hallo Hörnchen,
erst einmal vielen Dank für die Antwort. Es ist nicht einfach für mich gewesen, bei dem recht komplexen und zum Teil sehr individuellen Thema, den richtigen Output zu geben. Trotzdem hatte ich gedacht, dass die Basisinformationen auf meine Frage hin da sind. Offensichtlich wohl nicht. Scheidungsfolgenvereinbarung sind natürlich sehr speziell, so auch in meinem Fall. Gemeinsam (idealerweise im Guten) geregelt wurde hier nichts. Die Anwältin meiner Ex hat mir den, wie ich mittlerweile weiss, falschen Sachverhalt bezüglich des Unterhalts erklärt und das Ding vorgefasst vorgelegt. Ich Idiot hab es aus Schuldgefühl unterschrieben.
In dem Vertrag geht es lediglich um den unstrittigen Kindesunterhalt sowie dem Ehegattenunterhalt-nothing else. Kein Regelung des Zugewinnausgleichs oder sonstwas.
Fazit ich trage die Verbindlichkeiten und zahle für meine Ex keinen Unterhalt. Wenn eine der Verbindlichkeiten abgetragen ist, soll es zu einer Neubrechnung kommen.
Der Rest steht eigentlich im Startthread..... und damit auch die Frage, ob sich die Ex steuerlich gesehen an der Rückerstattung die mir zusteht (weil Einnahmen und Ausgaben zu meinen Gusten bzw Lasten gehen), partizipieren kann. Denn formal gesehen gehören ihr von der Wohnung 50%.
Genug Geld habe ich natürlich nicht, sonst hätte ich das Thema hier gar nicht erst gestartet und wäre beim Steuerberater. Aber die Idee mit der Nachfrage beim Finanzamt werde ich, unabhängig ob sich vielleicht noch jemand findet mit ähnlich gelagertem Fall, mit Sicherheit wahrnehmen.
Und nach der erfolgten Scheidung werde ich diesen Vertrag anfechten und wenn es die letzte Aktion ist........ist nur leider mit meinem momentanen Anwalt nicht möglich, weil der einfach keine Lust dazu hat. Anders kann ich es nicht bezeichnen...
Gruß Staubsauger