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 Einvernehmliche Scheidung von AUDIA
Hallo,

ich verfolge ganz interessiert dieses Forum und habe nun selbst eine Frage:

Ein Paar ist sich einig, dass es sich scheiden lassen möchte. Es besteht kein Streit. Der Mann hat eine Eigentumswohnung gekauft, diese allein finanziert, steht allein im Grundbuch, zahlt die monatlichen Raten, etc. Beide verdienen etwa gleich, es gibt keine Kinder.

Kann man dieses Paar scheiden, ohne das der eine dem anderen etwas zahlen muss? Die Frau möchte nichts von der Wohnung, jeder hat sein eigenes Erspartes und stellt keine Ansprüche an den Partner.


 Einvernehmliche Scheidung von Steve
Hi,

wie lange seid ihr denn verheiratet? Wichtige Info bzgl. Versorgungsausgleich.


 Einvernehmliche Scheidung von Steve
Sorry,

ging ja gar nicht um Dich. Wie lange ist das Paar schon verheiratet, Trennungsjahr schon um?


 Einvernehmliche Scheidung von AUDIA
Hallo Steve,

die sind seit 1999 verheiratet, noch kein Trennungsjahr. Muss wohl noch gemacht werden. Ist im Anfangsstadium.


 Einvernehmliche Scheidung von Steve
Hi,

okay. Einvernehmliche Scheidung ist natürlich möglich. Einer sollte sich kurz vor Ende oder nach Ablauf des Trennungsjahres einen Anwalt nehmen und die Scheidung einreichen. Sinn macht eine Vereinbarung, das die Anwaltskosten geteilt werden. Wenn man nichts anhängig macht, also "nur geschieden" werden möchte, wird nur der Versorgungsausgleich durchgezogen. Auf diesen kann man durch Vereinbarung im Scheidungsverfahren verzichten. Das Gericht erteilt nach neuer Rechtssprechung nicht mehr die Genehmigung hierfür sondern prüft den Verzicht nur auf Wirksamkeit.

Evtl. fragt der Richter, ob man sich über alles geeinigt hat (wenn Kinder im Spiel sind, tut er das auf jeden Fall), einfach mit Ja antworten. Scheidungsurteil anhören und wieder raus. Dauert keine zehn Minuten.


 Einvernehmliche Scheidung von AUDIA
Hallo Steve,

die Angelegenheit überfordert mich etwas. Wie und wo legt man eigentlich das Trennungsjahr fest? Bei Deiner Aussage hört sich das ja ganz einfach an.

Er hat aber eine Wohnung während der Ehe gekauft. Kann sie wirklich auf Ansprüche verzichten? Oder muss er so tun, als ob er ihr was auszahlt (sie kann es ihm ja wieder zurückgeben). Gehaltstechnisch liegen beide gleich, kann man dann auf die Rentenansprüche beiderseitig verzichten?


 Einvernehmliche Scheidung von Steve
Hallo,

das Trennungsjahr beginnt, wenn beide Personen "getrennt voneinander" haushalten. Zumeist ist es der Auszug eines Partners in eine neue Unterkunft. Der Richter fragt bei der Scheidung nach dem Trennungsdatum, bei gleicher Angabe sollte es hier kein Problem geben. Festlegen, Beantragen oder sonst etwas braucht man das Trennungsjahr nicht. Behauptet einer der Partner, das Trennungsjahr wäre noch nicht um, liegt die Beweislast beim anderen Partner.

Ja, sie kann auf Ansprüche verzichten. Wie gesagt, wenn man nichts anhängig macht zum Scheidungsverfahren wird nur der Versorgungsausgleich durchgeführt. Es wird dann bei einer "einvernehmlichen" Scheidung davon ausgegangen, dass über alles Andere Einigkeit besteht.

Wie bereits gesagt, kann auf den Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) verzichtet werden. Haben beide gleicht verdient und liegt der Wert unter 25 Euro Monatsrente, würde das Gericht einen Versorgungsausgleich auch unterlassen.


 Einvernehmliche Scheidung von AUDIA
Dann ist es ja ganz einfach. Man legt einen Tag für den Beginn des Trennungsjahres fest, geht zum Anwalt und verzichtet auf jegliche Ansprüche gegeneinander.

Warum machen dann alle so eine Welle um Scheidungen???


 Einvernehmliche Scheidung von Steve
Weil oft gekränkte Gefühle, Zuredner von Außen, Gier, fehlendes Verantwortungsbewusstsein etc. auch mitspielen. Gerade wenn Kinder von der Scheidung betroffen sind sollte man sich um so mehr zusammenraufen. Aber das ist eine andere Geschichte.


 Einvernehmliche Scheidung von Steve
Ach so, und weil der Spaß nicht unbedingt günstig ist. ;-)


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