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Prinzipiell ist die Schnkung des Grundstückes, wenn sie explizit an dich ging und deine Frau auch nicht im Grundbuch steht, vom Zugewinn ausgenommen. Es wird berechnet, wieviel jeder von euch in die Ehe mit eingebracht hat, auf deiner Seite kommt der Wert des Grundstücks dazu.
Dann wird das während der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftete Vermögen berechnet (dazu gehört wahrscheinlich der Rohbau) bzw. die Wertsteigerung durch die Bebauung des Grundstücks. Dieses gemeinsame Vermögen wird durch zwei geteilt. Von dieser Summe wird auf jeder Seite das voreheliche Vermögen sowie die persönlichen Zuwendungen von dritten (Schenkung, Erbe) während der Ehezeit abgezogen. Bei wem am Ende der Berechnung mehr steht (also üblicherweise bei dem, der am Anfang der Ehe weniger hatte), der muß dem Partner die Hälfte der Differenz auszahlen, sodaß am Ende jeder gleich viel hat wie am Anfang plus die Hälfte von dem, was in der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftet wurde. Wer vorher mehr hatte, soll auch nachher mehr haben.
Wenn einer der Partner die gemeinsam erworbene/gebaute Immobilie behalten möchte, muß er (unabhängig von der Zugewinnberechnung) dem ausziehenden Partner seinen Anteil abgelten.
Wie der Kredit zwischen dir und deinem Vater hier eingerechnet wird, kann ich dir nicht sagen, dazu müßtest du zu einem Anwalt gehen.
Gruß
K.
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