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 Frage zum Erbe von TomFred
Hallo,

Kurzvorstellung:
Männlich, 40 Jahre, kurz vor der Trennung lebend, 2 Kinder, gesetzliche Zugewinngemeinschaft

Meine Situation:
Meine Frau und ich wollen uns nach knapp 8 Jahren Ehen gütlich trennen. Vorerst von Tisch und Bett (bin gerade auf Wohnungssuche) und Scheidung ggf. nächstes Jahr. Kinder bleiben bei ihr, ich zahle Unterhalt für die Kinder, das Darlehen für die gemeinsame Immobilie zahlen wir weiter zu je 50% ab, bewohnt durch meine Frau und die Kinder. Hausrat haben wir schon aufgeteilt (gütlich).

Mein Problem:
Mein Vater ist schwer krank und wird wahrscheinlich in den nächsten Wochen versterben. Meine Eltern (Mutter lebt noch) haben Immobilienbesitz (eigenbewohnt durch meine Mutter und vermietet), den ich im Falle des Todes meines Vaters erben würde (bzw. zum Teil). Es existiert kein Testament. Mein Vater kann auch keines mehr verfassen.

Meine Frage:
Wenn mein Vater stirbt und meine Frau und ich nur in Trennung leben, aber noch nicht geschieden sind: Erbt dann meine Ehefrau automatisch mit? Die Sorge ist, dass dann z.B. meine Mutter aus "ihrem" Haus raus müsste, weil meine Noch-Ehefrau auf ihren Anteil besteht...

Falls ja, wir könnte ich hier vorsorgen:
- Gütertrennung vereinbaren (noch vor dem Tod)
- Ich verzichte vorab auf mein Erbe (und damit bekommt auch meine Frau nichts)?

Oder sind meine Sorgen unbegründet?

Danke für Eure Einschätzung!


 Frage zum Erbe von Steve
Hi,

hier mal meine Einschätzung im Einklang mit §1374 BGB:

Die Erbschaft wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Damit steht Deiner Frau aus der unmittelbaren Erbschaft nichts zu, jedoch evtl. aus Kapitalerträgen resultierend aus dieser Erbschaft. Demnach dürfte sie mit dem Haus nichts zu tun haben.

Beispiel: Du erbst einen großen finanziellen Betrag und erzielst damit Zinsen. Dann würden die Zinsen dem Endvermögen hinzugerechnet und damit in den Zugewinnausgleich fallen. Bis zu welchem Zeitpunkt dieses der Fall ist, weiß ich jedoch nicht, könnte mir jedoch vorstellen bis zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages.

Um da sicherzugehen, würde ich einen Anwalt kontaktieren der auch vielleicht noch andere Fallstricke kennt.


 Frage zum Erbe von TomFred
Danke für Deine Einschätzung. :top:

Hat sonst noch jemand eine Idee?


 Frage zum Erbe von hörnchen
Hallo,

ich sehe das wie Steve.

Allerdings würde ich das Erbe schlichtweg nicht antreten bevor ich nicht geschieden wäre und mich darauf berufen dass es ursprünglich immer der Wunsch der Eltern war dass der länger lebende Nacherbe wird.

hörnchen


 Frage zum Erbe von TomFred
Danke auch Dir Hörnchen!

So... ich hatte eben ein Telefonat mit einem Notar, der die Einschätzung auch bestätigt. Ein Erbe zählt nicht zum Zugewinn. Die Noch-Ehefrau ist hier also außen vor.

Ich überlege noch, ob ich -sicherheitshalber- auf einen Ehevertrag zur Gütertrennung bestehen soll. Erbe ist ja unproblematisch. Aber evtl. ein Lottogewinn (ich spiele allerdings nicht Lotto). Was meint Ihr? Unseren Hausstand etc. haben wir bereits gütlich aufgeteilt.

Meine Frau will natürlich nicht (habe das Thema mal angerissen). Insofern wäge ich gerade ab, ob ich hier ein weiteres "Fass" aufmachen soll, oder der Benefit (für mich) so marginal ist, dass es sich nicht lohnt, einen weiteren Streit vom Zaun zu brechen. Im Forum habe ich bisher nichts dazu gefunden, dass Paare in der Trennungsphase noch eine Gürtertrennung vereinbart hätten.

Also was meint Ihr: Gütertrennung ja? Oder kann ich das getrost abhaken?


 Frage zum Erbe von hörnchen
Abhaken!


 Frage zum Erbe von TomFred
hörnchen hat geschrieben:
Abhaken!


Danke nochmals!

Habe es jetzt auch abgehakt. Fass bleibt also zu.


 Frage zum Erbe von TomFred
So, jetzt muss ich das Thema doch noch mal hochholen....

Wir haben uns ja bereits "getrennt". Scheidung steht aber noch bevor, ist auch noch nicht beantragt.
Hausstand und finanzielle Verpflichtung haben wir bereits aufgeteilt, schriftlich fixiert (nicht notariell). Meine Frau hat den kompletten Hausstand, ich habe das Auto bekommen (und 3 Schränke, die ich in die Ehe eingebracht hatte).

Ich zahle ihr Unterhalt für die Kinder (alles gemäß Düsseldorfer Tabelle) und die Hälfte des Darlehens für das von ihr bewohnte gemeinsame Haus. Wegen Selbstbehalt kein Unterhalt für meine Frau. Lediglich das Haus ist noch nicht aufgeteilt.

Jetzt muss ich mir also einen neuen Hausstand anschaffen, den ich dann mit der Scheidung selbstverständlich nicht nochmal mit meiner Frau aufteilen möchte. Umgekehrt will ich von dem, was meine Frau sich nach unserer Trennung anschafft, natürlich auch nichts mehr haben.

So hat auch jeder sein eigenes Konto. Sie hat ihrs, ich habe meins.

Ich muss gerade ziemlich knappsen und spare mir alles vom Munde ab. Versuche auch wieder ein bisschen Geld zusammen zu sparen, um mir dann auch mal irgendwann wieder einen Fernseher oder eine Couch leisten zu können.

Mein Einkommen ist doch über die Unterhaltszahlungen eh schon verrechnet, oder? Kann doch nicht sein, dass das dann (Scheidungstermin oder Sch.-Antragstermin) nochmal aufgeteilt wird, wo sie doch laufend ihren Anteil hieraus erhält.

Ist das naiv? Oder fängt mit dem Tag der Scheidung erneut eine Aufrechnung statt, wem was gehört?

Danke und Gruß
TomFred


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