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 Frage wegen Geldgeschenk von ccc05
Guten morgen,

Und wieder ne Frage… Nachdem wir geheiratet haben, hat meine Frau von ihren Grosseltern 50000 DM bekommen, um das geld in unser haus zu stecken. Das Geld hat sie Bar bekommen und anscheinend (so wie ich jetzt rausgefunden habe) hat sie dem Grossvater etwas unterschrieben (Zinsloses Darlehen). Das Geld ist natürlich jetzt nicht mehr da, teilweise wurde es ins Haus gesteckt, teilweise in andere Sachen. Nun nachdem wir in Scheidung leben, verlangen die Grosseltern das Geld von ihr zurück, die sind sogar soweit gegangen, dass die einen Anwalt eingeschaltet haben. Nun sagt mir meine Nochfrau, dass sie evtl. gegen mich vorgehen will, wenn die Grosseltern sich nicht beruhigen. Wie gesagt, ich haben nie etwas unterschrieben. Wir haben einen Ehevertrag, Gütertrennung und Zugewinn ausgeschlossen, jeder verwaltet sein Vermögen selber, das gemeinsame Vermögen wurde bei Ausstellung des Ehevetrages mit 70000 DM ausgewiesen. Frage: Kann Sie gene mich vorgehen? Ich glaube nicht oder?

Grüße, ccc05


 Frage wegen Geldgeschenk von hörnchen
Hallo,



mit etwas logischem denken Jawollja.



Gütertrennung und Co. aber das Geld der Großeltern willst du einsäckeln?



hörnchen


 Frage wegen Geldgeschenk von ccc05
Guten Morgen,



es geht hier nicht ums einsäckeln, zum einen ist das geld eh nicht mehr da, da dieses geld in den letzten 7 Jahren verbraucht worden ist, zum anderen habe ich glaube ich in den letzten 7 Jahren genug für sie bezahlt (sie hat nie gearbeitet weil sie nicht wollte). mir geht es darum, ob sie rechtlich gegen mich vorgehen kann, oder nicht.



gruss, ccc05


 Frage wegen Geldgeschenk von starship
>Und wieder ne Frage… Nachdem wir geheiratet haben, hat meine Frau >von ihren Grosseltern 50000 DM bekommen, um das geld in unser haus >zu stecken. Das Geld hat sie Bar bekommen und anscheinend (so wie >ich jetzt rausgefunden habe) hat sie dem Grossvater etwas >unterschrieben (Zinsloses Darlehen).



besteht keine notarielle Schenkungsurkunde? Falls nein, dürfte es

juristisch für Sie knifflig werden, dieses Geld als Schenkung zu

bezeichnen. Da es sich ggf. um ein Darlehen handelt, ist es ihr

Privatvergnügen, es zurückzubezahlen. Gilt es als Schenkung (weil

es notariell beurkundet ist), dann dürfen die Eltern es nur bei eigener

Existenzkrise oder nachweislich grob unbilligem Verhalten der Tochter

(Scheidung gehört da nicht zu!) zurückfordern. Wenn's doch Darlehen

ist, ist die Rückforderung prickelig für sie, aber das ist dann nicht

Dein Problem.



>Das Geld ist natürlich jetzt nicht mehr da, teilweise wurde es ins Haus >gesteckt, teilweise in andere Sachen. Nun nachdem wir in Scheidung >leben, verlangen die Grosseltern das Geld von ihr zurück, die sind sogar >soweit gegangen, dass die einen Anwalt eingeschaltet haben.



Und wie argumentiert der Anwalt Dir gegenüber? Welche Nachweise

für die "Schenkung" liegen vor?



>Nun sagt mir meine Nochfrau, dass sie evtl. gegen mich vorgehen will, >wenn die Grosseltern sich nicht beruhigen.

>Wie gesagt, ich haben nie etwas unterschrieben. Wir haben einen >Ehevertrag, Gütertrennung und Zugewinn ausgeschlossen, jeder >verwaltet sein Vermögen selber, das gemeinsame Vermögen wurde bei >Ausstellung des Ehevetrages mit 70000 DM ausgewiesen. Frage: Kann >Sie gene mich vorgehen? Ich glaube nicht oder?



Das genau zu beantworten, wird nur ein RA können. Meiner Laien-

meinung nach ist es wohl eher unwahrscheinlich, dass es Dich be-

trifft. Es trifft Dich indirekt nur, wenn es eine nachweisliche Schenkung

war. Dann wird es nämlich so ablaufen:

70.000 DM gemeinsames Vermögen

50.000 DM Schenkung an Sie



Sie erhält 50.000 DM Schenkungssumme plus die Hälfte der

verbleibenden 20.000 DM - ergo 60.000 DM. Man könnte eventuell

noch darüber nachdenken, ob es ein immobilienbezogenes Darlehen

war. Aber dazu muss man wissen, was genau auf dem ominösen

Zettel stand und ob der rechtlich als Schenkung oder Darlehen

zu werten ist. Das klärst Du mal besser mit dem RA, sobald diese

Info vorliegt.



Grüße, Starship


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