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 Autokauf im Trennungsjahr von Pusteblume32
Guten Morgen allerseits,

mich beschäftigt aktuell eine Frage, auf die Ihr mir sicher eine Antwort geben könnt. Ich befinde mich seit einiger Zeit im Trennungsjahr, nachdem meine Frau es nicht sein lassen konnte, immer und immer wieder fremd zu gehen. Wir haben uns darauf "geeinigt", die Trennung ohne Schlammschlacht über die Bühne zu bringen. Einen Ehevertrag hatten wir nicht abgeschlossen. Nun beabsichtige ich mir ein neues Fahrzeug zuzulegen. Das Fahrzeug wird natürlich zu 100% von mir alleine finanziert. Einzige Bareinlage ist ein voll gewordener Bausparvertrag, den ich allerdings schon vor der Eheschließung abgeschlossen hatte, und der durch meine betrieblichen vermögenswirksamen Leistungen gefüllt wurde. Meine Frau hatte dort keinen Cent eingezahlt.
Da ich auf dem Gebiet der Scheidung noch völlig unerfahren bin und auch keinerlei Lust auf irgendwelche unliebsamen Überraschungen habe, möchte ich mich lieber im Vorfeld erkundigen, ob mir bei meinem Vorhaben irgendwelche Probleme hinsichtlich der noch gültigen Ehe aufkommen könnten. Klingt vielleicht ein wenig komisch...ich weiß. Aber die Erfahrung, schon seit vielen Monaten betrogen zu werden, die räumliche Trennung...das Trennungsjahr....das alles war mir "TamTam" genug. Ich hab echt keine Lust auf noch mehr Rückschläge. Drum meine Frage, hier bei Euch.

Vielen Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten.


 Autokauf im Trennungsjahr von hörnchen
Hallo Pusteblume,

macht doch vorher eine notraielle Scheidungvereinbarung und klärt dort die Gütertrennung/Zugewinn. DANN seid ihr beide auf der sicheren Seite und es ist billiger wie vor Gericht ;)

hörnchen


 Autokauf im Trennungsjahr von Pusteblume32
hörnchen hat geschrieben:
Hallo Pusteblume,

macht doch vorher eine notraielle Scheidungvereinbarung und klärt dort die Gütertrennung/Zugewinn. DANN seid ihr beide auf der sicheren Seite und es ist billiger wie vor Gericht ;)

hörnchen


Hallo Hörnchen,

ja, aber der Notar verlangt dafür doch auch gebühren oder ? Und letzten Endes muß die Scheidung doch ohnehin noch vor Gericht vollzogen werden...oder hab ich da jetzt was falsch verstanden ?

Gruß
Pusteblume...


 Autokauf im Trennungsjahr von hörnchen
Hallo,

alles was notariell geregelt ist, ist aus dem Streitwert bei Gericht/Anwälten draussen ;)

hörnchen


 Autokauf im Trennungsjahr von patata
soviel ich weiß, muss bei einer einvernehmlichen scheidung sowieso schon mit dem scheidungsantrag eine scheidungsfolgenvereinbarung mit eingereicht werden.
so teuer ist das alles gar nicht! und wenn man alles teilt, gehts glimpflich.
konkret zu deiner frage: grundsätzlich gilt der angesparte bausparvertrag als zugewinn, gehört also geteilt!


 Autokauf im Trennungsjahr von Ingo
Hallo

es ist Extrem dringend

Ich muß da mal nach haken.
Ich kann kurzfristig ein Haus günstig kaufen war aber noch nicht beim Anwalt um die Scheidung zu beantragen.

Meine Frage ist.
ab wann hat meine Frau kein Anspruch auf das Haus.

wenn ich bei Anwalt die Scheidung beantrage oder wenn der Antrag beim Gericht eingeht oder......

Gruß Ingo


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