hallo steffen,
von dem ausgehend, was du schreibst, denke ich, daß du da nicht mit-unterschrieben
hast.
und wenn das ein kredit ist, hat der ein anfangsdatum, sodaß klar ersichtlich
sein sollte, wann der von wem aufgenommen wurde.
deswegen solltest du dir glaub ich, nicht allzugroße gedanken machen.
ich war heute selbst beim anwalt, wegen einer beratung, stehe also auch grad da
relativ am anfang meiner scheidung - und der fragte mich, wer denn den kredit,
der da läuft, unterschrieben hat, ob das beide waren.
ich verneinte, es ist nur meine unterschrift drauf. also muß da bewiesen werden,
daß es sich zwar um einen gemeinsamen kredit handelt,
aber ich deswegen unterschrieben habe, weil selbständige (mein noch-mann)
ja keine kredite kriegen (es sei denn, es liegen entsprechende sicherheiten vor).
lange rede, gar kein sinn
im zweifel habe ich meinen kopf dafür hinzuhalten, weil ich den unterschrieben habe.
wie das dann hinterher mit diesen ganzen berechnungen von zugewinn etc.
aussieht, weiß ich derzeit auch noch nicht.
das kommt dann auch noch mit in die waagschale.
es ist alles nicht so einfach und daher würde ich dir raten, bevor du dich nur
auf andere meinungen verläßt, such dir einen anwalt und laß dich beraten.
die beratungsgebühr wird auf die summe, die die scheidung dann letztlich kostet,
angerechnet.
ansonsten, falls du dich doch nicht scheiden läßt, ist das eine einmalige ausgabe,
aber dann weißt du definitiv, was sache ist.