Anzeige

Scheidung

Solar Forum | Navi Forum
  Scheidung | Anmelden |  Registrieren | AGB | Suche |  

Forum Scheidung » Scheidung Unterhalt Sorgerecht Forum » Zugewinn / Vermögen Wohnmobil




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten
 Grundstück mit Haus von copper1976
Hallo zusammen lebe jetzt seit 9 Monaten im Trennugsjahr. Während der Ehe hat meine Famiele mir ein Grundstück geschenkt. Mein Vater hat mir dann noch ein Darlehn von 100000 Euros gewährt diesen Vetrag habe ich mit meinem Vater schriftlich gemacht und er besteht nur zwischen mir und Ihm und meine Ehefrau wußte davon nichts weil sie immer gegen einen Kredit zum Hausbau war und wir immer stark darüber gestritten haben.Während der Ehe wurde noch der Rohbau fertig gestellt aber mit dem Auzug meiner Frau habe ich das projekt auf anraten meiner Anwältin ruhen lassen. Jetzt möchte sie von allem die Hälfte in Cash. Hat sie das Recht daruf bitte Antwortet mir.


 Grundstück mit Haus von Martina
Tja, während einer Ehe gibts nun mal eine Zugewinngemeinschaft, außer ihr habt einen Ehevertrag mit Gütertrennung, aber wer hat das schon.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Grundstück mit Haus von copper1976
Ich habe aber gehört das eine Schenkung durch dritte nicht mit in endkapital eingerechenet wird und es wie ein Erbe gesehen wird


 Grundstück mit Haus von Martina
sorry, aber das ist ein Thema, da kenne ich mich leider gar nicht aus, ich hoffe, das Dirk dir da mehr sagen kann. :oops:

_________________
liebe Grüße

Martina



 Grundstück mit Haus von Mimose
Hallo Cooper......in einer sehr ähnlichen Situation befinde ich mich auch. Von meiner Tante habe ich ein Gründstück geschenkt bekommen. Mit meinem Vater habe ich angefangen dort ein Haus zu bauen. Mein damliger Ehemann hat sich finanziel mit ca. 7000,- € daran beteiligt. Als der Rohbau fertig war, haben wir uns getrennt. Seit mehr als drei Jahren steht der Rohbau unberührt, denn es ist noch nicht die Frage des Zugewinns endgültig geklärt worden. Heute ist das 5000 m2 große Gründstück sehr viel Wert. Von meiner Anwältin habe ich erfahren, dass: "Es wird also einmal bei der Ehefrau und einmal bei dem Ehemann das Vermögen am Tag der Hochzeit ermittelt (Anfangsvermögen) und das Vermögen an dem Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird (Endvermögen). Dieser Zeitraum gilt als "Ehezeit". Es wird dann errechnet, wie viel einerseits die Ehefrau und andererseits der Ehemann während der Ehe erwirtschaftet haben (Endvermögen abzüglich Anfangsvermögen). Derjenige, der weniger erwirtschaftet hat, hat dann einen Anspruch auf die Hälfte der Differenz.



Eine Besonderheit ist, dass Schenkungen (an einen der Ehepartner) und Erbschaften hier nicht berücksichtigt werden, denn sie werden - unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt der Schenkung bzw. der Erbschaft - immer dem Anfangsvermögen zugerechnet."



Mit meinen Ex-Mann habe ich damals eine (leider keine schriftliche) Vereinbarung getroffen, dass er zur Gunsten der gemeinsamen Kinder auf die Rückzahlung des Zugewinns verzichtet. Aber immer öfters kommt bei mir durch, dass er doch die Hälfte von dem Vermögen haben will. :?



Gruß

Mimose


 Grundstück mit Haus von karamia
Prinzipiell ist die Schnkung des Grundstückes, wenn sie explizit an dich ging und deine Frau auch nicht im Grundbuch steht, vom Zugewinn ausgenommen. Es wird berechnet, wieviel jeder von euch in die Ehe mit eingebracht hat, auf deiner Seite kommt der Wert des Grundstücks dazu.

Dann wird das während der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftete Vermögen berechnet (dazu gehört wahrscheinlich der Rohbau) bzw. die Wertsteigerung durch die Bebauung des Grundstücks. Dieses gemeinsame Vermögen wird durch zwei geteilt. Von dieser Summe wird auf jeder Seite das voreheliche Vermögen sowie die persönlichen Zuwendungen von dritten (Schenkung, Erbe) während der Ehezeit abgezogen. Bei wem am Ende der Berechnung mehr steht (also üblicherweise bei dem, der am Anfang der Ehe weniger hatte), der muß dem Partner die Hälfte der Differenz auszahlen, sodaß am Ende jeder gleich viel hat wie am Anfang plus die Hälfte von dem, was in der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftet wurde. Wer vorher mehr hatte, soll auch nachher mehr haben.

Wenn einer der Partner die gemeinsam erworbene/gebaute Immobilie behalten möchte, muß er (unabhängig von der Zugewinnberechnung) dem ausziehenden Partner seinen Anteil abgelten.



Wie der Kredit zwischen dir und deinem Vater hier eingerechnet wird, kann ich dir nicht sagen, dazu müßtest du zu einem Anwalt gehen.



Gruß

K.


Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten

 Insolvenz wegen Haus?  Tips
 EX hat Haus und Auto behalten und zahlt keinen Unterhalt  Unterhalt
 Trennung / Ausbezahlung vom Haus  Tips
 Haus an Eltern überschreiben vor Scheidung? Geht das?  Zugewinn / Vermögen
Impressum

cron
transporterforum  aussenborderteile