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>eine Frage
>Ich hab mich von meiner Frau getrennt und wir haben ein gemeinsames >Haus. Sie wohnt weiter im Haus .Das Haus ist schuldenfrei.
>Die Seite meiner Frau möchte mich jetzt gerne ausbezahlen, möglichst >noch vor der Scheidung.
>Ist das ratsam??
ich kann Hörnchen nur zustimmen. Es ist absolut vernünftig, diese
Regelung zu akzeptieren, denn es mindert erheblich die Scheidungs-
kosten. Es sollte dabei allerdings gleich die komplette Zugewinnaus-
gleichssituation geklärt werden. Möglicherweise müssen noch andere
Vermögenswerte (Bargeld, Aktien, usw.) hälftig aufgeteilt werden, so
dass Geld aus dem Hausverkauf mit Geld aus Aktien gegenzurechnen
wäre. Das sollte man alles vor der gerichtlichen Verhandlung klären
und die Nettosumme wird ausbezahlt.
>Mal nee doofe Frage. Wenn ich dafür Geld bekommen ist das dann auch >wieder Zugewinn ??? und sie bekommt davon etwas mit?
nein, ist es eindeutig nicht. Wirklich sinnvoll ist die Zahlerei allerdings
meiner Meinung nach nur dann, wenn wirklich gleich in vollständig der
Gesamtbereich des Zugewinnausgleichs geregelt wird. Setzt Euch also
an einen Tisch, macht eine Rechnung auf und rechnet gegenseitig auf.
Das geht normalerweise an einem Nachmittag.
Grüße, Starhip
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