Was viele nicht wissen: der Staat hat im gesamten Familienrecht nur eine "Wächter"funktion.
Insbesondere was die Erziehung der Kinder, die elterliche Sorge usw. angeht.
Das bedeutet, daß "der Staat" sich gewaltig anstrengt, wenn er (also das Gericht)
Entscheidungen in
sorge- oder umgangsrechtlichen Zusammenhängen aussprechen soll.
Das bedeutet auch, daß Gerichte hier bevorzugt eine "gütliche Einigung" der Elternteile
anstreben, die dann nur noch zu protokollieren sind vom Gericht. Das spart (für
das Gericht!) Arbeit, Zeit, Geld. - Und steht auf wackligen Füßen, denn nach
aller Erfahrung kann man sagen,
daß die meisten Eltern, die sich getrennt haben,
sich natürlich auch im Hinblick auf die Erziehung gemeinsamer Kinder nicht sehr
gut einigen können. - Ausnahmen bestätigen die Regel.
Hierzu eins von vielen Urteilen, die die Rangordnung dokumentieren:
erst der Elternwille, dann der Staat.
Wenn ein gemeinsamer Elternwille sich nicht bilden kann wegen schwerer
Zerwürfnisse der Eltern, dann kann es - logischerweise - auch kein gemeinsames
Sorgerecht geben.
OLG Hamm hat geschrieben:
Kein gemeinsames Sorgerecht bei körperlichen Auseinandersetzungen der Eltern
Der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts steht entgegen, wenn es in der Vergangenheit zu massiven, auch körperlichen Auseinandersetzungen der Eltern - teilweise in Anwesenheit der Kinder - gekommen ist, da dann eine künftige sachliche Zusammenarbeit in Kindesangelegenheiten nicht erwartet werden kann.
Beschluss des OLG Hamm vom 13.08.1999 5 UF 106/99 FamRZ 2000,501
Körperlicher
Gewalt sind natürlich nach gängiger Rechtsprechung
auch
..........seelische
Grausamkeit,
....................verbale
Gewalt,
..............................unmäßige
Beleidigungen,
........................................ehrverletzende
Äußerungen usw. gleichzustellen.
Als entschiedener Gegner des gemeinsamen SR und Gegner des "Wechselmodells"
freut mich das natürlich.

Denn man hat hier immerhin eine weitere Möglichkeit
an der Hand, die Bevormundung durch den Staat (und unfähige Jugendämter)
zurückzuweisen. Immerhin geht es um das Kindeswohl!

Meint: Fred
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ABR = Aufenthaltsbestimmungsrecht
ASR = Alleiniges Sorgerecht
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