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>Und wieder ne Frage… Nachdem wir geheiratet haben, hat meine Frau >von ihren Grosseltern 50000 DM bekommen, um das geld in unser haus >zu stecken. Das Geld hat sie Bar bekommen und anscheinend (so wie >ich jetzt rausgefunden habe) hat sie dem Grossvater etwas >unterschrieben (Zinsloses Darlehen).
besteht keine notarielle Schenkungsurkunde? Falls nein, dürfte es
juristisch für Sie knifflig werden, dieses Geld als Schenkung zu
bezeichnen. Da es sich ggf. um ein Darlehen handelt, ist es ihr
Privatvergnügen, es zurückzubezahlen. Gilt es als Schenkung (weil
es notariell beurkundet ist), dann dürfen die Eltern es nur bei eigener
Existenzkrise oder nachweislich grob unbilligem Verhalten der Tochter
(Scheidung gehört da nicht zu!) zurückfordern. Wenn's doch Darlehen
ist, ist die Rückforderung prickelig für sie, aber das ist dann nicht
Dein Problem.
>Das Geld ist natürlich jetzt nicht mehr da, teilweise wurde es ins Haus >gesteckt, teilweise in andere Sachen. Nun nachdem wir in Scheidung >leben, verlangen die Grosseltern das Geld von ihr zurück, die sind sogar >soweit gegangen, dass die einen Anwalt eingeschaltet haben.
Und wie argumentiert der Anwalt Dir gegenüber? Welche Nachweise
für die "Schenkung" liegen vor?
>Nun sagt mir meine Nochfrau, dass sie evtl. gegen mich vorgehen will, >wenn die Grosseltern sich nicht beruhigen.
>Wie gesagt, ich haben nie etwas unterschrieben. Wir haben einen >Ehevertrag, Gütertrennung und Zugewinn ausgeschlossen, jeder >verwaltet sein Vermögen selber, das gemeinsame Vermögen wurde bei >Ausstellung des Ehevetrages mit 70000 DM ausgewiesen. Frage: Kann >Sie gene mich vorgehen? Ich glaube nicht oder?
Das genau zu beantworten, wird nur ein RA können. Meiner Laien-
meinung nach ist es wohl eher unwahrscheinlich, dass es Dich be-
trifft. Es trifft Dich indirekt nur, wenn es eine nachweisliche Schenkung
war. Dann wird es nämlich so ablaufen:
70.000 DM gemeinsames Vermögen
50.000 DM Schenkung an Sie
Sie erhält 50.000 DM Schenkungssumme plus die Hälfte der
verbleibenden 20.000 DM - ergo 60.000 DM. Man könnte eventuell
noch darüber nachdenken, ob es ein immobilienbezogenes Darlehen
war. Aber dazu muss man wissen, was genau auf dem ominösen
Zettel stand und ob der rechtlich als Schenkung oder Darlehen
zu werten ist. Das klärst Du mal besser mit dem RA, sobald diese
Info vorliegt.
Grüße, Starship
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