Jo, das mag ja sein, aber er ist damals knappe 30 km von seinem Arbeitsplatz gezogen (hatte vorher 5 Minuten mit dem Fahrrad zu fahren)...ich glaub nicht, dass ein Richter ihm da sagt, dass er Fahrradfahren soll *g*
Aber auf der anderen Seite werden wir bei der Unterhaltsklage darauf hinweisen, dass er seinen Wohnort dichter an seinen Arbeitsplatz legen soll, denn ER ist damals soweit weggezogen, dazu gezwungen hat man ihn ja nicht. Ausserdem schreibt seine Anwältin, dass ich froh sein soll, dass er an Fahrkosten monatlich "nur" 151€ berechnet, normalerweise würde ihm ja das doppelte zustehen *g* nuja, Klage ist eingereicht und wie es nun mit der Anrechnung dieser Nachfinanzierung ausschaut, da werde ich euch sicher auf dem Laufenden halten.
Gruß Britta
