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Im Rahmen der bevorstehenden Trennung/Scheidung wollten wir einen Notarvertrag schließen. Im Rahmen der Berechnung des Zugewinns ergab sich folgende Frage. 1.) LV Ich habe 1981 ein LV mit Teilauszahlung abgeschlossen. Meine Frau und ich haben 2004 geheiratet. Während der Ehe kam es zu einer Teilauszahlung der LV. Inwieweit ist diese in den Zugewinn einzurechnen. Komplett, anteilig oder wie sonst ???
2.) Unfallversicherung Abschluss ebenfalls 1981, Unfälle wahrend der Ehezeit, auch hier ergibt sich wieder die Frage des Zugewinns.
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