Hallo benimle,
Grundsätzlich gilt, wenn es keinen Ehevertrag gibt, die gesetztliche Zugewinngemeinschaft.
D.h. alles was während der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftet wurde. Ob nun du dieses Ersparte aus Nebenjobs erhalten hast, oder deine Frau, ist hierbei egal.
Das gemeinsam erwirtschaftete wird geteilt und damit basta.
Solltest du mit deiner Frau zu einer anderen Lösung kommen, müsst ihr das am besten vor der Scheidung notariell festlegen. Da alles was schon vorab z.B. vom Notar geregelt wurde dann bei der Scheidung nicht mehr als Streitwert gilt. Somit kann man zumindest einiges an Anwaltskosten sparen.
Sorry, aber auf diese Frage....
benimle hat geschrieben:
Was würde mir Passieren wenn ich das Geld Abhebe und die Etagen Wohnung vor der Scheidung Verkaufe und das Geld würde ich Verspielen?
möchte ich dir eigentlich gar keine Antwort geben.
Denn mal ganz ehrlich, fair ist das nicht gerade oder ???
Stell dir mal vor, deine Frau würde jetzt die Ersparnisse abheben und sie verspielen, wie würde dir das gefallen ???