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 Ehegattenunterhalt und Zugewinn von Delphi
Ich lebe nun seit dem 01.04.2011 getrennt von meinem jetzigen Ehemann.
Ich bin das zweite mal verheiratet und habe voreheliche Kinder (2)
Insgesamt waren wir sieben Jahre zusammen und haben im Sep 2007 geheiratet. Mein Mmann hat ein Haus dieses ist fast abgetragen.
Ich habe in den ersten 2 Jahren unserer Beziehung wenig Geldwerte mit in die Beziehung steuern können, dies wurde aber auchseitens meines Mannes nicht gewollt.
Seit 2006 arbeite ich in Tteilzeit und verdiene 1000 € Brutto zusätzlich erhalte ich seit 2008 einen Unterhalt für die Kinder in Höhe von 690 € zuzügl Kindergeld. Nun sagt mein jetziger Mann mir würde nichts zustehen, da ich ja in die Ehe nicht hineingebracht habe, ist dies richtig. Ich sehe dies anders
Ich habe die letzten Jahre mirverdient und seit wir verheiratet sind und natürlich auchvorher hat mein Mann eine jährlichliche Sondertilgung in Höhe von 5000 € ins Haus fliesen lassen.
Gilt hier nicht zugewinn wenn wir keine Güterreglung haben
Mein Mann hat mir nun für den Auszug aus dem Haus für die erste Miete/Kaution und Möbel ein Darlehen ausgezahlt, darf er das als Darlehen sehen?
Er ist beamtet im hohen Dienst verdient ca 4500 € er zahlt mir nun den Ehegatten/Kinderzuschlagsatz aus bzw abzügl 400 € Darlehen
wie verhält es sich darf er einfachentscheiden was er mir auszahlt und steht mir eigentlich mehr Trennungsunterhalt zu,In der der EHE wollte er das mir und den Kindern an nichts fehlt nun soll ich mit dem Geld auskommen was ich selbst verdiene


 Ehegattenunterhalt und Zugewinn von hörnchen
Hallo,

sind die Kinder von diesem Ehemann?

Egal wie, konsultiere einen Fachanwalt für Familienrecht, vereinbare vorab ein Beratungshonorar,

Aus deinem Posting kann man viele Rückfragen nicht finden.

Und, wenn nichts anderes vereinbart ist gilt Zugewinn.

hörnchen


 Ehegattenunterhalt und Zugewinn von hörnchen
Hallo,

sind die Kinder von diesem Ehemann?

Egal wie, konsultiere einen Fachanwalt für Familienrecht, vereinbare vorab ein Beratungshonorar,

Aus deinem Posting kann man viele Rückfragen nicht finden.

Und, wenn nichts anderes vereinbart ist gilt Zugewinn. Ist nur die Frage ob ein Rechtsstreit sich rentiert, letzendlich ein Argument ob lieber Gerichte, Gutachter und Anwälte verdienen sollen was den Kindern entgeht, wenn auch indirekt.

hörnchen


 Ehegattenunterhalt und Zugewinn von Delphi
Hallo und guten morgen
nein die Kinder sind aus erster Ehe, hier ist auch alles in trockenen Tüchern. Einen Fachanwalt werde ich im Mai noch aufsuchen,
Ich würde halt auch gerne wissen inwieweit ich Ehegattenunterhalt erhalte ob und wieviel und ob es tatsächlich so ist, dass mir nur die Summe zusteht welche mein Mann nun mehr durch die Ehe erhält.
Denn er gibt mir wie schon geschrieben die 638 € abzüglich 400 € Privardarlehen, da ich mir ja für den Zweck des Umzuges 5000 € vom gemeinsamen Konto mit seinem Einverständniss genommen hatte.
Er sagt dies sei so der logische und rein rechtlich richtige Weg.
Da ich ja seiner Meinung nichts zum gemeinsamen Vermögen zugetan hatte,ich habe seit 2006 mitgearbeitet und erhalte Unterhalt und Kindergeld, dies zählt aber wohl nicht zum zusteuern.
Mein Mann verdient netto ca 4500 € also hat er abzüglich Krankenkasse (Beamter) und fixer Kosten ein rein Gehalt von ca 3000 € ich bin mir da nicht sicher ob er mir nicht für die Trennungszeit Ehegattenunterhalt zahlen muss...
lg


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