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 eingetragene Grundschuld von hgs_fca
Hallo zusammen,

ich bin in diesem Forum.
Ich lebe in Scheidung. Ist nur noch eine Frage der Zeit, beziehungsweise der Rentenversicherungen ;) .

Meine Frau hat im Jahr 2008 ein Haus überschrieben bekommen, indem wir seit 1994 lebten. Es wurde offiziell von meinen Schwiegereltern erworben. Allerdings haben wir den Kredit bedient. Bedingt durch unseren Sohn, war ich der Hauptverdiener und meine Frau hat durch 400,00 € Jobs Ihren Teil beigetragen. Das Haus ist fast schuldenfrei ( ca. 20.000,00 € ). Der Kredit wird seit meinem Auszug (03/2009) von meiner Frau bedient. Zu meiner Absicherung wurde im Notarvertrag im Jahre 2008 eine Grundschuld in Höhe von 43.000,00 € zu meinen Gunsten eingetragen.
Nach Abzug der Hälfte meiner Lebensversicherung (11.000 €) stehen mir also 32.000,00 € zu.

Nun hat meine Frau mir eine Ratenzahlung (jährlich 8.000,00 €) vorgeschlagen. Ich habe Ihr gesagt, dass ich nur zustimme, wenn Sie auf nachehelichen Unterhalt verzichtet. Dies mag zwar hart herzig klingen, aber ich habe sonst das Gefühl, dass ich einmal im Jahr mein eigens Geld wieder zurück bekomme.

Nun meine Frage: Falls sie sich nicht darauf einlässt, habe ich eine Chance das Geld in einer Summe zu erhalten.
Schon mal vielen Dank für Euere Geduld und Antworten.

Bis dahin

Gruß
hgs_fca


 eingetragene Grundschuld von Sternchen67
Hallo,

... und kannst mit dieser Vorgehensweise gleich doppelt abkassieren! Einerseits willst du die 8000 Euro und gleichzeitig sparst du den Ehegattenunterhalt.

Deine Frau hat mal gerade einen 400 Euro Job, würde auf sehr viel Ehegattenunterhalt verzichten. Gleichzeitig müsste sie 666 Euro pro Monat ansparen um dir die 8000 Euro zu geben und bedient noch ein Darlehen! :boese:

Fair wäre allein, wenn ihr definitiv den EU ausrechnet und beide dafür sorgt, dass keiner übervorteilt wird.

In einer Summe wirst du das Geld höchstwahrscheinlich nicht erhalten, außer du gehst als Gläubiger in eine Zwangsversteigerung. Dies dauert Jahre, kostet einiges und wirfst eventuell so auch deinen Sohn aus dem Haus! Welches "Gefühl" hast du bei dieser Option?

Denk noch einmal gründlich nach und "Rache verdirbt das eigene Leben"

LG
Sternchen


 eingetragene Grundschuld von hgs_fca
Hallo Sternchen,

vielen Dank für Deine Antwort. Meine Frau geht mittlerweile arbeiten und hat monatlich ca. 1800,00 € plus den von mir gezahlten Kindes- und Ehegattenunterhalt (800,00 €) zur Verfügung. Ich denke mit diesen monatlichen Einnahmen sollte man leben können.

Es geht mir nicht um Rache.

Bis dann.

Gruß

hgs_fca


 eingetragene Grundschuld von Sternchen67
Hallo,

wie der Unterhalt berechnet wird, weißt du sicherlich:

Sind nach Abzug des Kindesunterhalts noch Aufstockungsunterhalt bei diesem Netto zu zahlen, musst du ein sehr hohes Gehalt haben, da der EU bzw. TU lediglich 3/7 der DIFFERENZ zwischen deinem Netto (verringert um den KU) und ihrem Netto ist. Sollte es nicht so sein, braucht sie nicht auf EU verzichten sondern hat sowieso kein Recht darauf!

So ist nun einmal die Gesetzgebung ;) .

LG
Sternchen


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