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 Geerbtes Haus mit Belastung von Marbella
Hallo, bin neu hier und habe noch nicht ganz die Antwort gefunden, die ich suche, daher stelle ich meine Frage selbst. Ich bin meinem Mann gegenüber Zugewinn-Ausgleichspflichtig. Ihm wurde während unserer Ehe nach dem Tod seines Vaters das elterliche Haus mit sämtlichen vorhandenen Belastungen übertragen. Die Geschwister wurden mit einem kleinen notariell festgelegten Betrag ausgezahlt. Wird der Wert des Hauses im Anfangsvermögen um die damals noch bestehenden Verbindlichkeiten gekürzt? Und wie sieht es mit den Auszahlungen an die Geschwister aus? Im Laufe der Ehe wurde dieses Haus dann hälftig auf mich übertragen. Der WErt des Hauses ist um einiges gestiegen, weil angebaut und modernisiert wurde. Möchte alles in Frieden ohne viel Anwaltsbeteiligung regeln, mich aber andererseits auch nicht ganz blauäugig verhalten. Hat jemand hierzu einen ähnlichen Fall durchlebt?


 Geerbtes Haus mit Belastung von starship
Hallo, bin auch neu, allerdings männlich.



>Ich bin meinem Mann gegenüber Zugewinn-Ausgleichspflichtig. Ihm >wurde während unserer Ehe nach dem Tod seines Vaters das elterliche >Haus mit sämtlichen vorhandenen Belastungen übertragen. Die >Geschwister wurden mit einem kleinen notariell festgelegten Betrag >ausgezahlt.



dann stehen den Geschwistern (sofern Erbstreitereien nicht zu erwarten

sind) keine weiteren Zahlungen von eurer Seite aus zu, oder ist da noch

etwas anderes im Rahmen der Schenkungsübertragung notariell verein-

bart worden? Falls nicht, haben die Geschwister nichts zu erwarten. Sie

könnten ggf. gegen ihre Eltern auf Auszahlung des Pflichtteils klagen.

Übersteigt jener den Wert, den sie vorab erhalten haben, müssten ihre

Eltern diese Summe zahlen. Könnten die Eltern die Summe nicht auf-

bringen, könnten sie binnen 10 Jahren nach Schenkung die Schenkung

rückabwickeln. Halte ich allerdings für eher unwahrscheinlich, bin aber

juristischer Laie, weiß es also nicht 100%ig.





>Im Laufe der Ehe wurde dieses Haus dann hälftig auf mich übertragen. >Der WErt des Hauses ist um einiges gestiegen, weil angebaut und >modernisiert wurde.



Ich unterstelle, dass die Übertragung nicht in Form einer Schenkung

lief. Ich unterstelle, das Haus wurde von den Eltern Deinem Ex mit

einem Wert von 100.000 Euro übertragen und es hat heute einen

Wert von 200.000 Euro. Sonstiges Vermögen liegt per Definition

nicht vor, Schulden auch nicht. Dann wird üblicherweise wie folgt geteilt.



200.000 Euro werden geteilt, davon stehen vorab

Deinem Ex 100.000 Euro wegen der Schenkung zu.

Der Rest von 100.000 Euro wird 50:50 geteilt.

Du erhälst 50.000, er bekommt 150.000. Liegt kein

Vermögen vor, muss er an Dich 50.000 Euro (in Raten?)

zahlen plus ggf. Ehegattenunterhalt plus Kindesunterhalt.



Liegen Hypothekenschulden vor, trägt jener diese voll, der das

Haus nach der Ehe allein behält. Bis zur Einreichung der Schei-

dung gilt das nicht, nach Einreichung sehr wohl. Wenn also

z.B. 20.000 Euros Hypothekenschulden vorlägen, liefe es wie folgt:



200.000 Euro für das Haus

abzüglich 20.000 Euro für Hypothekenschuld

Er erhält 100.000 wegen Schenkung

Rest von 80.000 wird 50:50 geteilt.

Allerdings muss er noch 10.000 Euro Hypothekenschuld übernehmen.

Am Ende erhält er 100.000+40.000-10.000 Euro = 130.000 Euro

Du erhälst 70.000 Euro.

Das läuft aber NUR so, wenn der andere Partner das Haus wirklich

behält und ihm dadurch die Hypotheken-Restschuld auch zuzuordnen

ist.

Wird das Haus verkauft, ist das nicht so, sondern die Schulden

werden 50:50 auf beide verteilt.



Bei mir war das übrigens ein paar Nummern heftiger.

Geheiratet jeweils mit 21, insgesamt 3 Kinder. Getrennt seit

1 Jahr mit jeweils 45 Jahren (IMHO hat sie einen Ego-Tripp, der

hormonbedingt menopausal ist... ähem). Zwei der drei Kinder

(22, 17, 11) werden derzeit im gemeinsamen Haus im 8-Tage-Rhythmus

betreut (mehr oder weniger, weil sie sich da häufig abseilt).



Gemeinsam nach 5 Jahren Ehe ein Haus mit faktischer 100%-

Finanzierung gekauft. Kredit von mir als Hauptschuldner, von ihr

als Mithaftende, Haus gehört nur ihr (Erwerbungswert damals 135.000

Euro).

Ihre Eltern schenkten Ihr eine Haushälfte eines vermieteten Hauses

(auf dem Papier 35.000 Euro, war aber damals nicht verkaufbar,

echter Wert IMHO 0 Euro). Die andere Hälfte gehörte Onkel der Ex.

2. Haushälfte des 2. Hauses wurde von den Schwiegereltern drei Jahre später im Rahmen einer notariellen Schenkung gekauft (weitere 25.000

Euro) und an Ex geschenkt. Zusätzlich wurde für die Renovierung Bar-

geld notariell geschenkt in Höhe von 15.000 Euro. Haus war vermietet

an einen Syrer, der Haus völlig ruiniert hinterlassen hat (Mietnomade).

Massiver Renovierungsstau, Renovierungsschaden mit zusätzlichem

Renovierungsstau etwa 35.000 Euro plus Rechtskosten bei Gericht

von 5000 Euro wg. Mietnomaden. Haus wurde renoviert zusätzlich

mit weiterem Eigenkapitel in Höhe von 20.000 Euro. Haus war trotzdem

nur schlecht zu vermieten, Hypotheken beider Häuser waren zu hoch,

Notverkauf des 2. Hauses notwendig (ich war nie ein Fan dieses 2.

Hauses, wollte die Schenkung auch nicht, war aber außer ein paar

Protesten still) - Verkaufserlös 106.000 Euro netto nach Maklerprovi-

sion.

Erlös wurde besteuert (ca. 2500 Euro), ging weitestgehend in die

Deckung überzogener Konten (ca. 20.000) betrieblicher Neuinvesti-

tionen (ca. 15.000) des gemeinsamen Unternehmens und in die

Tilgung der Restschuld auf dem 1. Haus (Privatwohnung plus

Betriebsstätte) von etwa 55.000 Euro. Trotzdem blieben noch

ca. 20.000 Euro Hypothekenschulden (die eigentlich Renovierungs-

kosten des 2. Hauses waren, aber auf dem 1. Haus lagen) übrig.

Der Überstand (ca. 15.000 Euro) wurde von der Holden für

Renovierungsarbeiten am 1. Haus ausgegeben, anstatt die

Restschulden davon zu bezahlen. Ende vom Lied.



1. Haus hat massiven Wertverlust trotz Teilrenovierung erlitten

(Restwert heute ca. 100.000 Euro, Haus liegt auf dem Land, die

Immobilienpreise sind dort in den letzten 10 Jahren locker um

30-40% gesunken), ansonsten noch 17.000 Euro

Hypothekenschulden und knapp 3.000 Euro Privatschulden.



Der Zugewinnausgleich läuft simpel:

Geschätzter verbleibender Hauswert 100.000

Sie hat Anfangsvermögen von 85.000 Euro

Ich habe Anfangsvermögen von 7.500 Euro

Sie erhält Hypothekenrestschuld übertragen.



Da das alles für mich eine läppische Summe ausmacht, die ich

im Rahmen des Zugewinnausgleichs erhalten würde, verzichte

ich auf diese Sperenzien und komme aus diesem Desaster

wenigstens nahezu schuldenfrei raus.



Fühle mich allerdings von Ex-Frau und Ex-Schwiegereltern massivst

betrogen, da ich über diesen Umweg ein exorbitant überhöht ver-

schenktes Bruchhaus mit hochrenovieren und bezahlen durfte, dabei

illiquide wurde und bei der Scheidung die Verluste aus dem 2. Haus

und 1. Haus mittragen darf, aber nicht die verbliebenen Gewinne.

Somit habe ich meiner Ex über diese Schiene eine Schenkung von

35.000 Euro durch meinen faktisch verlorenen Zugewinn im 1. Haus

schenken dürfen. Ist alles legal in Deutschland. Man sollte halt nicht

so blöde sein, nicht ins Grundbuch zu gehen aus Vertrauen zur

ehemals Angebeteten.



Was mich am dt. Recht anödet, ist, dass Schenkungen auf den gemein-

samen Zugewinn angerechnet werden. Das kann einen Ehegatten

massivst benachteiligen. Ich hätte nichts dagegen, wenn der Zugewinn

bei solchen Schenkungen auch unberücksichtigt bliebe im Scheidungs-

fall. Das wäre fairer als die aktuelle Situation.



Gruß, Starship


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