|
Hallo zusammen! Mein Noch-Mann hat einen in 1. Instanz abgelehnten Scheidungsantrag gestellt (verfrüht, jetzt geht er in Berufung). In der darauffolgenden Zugewinnliste, zeigte er die Vorschussrechnung seines Anwalts mit ca. 9.500 Euro an als Verpflichtung, die in der Ehe entstanden ist. Während ich immer direkt meinen Anwalt bezahlt habe - zusammengespart durch Unterhalt und Halbtagsjob - lässt er bei seinem Anwalt anschreiben, fährt in All-inclusive-Urlaub auf Gran Canaria etc. Falls dies rechtens ist, würde ich seine Anwaltskosten mittragen, während er eine neue Doppelhaushälfte kauft - angeblich nur von ihr, wird vom Anwalt geprüft. Was sagt ihr dazu? Am 18.12. ist die Berufungsverhandlung, lt. meinem RA wird sein Scheidungsantrag abgelehnt und er wird dann einen neuen stellen. Seine Kosten werden sich dann bestimmt auf über 10.000 Euro laufen. Mein RA sagt mir, ich soll mir darüber keine Gedanken machen. Bei einer Vorschussrechnung müsste er diese jetzt auch gezahlt haben, ansonsten wäre keine Vorschussrechnung. Ich rechne jedoch damit, dass er bei dem nächsten Scheidungsantrag genau dasselbe macht.
|