Ohne weiteren Kommentar, da das Thema immer wieder angesprochen wird:
Zitat:
Das Recht der Mutter auf Freizügigkeit im Konflikt mit dem Umgangsrecht des Kindes / des Vaters
Einer ein gemeinsames Kind betreuenden geschiedenen Mutter kann ein Umzug innerhalb Deutschlands als Teil ihrer grundsätzliches freien Lebensgestaltung jedenfalls dann nicht versagt werden, wenn die Entscheidung auf vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen beruht.OLG Düsseldorf hat geschrieben:
(Oberlandesgericht Düsseldorf II - 3 UF 57/06, Beschluss vom 15.05.2006)
http://www.anwalt24.de/profil/716103/ec ... mit_dem_um
Das sehe ich auch so.
Gruß von Fred
