Kindeswohl... - was ist das eigentlich?
Wenn Eltern aufeinander losgehen ...
... ist das gemeinsame Sorgerecht nicht zum Wohl des Kindes Nur neun Monate hielt es ein Ehepaar miteinander aus, dann trennte es sich wieder
und ließ sich scheiden. Um die während der Ehe geborene Tochter stritt das Paar
auf das Heftigste, so heftig, dass sie einmal sogar im Beisein des Kindes aufeinander
losgingen und sich prügelten. Bei der Scheidung war das Sorgerecht für das Kind
allein der Mutter übertragen worden. Der Vater beantragte, das gemeinsame
Sorgerecht aufrecht zu erhalten.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) war jedoch der Auffassung, dies würde im
konkreten Fall
dem Wohle des Kindes zuwider laufen ( 8 UF 231/98 ).
Hier sei es angebracht, vom Prinzip des gemeinsamen Sorgerechts eine Ausnahme
zu machen, denn dieses setze
"objektive Kooperationsfähigkeit und subjektive
Kooperationsbereitschaft" der Eltern nach der Trennung voraus. Daran fehle
es hier offenkundig, wie auch das Jugendamt bestätigt habe.
Die Eltern stritten unentwegt über Erziehungsfragen, über die ärztliche Versorgung
des Kindes und das Umgangsrecht - bis hin zur tätlichen Auseinandersetzung.
Angesichts des erheblichen Konfliktpotenzials sei nicht anzunehmen, dass sie künftig
willens und fähig sein würden, im Interesse des Kindes gemeinsame Verantwortung
zu tragen.
Das Risiko, dass das Kind ständig in Streitigkeiten über Sorgerechtsfragen hinein
gezogen und belastet würde, sei daher zu groß. Deshalb bleibe das Sorgerecht
bei der Mutter und das Kind in seiner gewohnten Umgebung, wo es von der nicht
berufstätigen Mutter seit zwei Jahren gut versorgt und betreut werde.
Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. März 1999 - 8 UF 231/98 http://www.finanztip.de/recht/familie/fg204.htm
Das bedeutet natürlich, daß derjenige, der das ABR hat und der die Kinder betreut,