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 Angespartes von benimle
Hallo,

wir wollen uns scheiden lassen!

Ich habe während unsere Ehezeit (25 Jahre) ca. 19.000 EURO auf meiner eigene Sparbuch incl. Zinsen angelegt. (Aus Offiziellen nebenbei Jobs) Dann habe ich auch auf meinen Namen einen Etagen Wohnung im Ausland.

Meine Frage

Hat meine noch Ehefrau nach der Scheidung auch auf die Sachen Anspruch?

Was würde mir Passieren wenn ich das Geld Abhebe und die Etagen Wohnung vor der Scheidung Verkaufe und das Geld würde ich Verspielen?

Danke


 Angespartes von Martina
Hallo benimle,



Grundsätzlich gilt, wenn es keinen Ehevertrag gibt, die gesetztliche Zugewinngemeinschaft.

D.h. alles was während der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftet wurde. Ob nun du dieses Ersparte aus Nebenjobs erhalten hast, oder deine Frau, ist hierbei egal.

Das gemeinsam erwirtschaftete wird geteilt und damit basta.

Solltest du mit deiner Frau zu einer anderen Lösung kommen, müsst ihr das am besten vor der Scheidung notariell festlegen. Da alles was schon vorab z.B. vom Notar geregelt wurde dann bei der Scheidung nicht mehr als Streitwert gilt. Somit kann man zumindest einiges an Anwaltskosten sparen.



Sorry, aber auf diese Frage....



benimle hat geschrieben:
Was würde mir Passieren wenn ich das Geld Abhebe und die Etagen Wohnung vor der Scheidung Verkaufe und das Geld würde ich Verspielen?




möchte ich dir eigentlich gar keine Antwort geben.

Denn mal ganz ehrlich, fair ist das nicht gerade oder ???

Stell dir mal vor, deine Frau würde jetzt die Ersparnisse abheben und sie verspielen, wie würde dir das gefallen ???

_________________
liebe Grüße

Martina



 Angespartes von starship
>Ich habe während unsere Ehezeit (25 Jahre) ca. 19.000 EURO auf >meiner eigene Sparbuch incl. Zinsen angelegt. (Aus Offiziellen nebenbei >Jobs) Dann habe ich auch auf meinen Namen einen Etagen Wohnung im >Ausland.



das müsste aus Deiner Steuererklärung ja ebenfalls hervorgehen, nicht

wahr?



>Hat meine noch Ehefrau nach der Scheidung auch auf die Sachen >Anspruch?



Im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird alles Vermögen, das während

der Ehe erworben wurde (durch sie oder Dich) zusammengefasst,

davon werden die gemeinsam erworbenen Schulden (z.B. laufende

Hypothekenkredite) abgezogen und dann wird alles durch zwei geteilt.

Das ist so die Grundlinie, es kann jedoch bei Erbschaften oder

Schenkungen etwas kompliziert werden. Ich unterstelle, dass die

Wohnungen verkauft werden, Geld übrig bleibt und dann geteilt wird.

Dann läuft es nach obigem Schema.

Wenn nicht, musst Du auch bei ausländ. Wohnungen, sofern Du der

Besitzer bist, selbstverständlich Zugewinnausgleich an Sie bezahlen.



>Was würde mir Passieren wenn ich das Geld Abhebe und die Etagen >Wohnung vor der Scheidung Verkaufe und das Geld würde ich >Verspielen?



das gleiche, wie Lotto-Lothar würde Dir passieren. Der wollte seiner

Ex auch die gewonnene Kohle nicht zur Hälfte überlassen und ver-

ballerte sie schnellstmöglichst. Hat ihm insofern nichts genützt, als dass

er selbstverständlich die Hälfte zahlen musste bzw. die Frau einen

entsprechenden Titel erwirken konnte. Kriegt Sie heraus, wo Deine

Wohnungen sind, kann sie je nach ausl. Rechtssystem (in Europa

ist das teuer, aber letztlich machbar) Deine Wohnungen pfänden

lassen oder Dich durch Europa jagen, bis Du bezahlt hast oder

wegen Betruges im Knast sitzt. Kannst Du ja gerne riskieren, wäre

mir allerdings eine zu kindische Lösung.



Gruß, Starship



Danke


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