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 Expartner aus gemeinsamer Wohnung verweisen? von Toto
Hallo Leute,



auch mich hat es erwischt.



Nun zu meinem Problem:

Ich befinde mich gerade dienstlich für ein halbes Jahr im Ausland. Nun nach 3 monatigem aufenthalt hat mich meine Frau wissen lassen das sie einen anderen hat und sie die Scheidung möchte. Bei der Gelegenheit hat sie mich dann auch direkt wissen lassen das ich nicht mehr "Zuhause" wohne. Die Situation sieht nun so aus das wenn ich in 3 Monaten nach Deutschland komme kein Zuhausen mehr hab.

Meine Frage ist nun: Kann sie das so einfach machen?

Die Wohnung ist zwar auf ihren Namen angemietet aber ich habe doch bestimmt ein Recht darauf die nächst Zeit dort zu wohnen um mich nach einer neuen Bleibe umzusehen.



Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.



Gruß

Toto


 Expartner aus gemeinsamer Wohnung verweisen? von Martina
Hallo Toto, zunächst wilkommen im Forum ;)



Nun, so einfach geht das natürlich nicht. Ich gehe jetzt einfach mal vom üblichen Standart der Zugewinngemeinschaft aus.

Damit gehört dir also von allem was während der Ehe gekauft, bzw. angeschafft wurde die Hälfte.

Natürlich wird es keinen Sinn machen, nach deiner Rückkehr bei dir Zuhause an die Tür zu trommeln und Einlass zu fordern.

Also solltest du soweit dies möglich ist, dich mit deiner Frau in Verbindung setzen und schon mal klären, wo du denn wohnen sollst und wann sie sich mit dir zusammensetzt um zu besprechen, wie der Hausstand aufgeteilt werden soll.

Dies ist natürlich schwierig über die Entfernung, aber irgendwas wirst du dir einfallen lassen müssen.

Vielleicht klärst du erst mal mit ihr, warum sie dich so Knall auf Fall aus der Wohnung haben will.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Expartner aus gemeinsamer Wohnung verweisen? von Toto
Erstmal DANKE für deine Antwort!.........ich dachte schon es meldet sich garkeiner mehr.



Tja, das mit dem "warum" ist ganz einfach. Sie hat einen anderen und findet es unzumutbar nach meiner Rückkehr mit mir zusammen zu leben. Es ist ja nicht so als fände ich es nicht auch unzumutbar aber ich muß halt nun mal irgendwo schlafen. Ihr neuer hat auch eine Wohnung bei dem möchte Sie aber nicht bleiben für die Zeit in der ich mir etwas neues suche. Reine Trotzreaktion. Kann ich evtl. die hälft für Übernachtungskosten bei Ihr einfordern?



Gruß

Toto


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