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 Gemeinsames Mietobjekt und steuerl. Behandlung n. Trennung von staubsauger
Hallo,

ich lebe jetzt seit 4 Jahren von meiner Frau getrennt, fürs Finanzamt aber erst seit 01.01.2010. Was heisst, dass für die Einkommenssteuererklärung 2010, die erste getrennte
Veranlagung ansteht. Im Laufe der Ehe haben wir beide gemeinsam eine an Dritte vermietete ETW erstanden, die als Steuersparobjekt angedacht war.
Bis 2010 griff ganz normal Anlage V der Erklärung, da wir ja gemeinsam veranlagt wurden. Jetzt kommt für 2010 die Erklärung zur gesonderten Feststellung dazu und ich stehe etwas auf dem Schlauch. Zur Erkärung muss man noch wissen, dass ich mich im Jahr 2008 mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung die meine Ex angeregt hat, hab über den Tisch ziehen lassen. Ich zahle keinen Unterhalt an Sie, komme aber für sämtliche Verbindlichkeiten auf, auch die die aus dieser Mietwohnung entstehen. Die Rückzahlung aus dem dafür gemeinsam aufgenommen Darlehen macht dabei den grössten Teil aus. Die Mieteinnahmen erhalte ich ebenfalls komplett, so dass meine Ex eigentlich im Aussenverhältnis gesehen, nichts mehr mit der Wohnung zu tun hat. Die nächsten Jahre wird es so sein, dass die Ausgaben die (Miet) Einnahmen übersteigen, was ja eigentlich auch der Sinn dieser Objekte ist.

Wer kann mir sagen wie es steuerlich behandelt wird, wenn ich alle Einnahmen/Ausgaben an der Backe habe, meiner Frau theoretisch 50% der Wohnung gehören und die Schulden und Einnahmen dafür, in der Scheidungsfolgenvereinbarung mir zu 100 % angerechnet werden?

Hab kreuz und quer gegoogelt, aber nichts gefunden. Wäre klasse wenn mir jemand helfen kann, ich bin sehr wenig motiviert meiner Ex auch noch über unser nettes Steuersystem Geld in den A.... zu blasen.

Staubsauger


 Gemeinsames Mietobjekt und steuerl. Behandlung n. Trennung von hörnchen
Hallo,

habt ihr den Zugewinn in dieser Scheidungsfolgenvereinbarung auch irgendwie geregelt? Wir die Wohnung irgendwann auf dich überschrieben?

Ob hier jemand über den Tisch gezogen wurde kann und will ich nicht beurteilen, aber, in der Vereinbarung steht da sicher noch mehr dazu. Psrsönlich bin ich für klare Verhältnisse, das erspart so einiges an Ärger... So könnte auch ein Unterhaltsverzicht sittenwidrig sein wenn mal die Allgemeinheit einspringen müßte.

Wie würde ich vorgehen? Wenn ich genug Geld hätte würde ich mich an einen Steuerberater/Steuerhilfe wenden. Wenn nicht würde ich meiner alten Gewohnheit nachgehen und Fragen, und zwar entweder beim Rechtspfleger des Notariats oder aber beim zuständigen Finanzamt.

Damit habe ich bisher gute Erfahrungen gemacht, mir wurde auch gesagt was ich ggf. alles mitschicken müsse....

Fazit: Du kannst mit so wenigen Informationen keine kompetente Antwort bekommen.

hörnchen


 Gemeinsames Mietobjekt und steuerl. Behandlung n. Trennung von staubsauger
hallo Hörnchen,

erst einmal vielen Dank für die Antwort. Es ist nicht einfach für mich gewesen, bei dem recht komplexen und zum Teil sehr individuellen Thema, den richtigen Output zu geben. Trotzdem hatte ich gedacht, dass die Basisinformationen auf meine Frage hin da sind. Offensichtlich wohl nicht. Scheidungsfolgenvereinbarung sind natürlich sehr speziell, so auch in meinem Fall. Gemeinsam (idealerweise im Guten) geregelt wurde hier nichts. Die Anwältin meiner Ex hat mir den, wie ich mittlerweile weiss, falschen Sachverhalt bezüglich des Unterhalts erklärt und das Ding vorgefasst vorgelegt. Ich Idiot hab es aus Schuldgefühl unterschrieben.
In dem Vertrag geht es lediglich um den unstrittigen Kindesunterhalt sowie dem Ehegattenunterhalt-nothing else. Kein Regelung des Zugewinnausgleichs oder sonstwas.
Fazit ich trage die Verbindlichkeiten und zahle für meine Ex keinen Unterhalt. Wenn eine der Verbindlichkeiten abgetragen ist, soll es zu einer Neubrechnung kommen.
Der Rest steht eigentlich im Startthread..... und damit auch die Frage, ob sich die Ex steuerlich gesehen an der Rückerstattung die mir zusteht (weil Einnahmen und Ausgaben zu meinen Gusten bzw Lasten gehen), partizipieren kann. Denn formal gesehen gehören ihr von der Wohnung 50%.

Genug Geld habe ich natürlich nicht, sonst hätte ich das Thema hier gar nicht erst gestartet und wäre beim Steuerberater. Aber die Idee mit der Nachfrage beim Finanzamt werde ich, unabhängig ob sich vielleicht noch jemand findet mit ähnlich gelagertem Fall, mit Sicherheit wahrnehmen. ;)

Und nach der erfolgten Scheidung werde ich diesen Vertrag anfechten und wenn es die letzte Aktion ist........ist nur leider mit meinem momentanen Anwalt nicht möglich, weil der einfach keine Lust dazu hat. Anders kann ich es nicht bezeichnen...


Gruß Staubsauger


 Gemeinsames Mietobjekt und steuerl. Behandlung n. Trennung von hörnchen
Staubsauger,

was du nienienicht anfechtest ist der Kindesunterhalt. Schon gar nicht in langwierigen Prozessen, da verlieren nur alle Beteiligten.

Ihr habt eine "Einigung" du zahltst die Kosten für die Wohnung, dafür keinen Unterhalt. Wieviel Unterhalt würde denn anstehen? Lohnt es sich zu streiten?

Ich würde jedem, so auch dir, raten eine saubere Trennung zu vollziehen.

Ihr habt offenbar noch keinen getrennten Zugewinn? Da eine Immobilie im Streitwert ist (damit hohe Kosten) würde ich dringend dazu raten sich da zu einigen und das ganze notariell abzuwickeln. Und wenns Streit um "Kleingeld" gibt überleg dir immer dass nur die Anwälte und Gerichte daran verdienen und es euch schwehrer macht Eltern zu sein.

Dir ist sicher klar dass man vom gesetzlichen Kindesunterhalt kein Kind groß bringt, oder sich gar dran bereichern kann?

Also: Deine Nochfrau kann und wird auch nicht hergehen und das Kind nackig laufen lassen weil der KU nicht reicht. Hör du auf das Geld das deinem Kind zugute kommt für dich als der Ex geben müssen zu verbuchen.

Verstehst was ich meine? Was wünscht du dir denn für euer Kind?

hörnchen

Nicht Sandkasten spielen bitte!


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