Hallo,
das Grundstück war doch vor der ehe schon alleine deins oder hab ich da was mißverstanden? Dann gehört es auch nicht in den Zugwinn sondern ist davon mit dem Anfangswert abzuziehen.
Zitat:
Nun sagte mir mein Anwalt, ich darf zwar ne Wohnung als Zweitwohnung anmieten (ich hab da ne ganz tolle gefunden, die ich mir nicht aus Zeitgründen entgehen lassen will) aber aus Vorsicht nicht "körperlich" ausziehen. Was meint er damit??? Ciao
Ich denke mal dass er damit Verfahrenstechnische Taktik meint. Rede mal mit ihm. Weiß dein Anwalt von euerer angedachten Regelung und was sagt er dazu? Er kennt ja alle Fakten und Zahlen und wie ihr was aufdröseln wollt.
hörnchen