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Hallo, bin auch neu, allerdings männlich.
>Ich bin meinem Mann gegenüber Zugewinn-Ausgleichspflichtig. Ihm >wurde während unserer Ehe nach dem Tod seines Vaters das elterliche >Haus mit sämtlichen vorhandenen Belastungen übertragen. Die >Geschwister wurden mit einem kleinen notariell festgelegten Betrag >ausgezahlt.
dann stehen den Geschwistern (sofern Erbstreitereien nicht zu erwarten
sind) keine weiteren Zahlungen von eurer Seite aus zu, oder ist da noch
etwas anderes im Rahmen der Schenkungsübertragung notariell verein-
bart worden? Falls nicht, haben die Geschwister nichts zu erwarten. Sie
könnten ggf. gegen ihre Eltern auf Auszahlung des Pflichtteils klagen.
Übersteigt jener den Wert, den sie vorab erhalten haben, müssten ihre
Eltern diese Summe zahlen. Könnten die Eltern die Summe nicht auf-
bringen, könnten sie binnen 10 Jahren nach Schenkung die Schenkung
rückabwickeln. Halte ich allerdings für eher unwahrscheinlich, bin aber
juristischer Laie, weiß es also nicht 100%ig.
>Im Laufe der Ehe wurde dieses Haus dann hälftig auf mich übertragen. >Der WErt des Hauses ist um einiges gestiegen, weil angebaut und >modernisiert wurde.
Ich unterstelle, dass die Übertragung nicht in Form einer Schenkung
lief. Ich unterstelle, das Haus wurde von den Eltern Deinem Ex mit
einem Wert von 100.000 Euro übertragen und es hat heute einen
Wert von 200.000 Euro. Sonstiges Vermögen liegt per Definition
nicht vor, Schulden auch nicht. Dann wird üblicherweise wie folgt geteilt.
200.000 Euro werden geteilt, davon stehen vorab
Deinem Ex 100.000 Euro wegen der Schenkung zu.
Der Rest von 100.000 Euro wird 50:50 geteilt.
Du erhälst 50.000, er bekommt 150.000. Liegt kein
Vermögen vor, muss er an Dich 50.000 Euro (in Raten?)
zahlen plus ggf. Ehegattenunterhalt plus Kindesunterhalt.
Liegen Hypothekenschulden vor, trägt jener diese voll, der das
Haus nach der Ehe allein behält. Bis zur Einreichung der Schei-
dung gilt das nicht, nach Einreichung sehr wohl. Wenn also
z.B. 20.000 Euros Hypothekenschulden vorlägen, liefe es wie folgt:
200.000 Euro für das Haus
abzüglich 20.000 Euro für Hypothekenschuld
Er erhält 100.000 wegen Schenkung
Rest von 80.000 wird 50:50 geteilt.
Allerdings muss er noch 10.000 Euro Hypothekenschuld übernehmen.
Am Ende erhält er 100.000+40.000-10.000 Euro = 130.000 Euro
Du erhälst 70.000 Euro.
Das läuft aber NUR so, wenn der andere Partner das Haus wirklich
behält und ihm dadurch die Hypotheken-Restschuld auch zuzuordnen
ist.
Wird das Haus verkauft, ist das nicht so, sondern die Schulden
werden 50:50 auf beide verteilt.
Bei mir war das übrigens ein paar Nummern heftiger.
Geheiratet jeweils mit 21, insgesamt 3 Kinder. Getrennt seit
1 Jahr mit jeweils 45 Jahren (IMHO hat sie einen Ego-Tripp, der
hormonbedingt menopausal ist... ähem). Zwei der drei Kinder
(22, 17, 11) werden derzeit im gemeinsamen Haus im 8-Tage-Rhythmus
betreut (mehr oder weniger, weil sie sich da häufig abseilt).
Gemeinsam nach 5 Jahren Ehe ein Haus mit faktischer 100%-
Finanzierung gekauft. Kredit von mir als Hauptschuldner, von ihr
als Mithaftende, Haus gehört nur ihr (Erwerbungswert damals 135.000
Euro).
Ihre Eltern schenkten Ihr eine Haushälfte eines vermieteten Hauses
(auf dem Papier 35.000 Euro, war aber damals nicht verkaufbar,
echter Wert IMHO 0 Euro). Die andere Hälfte gehörte Onkel der Ex.
2. Haushälfte des 2. Hauses wurde von den Schwiegereltern drei Jahre später im Rahmen einer notariellen Schenkung gekauft (weitere 25.000
Euro) und an Ex geschenkt. Zusätzlich wurde für die Renovierung Bar-
geld notariell geschenkt in Höhe von 15.000 Euro. Haus war vermietet
an einen Syrer, der Haus völlig ruiniert hinterlassen hat (Mietnomade).
Massiver Renovierungsstau, Renovierungsschaden mit zusätzlichem
Renovierungsstau etwa 35.000 Euro plus Rechtskosten bei Gericht
von 5000 Euro wg. Mietnomaden. Haus wurde renoviert zusätzlich
mit weiterem Eigenkapitel in Höhe von 20.000 Euro. Haus war trotzdem
nur schlecht zu vermieten, Hypotheken beider Häuser waren zu hoch,
Notverkauf des 2. Hauses notwendig (ich war nie ein Fan dieses 2.
Hauses, wollte die Schenkung auch nicht, war aber außer ein paar
Protesten still) - Verkaufserlös 106.000 Euro netto nach Maklerprovi-
sion.
Erlös wurde besteuert (ca. 2500 Euro), ging weitestgehend in die
Deckung überzogener Konten (ca. 20.000) betrieblicher Neuinvesti-
tionen (ca. 15.000) des gemeinsamen Unternehmens und in die
Tilgung der Restschuld auf dem 1. Haus (Privatwohnung plus
Betriebsstätte) von etwa 55.000 Euro. Trotzdem blieben noch
ca. 20.000 Euro Hypothekenschulden (die eigentlich Renovierungs-
kosten des 2. Hauses waren, aber auf dem 1. Haus lagen) übrig.
Der Überstand (ca. 15.000 Euro) wurde von der Holden für
Renovierungsarbeiten am 1. Haus ausgegeben, anstatt die
Restschulden davon zu bezahlen. Ende vom Lied.
1. Haus hat massiven Wertverlust trotz Teilrenovierung erlitten
(Restwert heute ca. 100.000 Euro, Haus liegt auf dem Land, die
Immobilienpreise sind dort in den letzten 10 Jahren locker um
30-40% gesunken), ansonsten noch 17.000 Euro
Hypothekenschulden und knapp 3.000 Euro Privatschulden.
Der Zugewinnausgleich läuft simpel:
Geschätzter verbleibender Hauswert 100.000
Sie hat Anfangsvermögen von 85.000 Euro
Ich habe Anfangsvermögen von 7.500 Euro
Sie erhält Hypothekenrestschuld übertragen.
Da das alles für mich eine läppische Summe ausmacht, die ich
im Rahmen des Zugewinnausgleichs erhalten würde, verzichte
ich auf diese Sperenzien und komme aus diesem Desaster
wenigstens nahezu schuldenfrei raus.
Fühle mich allerdings von Ex-Frau und Ex-Schwiegereltern massivst
betrogen, da ich über diesen Umweg ein exorbitant überhöht ver-
schenktes Bruchhaus mit hochrenovieren und bezahlen durfte, dabei
illiquide wurde und bei der Scheidung die Verluste aus dem 2. Haus
und 1. Haus mittragen darf, aber nicht die verbliebenen Gewinne.
Somit habe ich meiner Ex über diese Schiene eine Schenkung von
35.000 Euro durch meinen faktisch verlorenen Zugewinn im 1. Haus
schenken dürfen. Ist alles legal in Deutschland. Man sollte halt nicht
so blöde sein, nicht ins Grundbuch zu gehen aus Vertrauen zur
ehemals Angebeteten.
Was mich am dt. Recht anödet, ist, dass Schenkungen auf den gemein-
samen Zugewinn angerechnet werden. Das kann einen Ehegatten
massivst benachteiligen. Ich hätte nichts dagegen, wenn der Zugewinn
bei solchen Schenkungen auch unberücksichtigt bliebe im Scheidungs-
fall. Das wäre fairer als die aktuelle Situation.
Gruß, Starship
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