach:
RA Eckhard Benkelberg
46446 Emmerich am Rhein
Einer ein gemeinsames Kind betreuenden geschiedenen Mutter kann ein Umzug innerhalb Deutschlands als Teil ihrer grundsätzliches freien Lebensgestaltung jedenfalls dann nicht versagt werden, wenn die Entscheidung auf vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen beruht. (Oberlandesgericht Düsseldorf II - 3 UF 57/06, Beschluss vom 15.05.2006)
http://www.anwalt24.de/profil/716103/ec ... mit_dem_um
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/
http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php