hörnchen hat geschrieben:
Soweit ich gehört habe stellt die Staatsanwaltschaft das meiste - gerade in Familiensachen - erstmal ein.
Leider stimmt das.
hörnchen hat geschrieben:
Da muß man dran bleiben und ins Klageerzwingungsverfahren gehen.
Exakt.
Und Beschwerde beim Oberstaatsanwalt.
Sowie Dienstaufsichtsbeschwerde.
Evtl. Strafanzeige wegen Beihilfe zu einer Straftat.
Oder was das StGB sonst noch hergibt.
Außerdem kann man SMS ja auch ungelesen löschen oder einen Freund bitten, das zu tun für einen.
Oder ganz einfach die Karte wechseln, tauschen, verkaufen.
Theoretisch kann man natürlich auch den Stalker mit seinen eigenen Waffen schlagen.
Man kann sich ja fast jede Dienstleistung kaufen inzwischen.

Fred
