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Hallo
ich hätte eine Frage zur Berechnung des nachehelichen Unterhaltes, mittlerweile blicke ich bei der ganzen Rechnerei einigermassen durch, aber die Sache mit dem Mietwert/Wohnwert vertstehe ich nicht so ganz
Fall ist so:
Lebe seit Mitte 2008 in Trennung, 2 Kinder, 6 Jahre verheiratet,
lebe in meiner eigenen Wohnung (die ich zum Glück schon vor der Ehe schuldenfrei hatte),
Frau und Kinder leben im gemeinsamen Haus (gehört jedem zu 50%)
Einkommen 3000 EURO
mein mir anzurechnender Wohnwert: 400 EURO (realer Wert)
Rate und Fixkosten für das gemeinsame Haus: 700 EURO
Wohnwert für meine Frau während der Trennung: 400 EURO
Wohnwert des Hauses real: 1200 EURO
Frau arbeitet (noch) nicht, will mit den Kindern im Haus bleiben,
Haus soll in gemeinsamen Besitz bleiben (zumindest befristet)
Ort: Baden-Württemberg
Fragen:
1.
Falls ich nach der Scheidung die 650 EURO Kredit/Fixkosten weiterbezahle (+ Unterhalt Frau und Kinder...), muss sich meine Frau den halben oder vollen Mietwert des Hauses anrechnen lassen ? Falls es der volle Mietwert wäre, würde sich ein sehr geringer Unterhalt für meine Frau ergeben ... da mein Kapital im Haus steckt, würde ich das durchaus als gerecht empfinden ...
2.
Falls meine Frau arbeiten wird, sollte sie dann anteilsmässig an den Kreditkosten beteiligt werden ?
3.
Falls ich meine Wohnung verkaufe und dafür eine größere kaufe, muss ich mir vermutlich dann einen höheren Wohnwert anrechnen lassen ... ?
4.
notwendige Reparaturen werden je zur Hälfter bezahlt vermute ich mal ...?
5.
Alternativ überlegt meine Frau, meinen Hausanteil gegen Verrechnung ihres Unterhaltes auszubezahlen, weiss jemand, wie das berechnet wird ?
Wäre Super wenn jemand einen Tipp hätte ... danke schonmal
Gruß Willi
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